Forum-Sicherheitspolitik

Normale Version: Israel
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Das ist aber sicherlich beidseitig sinnvoll. Ich denke, diese EU-Maßnahme hat nichts mit gezielten Boykotten jüdischer Firmen oder Betriebe in der Nazizeit in Deutschland am Hut, hier geht es genau genommen um möglicherweise nicht auszuzahlende Subventionierungen für Bauvorhaben der Siedler. Genauso wenig befindet sich Israel übrigens auf dem Weg in ein neues "Drittes Reich", wie der voreingenommene Oberlehrer Erich auf der letzten Seite meinte zu formulieren, wenn es rassistisch motivierte Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Arabern gibt. Genau genommen müssten ansonsten ca. 160 Staaten weltweit auf dem Weg in ein neues "Drittes Reich" sein, aber gegenüber Israel wird diese provokant-polemische Karte offenbar gerne gespielt... :roll:

Schneemann.
fazer600 schrieb:Dieser Vergleich ist sowas von unterirdisch ! Das geht gar nicht ! Von dir hätte ich schon ein höheres Niveau erwartet, als die EU mit dem Nazi Abschaum zu vergleichen....
Menschen zu benachteiligen nur weil sie als Juden auf angeblich falschen Quadratmetern leben ist astreine Nazipolitik.

Was solls, die EU hat damit halt mal wieder ne Ladung Zement auf dem Friedensprozess gekippt und irgendwann werden die da sicherlich auch mal kapieren. Frieden ist in der Region momentan sowieso vollkommen ausgeschlossen.
Zitat:Menschen zu benachteiligen nur weil sie als Juden auf angeblich falschen Quadratmetern leben ist astreine Nazipolitik.
Das kannst du so verallgemeinernd auch nicht sagen. Wenn israelische Sicherheitstruppen illegale Siedlungen abreißen und die dortigen Siedler abführen - so wie schon geschehen -, weil sie dort eben nicht siedeln oder wohnen dürfen/sollen, so sind die israelischen Sicherheitseinheiten ja auch keine Nazis (auch wenn mancher radikale Siedler dies auf Plakaten zum Ausdruck brachte). Außerdem geht es ja hier eher um die mögliche Finanzierung von Bauvorhaben, und nicht darum, wer wo wann nicht wohnen darf oder soll...

Schneemann.
Schneemann schrieb:Das kannst du so verallgemeinernd auch nicht sagen. Wenn israelische Sicherheitstruppen illegale Siedlungen abreißen und die dortigen Siedler abführen - so wie schon geschehen -, weil sie dort eben nicht siedeln oder wohnen dürfen/sollen, so sind die israelischen Sicherheitseinheiten ja auch keine Nazis (auch wenn mancher radikale Siedler dies auf Plakaten zum Ausdruck brachte).
In solchen Fällen geht es um letztlich baurechtliche Verstöße. Die israelische Regierung duldet den Bau von Häusern nur in bestimmten ausgewiesenen Gebieten, baut irgendwer - egal ob Jude, Araber oder Marsmensch - an anderen Orten wird im Extremfall halt abgerissen. Ist in Deutschen Landen auch nicht anders.
Die Entscheidung der EU unterscheidet sich davon erheblich. Die EU hat entschieden, dass sie alle Juden die auf der falschen Seite einer Waffenstillstandslinie von 1948 leben diskriminieren wird. Und genau damit haben die Nazis auch angefangen.

Schneemann schrieb:Außerdem geht es ja hier eher um die mögliche Finanzierung von Bauvorhaben, und nicht darum, wer wo wann nicht wohnen darf oder soll...
Die Entscheidung ist viel weitergehend als Bauvorhaben die so eh nicht gefördert wurden.
Zitat:Die Entscheidung der EU unterscheidet sich davon erheblich. Die EU hat entschieden, dass sie alle Juden die auf der falschen Seite einer Waffenstillstandslinie von 1948 leben diskriminieren wird. Und genau damit haben die Nazis auch angefangen.
Es geht, so wie ich es verstanden habe, nicht um die Grenzen von 1948, sondern um Gebiete/Gebietsgrenzen, die nach 1967 gewonnen wurden, d. h. es geht um die Gebiete, um die eh von hinten bis vorne gestritten wird (mal wertneutral, auch wenn ich denke, dass diese Gebiete i. d. T. gewonnene Gebiete sind). Dies ist schon ein Unterschied. Und da denke ich, will die EU mal wieder einen seltsamen Spagat machen: Nicht die Siedlungspolitik hofieren, da gibt es eh genügend Zoff, zugleich aber sich auch eine einschmeichelnde Türe bei den Arabern offenhalten durch dieses Androhen des Nichtfinanzieren.

Schneemann.
Schneemann schrieb:Es geht, so wie ich es verstanden habe, nicht um die Grenzen von 1948, sondern um Gebiete/Gebietsgrenzen, die nach 1967 gewonnen wurden, d. h. es geht um die Gebiete, um die eh von hinten bis vorne gestritten wird (mal wertneutral, auch wenn ich denke, dass diese Gebiete i. d. T. gewonnene Gebiete sind). Dies ist schon ein Unterschied.
Damit geht es eben um die Waffenstillstandslinie von 1948. "Grenzen von 1967" sind doch eine reine Fiktion. Man muss einfach mal verstehen, dass die Waffenstillstandslinie von 1948 genau das ist. Eine Waffenstillstandslinie und nichts weiter. Vielerorts ist sie schon rein geographisch überhaupt nicht als Staatsgrenze zu halten. Sie ist vollkommen willkürlich basierend auf einer sich täglich ändernden militärischen Lage so festgelegt worden und kann keine Basis für eine vernünftige Staatsstruktur sein.
Deswegen ist die Position der EU auch nicht zu rechtfertigen, sie geht einfach an den Realitäten vor Ort vorbei. Die Waffenstillstandslinie von 1948 ist in Israel heute nicht mehr sichtbar, das Land hat sich ein halbes Jahrhundert darüber hinaus entwickelt und da kann nichts wieder rückgängig gemacht werden.
Ich könnte es ja verstehen wenn man sagt alles auf der anderen Seite der Mauer ist problematisch. Ich sehe das ähnlich und die meisten Israelis tun es auch, aber die Situation ist nunmal so beschissen wie sie halt ist. Die EU interessiert das aber garnicht. Man geht hier mal tumb und undifferenziert vor indem man alles in einen Topf wirft. Gaza, die Golanhöhen, Ostjerusalem, A-B Gebiete, C-Gebiete im Westjordanland... das ist einfach ignorant und hat mit der Situation vor Ort nichts zu tun.


Schneemann schrieb:Und da denke ich, will die EU mal wieder einen seltsamen Spagat machen: Nicht die Siedlungspolitik hofieren, da gibt es eh genügend Zoff, zugleich aber sich auch eine einschmeichelnde Türe bei den Arabern offenhalten durch dieses Androhen des Nichtfinanzieren.

Schneemann.
Ich denke eher als nächstes kommt ein Bann auf alle israelischen Produkte in umstrittenen Gebieten.
es geht in der Tat um Gebiete, die Israel völkerrechtswidrig annektiert und mit israelischen Siedlungen bepflastet - unter Vertreibung der heimischen Bevölkerung; insofern ist die Vorgabe der EU rechtlich einwandfrei.
Im Übrigen werden Produkte aus dem Staatsgebiet Israels (dem von 1967) problemlos importiert, genauso wie problemlos Fördergelder in Einrichtungen auf dem Staatsgebiet Israels gesteckt werden können. Die hier gebrachte, gehässige Aussage "kauf nicht bei Juden" ist also sowas von grottig unterirdisch, dass nicht einmal mehr Ironie das ganze verdecken kann.

Es geht nicht um eine "antijüdische Hetze" sondern darum, dass die EU nicht die völkerrechtswidrigen Aktionen der israelischen Regierung in den besetzten Gebieten mit Fördergeldern unterstützt, sich also damit mit "schuldig machen" würde. Gerade die jüngere Geschichte verlangt von Deutschland und Europa, sich nicht an solchen Maßnahmen wie Vertreibungen und illegalen Besetzungen mit schuldig zu machen, und solche Maßnahmen eben gerade nicht auch noch zu fördern.

Gruß
der Oberlehrer
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-foerdergelder-fuer-besetzte-gebiete-israel-empoert-sich-ueber-wirtschaftliche-terrorattacke-der-eu-1.1723667">http://www.sueddeutsche.de/politik/stre ... -1.1723667</a><!-- m -->
Zitat:17. Juli 2013 15:12
Streit um Fördergelder für besetzte Gebiete
Israel empört sich über "wirtschaftliche Terrorattacke" der EU

Die Reaktionen in Israel sind heftig. Auch Rassismus wird der EU unterstellt. Grund für die Aufregung: Die EU will Siedlungen in den besetzten Gebieten von Fördergeldern aus Brüssel ausschließen. Das könnte das Land hart treffen. Noch dazu ärgert die Regierung von Netanjahu wohl das Timing.
...

p.s.:
eigentlich gehört diese Debatte um die Fördergelder in den Palästina-Strang, ich hatte es hier im Israel-Strang eigentlich nur wegen der Reaktion der israelischen Politiker eingestellt.

Nightwatch schrieb:.... Ich denke eher als nächstes kommt ein Bann auf alle israelischen Produkte in umstrittenen Gebieten.
richtig
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/aktuell/politik/eu-und-naher-osten-israel-empoert-ueber-neue-eu-foerderrichtlinien-12284282.html">http://www.faz.net/aktuell/politik/eu-u ... 84282.html</a><!-- m -->
Zitat:...
Die EU arbeitet derzeit auch an neuen Richtlinien für eine genauere Kennzeichnung israelischer Produkte. Dadurch soll vermieden werden, dass Erzeugnisse aus den Siedlungen ... (der Zionisten in den besetzten Gebieten)... weiterhin mit dem Etikett „Hergestellt in Israel“ verkauft werden. Israelische Politiker waren in diesem Zusammenhang über die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen überrascht, die unmissverständlich klarstellte, dass diese Bezeichnung nur für Produkte gelten sollte, die „innerhalb der Grenzen von 1967“ hergestellt wurden.
...
Produkte aus den besetzten Gebieten als "Hergestellt in Israel" zu bezeichnen, ist ja auch falsch und irreführend - um nicht zu sagen: es grenzt an Betrug.
Die Siedlungen der teilweise rechtsradikalen Siedler mit EU-Geldern zu fördern wäre auch wirklich hirnrissig. Gegen EU-Gelder für den Wiederaufbau beschädigter Häuser nach dem Raketenbeschuss aus Gaza hätte ich aber nichts !

Erich, förmlich annektiert hat Israel nur Ostjerusalem und daran angrenzendes Stadtgebiet und den zu Syrien gehörenden Golan. Die Westbank ist "besetztes Gebiet", Gaza zählt die UN nach wie vor auch dazu, obwohl es defacto nicht mehr von Israel kontrolliert und besetzt ist.....

Die Siedlungen sind natürlich durchaus auch eine Form von "Annexion", aber eben nicht im völkerrechtlichen Sinne. Und in der Vergangenheit hat Israel im Sinai und in Gaza gezeigt, dass es auch bereit ist, Siedlungen aufzugeben. Auch auf dem Golan ist dies für mich vorstellbar.
Die Westbank und Ostjerusalem sind aber schon allein aufgrund der religiösen Bedeutung und der hohen Zahl der Siedler eine andere hausnummer...
Folgendes habe ich im Palästinastrang geschrieben:

Erich ist der Unterschied zwischen völkerrechtlicher Annexion und praktischer Inbesitznahme wohl nicht so ganz klar.
Die Westbank wurde (ausser Ostjerusalem und angrenzendes Stadtgebiet) nie förmlich (juristisch) annektiert ! Sie gelten wie alle im Juni 1967 eroberten Territorien als "besetzte Gebiete" (UN-Sprachregelung) bzw. "umstrittene Gebiete" nach israelischer Begrifflichkeit.

Nach der UN-Charta ist eine "Annexion" auch nur in beiderseitigem Einvernehmen mit einem völkerrechtlichen Vertrag möglich. Eine einseitige Annexion wäre ungültig.
Der Golan und die Sheebafarmen werden von der UN nach wie vor als syrisches Staatsgebiet angesehen, ungeachtet der einseitigen Annexion durch Israel. Der Sinai wurde an Ägypten zurück gegeben, dabei hat Kairo förmlich auf den Gazastreifen verzichtet. Ebenso hat Jordanien in seinem Friedensvertrag mit Israel auf Ostjerusalem und die Westbank verzichtet. Da ein souveräner Staat Palästina (zur Souveränität gehört mehr als nur die Ausrufung eines Staates!) nach wie vor nicht existiert, sind die "besetzten Gebiete" im völkerrechtlichen Sinne also eine Art Niemandsland, in dem Israel defacto mehr oder weniger die Oberhoheit ausübt.
Aufgrund dieses umstrittenen, bzw. komplexen Status ist es eben auch unter Völkerrechtlern umstritten, inwiefern der Siedlungsbau tatsächlich völkerrechtswidrig ist und gegen die Genfer Konventionen verstößt.....

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Siedlungen (und ihre Einwohner!)ein gewaltiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden sind, ungeachtet ihres völkerrechtlichen Status !
fazer600 schrieb:Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Siedlungen (und ihre Einwohner!)ein gewaltiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden sind, ungeachtet ihres völkerrechtlichen Status !
Deine Ausführungen sind weitestgehend richtig, aber wenn die Siedlungen ein so gewaltiges Hindernis sein sollen, warum hat es dann vor den Siedlungen keinen Frieden gegeben? Oder einen Palästinensischen Staat? Das sind alles vorgeschobene Alibiprobleme, die andere Seite ist schlicht nicht an Frieden interessiert. Wenn es nicht die Siedlungen sind dann ist es halt irgendetwas anderes.
fazer600 schrieb:Die Siedlungen der teilweise rechtsradikalen Siedler mit EU-Geldern zu fördern wäre auch wirklich hirnrissig. Gegen EU-Gelder für den Wiederaufbau beschädigter Häuser nach dem Raketenbeschuss aus Gaza hätte ich aber nichts !

Erich, förmlich annektiert hat Israel nur Ostjerusalem und daran angrenzendes Stadtgebiet und den zu Syrien gehörenden Golan. Die Westbank ist "besetztes Gebiet", Gaza zählt die UN nach wie vor auch dazu, obwohl es defacto nicht mehr von Israel kontrolliert und besetzt ist.....
....
formalrechtlich hast Du absolut recht, faktisch ist aber die völkerrechtswidrige Annektion der Westbank wesentlich weiter fortgeschritten, als eine reine Besetzung durch eine Besatzungsmacht - z.B. durch die Grenzmauer tief auf palästinensischen Gebieten und die Siedlungen auf palästinensischem Gebiet; und ich betrachte diese "Fakten" auch schon als rechtswidrig. Das sind zudem "härtere" Fakten als eine förmliche Unterschrift auf einem Blatt Papier.

Zurück zu den Reaktionen der israelischen Politik:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/streit-ueber-foerderrichtlinien-kampagne-israels-gegen-eu-politik-12286635.html">http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 86635.html</a><!-- m -->
Zitat:Streit über FörderrichtlinienKampagne Israels gegen EU-Politik

18.07.2013 · Der israelische Ministerpräsident Netanjahu hat eine diplomatische Offensive begonnen. Sie soll verhindern, dass die EU neue Förderrichtlinien in Kraft setzt, die besetzte Gebiete ausschließen.
...
Lege bitte dar warum die Sicherungsanlagen völkerrechtswidrig sind.
Ebenso warte ich noch auf eine Ausführung warum die Westbank völkerrechtswidrig annektiert wurde bzw. warum die dortigen Siedlungen völkerrechtlich illegal sind.
*gähn* wie oft noch? Lies einfach mal den Strang durch, falls Du das vergessen haben solltest ...

Laut der IV. Genfer Konvention ist jede Siedlungsaktivität der Besatzungsmacht auf
besetztem Gebiet illegal:
– Artikel 49/Absatz 6 des Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Die Erweiterung der Stadtgrenzen auf Ost-Jerusalem und die Ausweitung israelischen Rechts
auf die Golan-Höhen wurden vom UN-Sicherheitsrat als illegal verurteilt (UNSicherheitsratsresolution
267 und UN-Sicherheitsratsresolution 497) und sind nicht international anerkannt. Die Einrichtung und Erweiterung der israelischen Siedlungen im Westjordanland und im Gazastreifen wurden vom UN-Sicherheitsrat mehrmals als illegal bezeichnet, beispielsweise in den Resolutionen 446, 452, 465 und 471.

Reicht z.B. der Verweis auf die UNO-Resolution 242 (22.11. 1967)? Die Resolution 242 berief sich auf die Haager Kriegsordnung (1907) und die vierte Genfer Konvention (1949), nach der es einem Eroberer in besetzten Gebieten nicht gestattet ist, die sozialen, ökonomischen, rechtlichen, demographischen und räumlichen Bedingungen zu verändern. Statthaft ist dies nur bei Vorliegen von Sicherheitsinteressen oder zum Vorteil der dort lebenden Bevölkerung. Laut Definition ist die Besetzung also temporärer Natur. Der Internationale Gerichtshof vertrat in einem Gutachten an die UNO-Vollversammlung die Anwendbarkeit der vierten Genfer Konvention auf die palästinensischen Gebiete. Das Gericht argumentierte, dass nach Artikel 2 der Genfer Konvention die Konvention in allen Fällen gilt, in denen es einen bewaffneten Konflikt zwischen zwei vertragsschließenden Parteien gibt, unabhängig von dem
Status der Territorien im internationalen Recht vor einem Angriff.

Was Israel macht ist das Gegenteil zur o.g. Konvention. Nach Statistiken der israelischen Regierung lebten im Jahre 2000 beinahe 400.000 Israelis in Gebieten, die 1967 besetzt wurden. Die größte Anzahl jüdischer Siedler leben in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalem:
• geschlossene Städte mit zehntausenden von Einwohnern und kompletter Infrastruktur,
wie etwa Ariel, Betar Illit, Modi’in Illit und Giw'at Ze'ew
• jüdische Enklaven, die innerhalb arabischer Städte existieren, wie etwa Hebron
• Vorstädte, die an andere Gemeinden angeschlossen sind. Wichtigstes Beispiel dafür ist
Ostjerusalem mit dem Stadtteil Gilo oder Ma'ale Adumim
• Wehr- und Grenzdörfer
• sogenannte „Outposts“ – Außenposten, die hauptsächlich aus Wohnmobilen,
manchmal auch Zelten bestehen.
Deine Ausführungen decken sich nicht mit dem tatsächlichen Völkerrecht.
Es heißt im besagten Artikel 49:
Zitat: Individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory to the territory of the Occupying Power or to that of any other country, occupied or not, are prohibited, regardless of their motive. […]The Occupying Power shall not deport or transfer parts of its own civilian population into the territory it occupies.
Was steht da? Der Artikel ist für eine Besatzungsmacht bestimmt. Es ist schon umstritten ob Israel Besatzungsmacht in den fraglichen Gebieten ist. Die israelische Regierung bestreitet dies nachdrücklich und rein rechtlich hat sie damit sogar recht. Man kann lediglich über das Völkergewohnheitsrecht einen Besatzungsstatus zusammenbasteln. Aber ignorieren wir das mal.
Weiterhin zielt der Artikel darauf ab gewaltsame Umsiedlungen oder Deportationen zu verbieten. Israel kann nicht einfach Palästinenser aus Hebron werfen und dann die Bewohner von Haifa zwingen dorthin umzuziehen. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun wenn israelische Saatsbürger freiwillig die Entscheidung treffen in durch die israelische Armee eroberten Gebiet zu leben.
Nichts in Artikel 49 verbietet Privatpersonen irgendetwas. Das ginge überhaupt nicht, denn Völkerrecht richtet sich immer an staatliche oder staatsähnliche Akteure und nicht an Individuen. Ebenso verlangt Artikel 49 mit keinem Wort, das die Occupying Power dafür sorgen müsste, dass sich keine Bürger des eigenen Staates oder von Drittstaaten in besetzten Gebieten ansiedeln.
Das wäre geradezu lächerlich und hat vor der Entstehungsgeschichte des Artikels 49 (die Massenvertreibungen im 2. Weltkrieg) absolut keinen Bestand.
Weiterhin ist es natürlich so, dass das Jüdische Volk einen naturrechtlichen Anspruch auf diese Gebiete hat, der über dem Völkervertragsrecht steht. Jedes Volk hat das Recht in seinem eigenen Gebiet zu leben und es ist das Volk das dieses Gebiet bestimmt und nicht Völkervertragsrecht oder Drittstaaten. Das ist fundamentaler Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker und ist so in den Artikel1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen auch anerkannt. Kein Staat, kein Gerichtshof und kein Recht der Welt kann dem jüdischen Volk verbieten in Judäa zu leben. Es ist hierbei vollkommen Latte, dass der Staat Israel 1967 besagtes Gebiet von dem Königreich Jordanien erobert hat.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei der Siedlungsaktivität nach 1967 eigentlich nur um eine Rückkehr zu dem Status handelt der vor 1948 existierte. Will heißen, im Unabhängigkeitskrieg von 1948 wurden die Juden durch arabische Streitkräfte aus der Westbank systematisch vertrieben (eine klare Verletzung des Völkerrechts but wayne), insofern handelt es sich bei der Entwicklung nach 1967 lediglich um eine Rückkehr zum vorrangegangenen Status. Also genau das was du immer forderst. Ist halt nur die Frage wo man die Grenze zieht – kurioserweise immer genau da wo mal die Juden alle paar Jahrtausende mal nen Krieg gewonnen haben. Als die Juden 2 Jahrzehnte davor vertrieben wurden interessierte das natürlich keinen und illegal war das ganz bestimmt nicht. Aber ich schweife ab.
Werfen wir noch einen Blick in die Geschichte. Den Juden ist es im 20. Jahrhundert durch verschiedene Übereinkommen erlaubt worden im ganzen Mandatsgebiet Palästina zu leben. So heißt es im Britischen Mandat für Palästina von 1923 in Artikel 6:
Zitat: The Administration of Palestine, while ensuring that the rights and position of other sections of the population are not prejudiced, shall facilitate Jewish immigration under suitable conditions and shall encourage, in co-operation with the Jewish agency referred to in Article 4, close settlement by Jews on the land, including State lands and waste lands not required for public purposes.

Wann wurde dieses Recht den Juden wieder entzogen? Wurde es nicht, wie auch, wäre schließlich illegal.
Weiterhin, hinsichtlich der Frage der Annektierung der Golanhöhen und Ostjerusalems. Es existiert in der Charta der Vereinten Nationen keine Grundlage wonach der Sicherheitsrat legale Aktionen für illegal erklären kann. Faktisch hat er das mehrfach getan, es bleibt aber die Frage ob dies so überhaupt zulässig ist (was nie wird geklärt werden können da niemand den Sicherheitsrat dahingehend überprüfen kann) und natürlich die Frage inwieweit Annektierungen heute noch möglich sind. Ich sage sie sind es unter gewissen Umständen. Geltendes Völkerrecht verbietet Annektierungen durch Artikel 2 der UN Charta. Allerdings bezieht sich Artikel 2 allein auf Aggressoren. Artikel 51 der UN Charta wiederum stellt klar, dass das Selbstverteidigungsrecht der Nationen absolut ist und nichts in der Charta über den Selbstverteidigungsrecht steht, also auch nicht die Einschränkungen aus Art. 2. Logischwerweise muss es dann möglich sein in Selbstverteidigungskriegen gewonnenes Territorium unter Artikel 51 der UN Charta zu behalten und zu annektieren. Das einzige bestehende Annektierungsverbot ist schließlich durch Art. 51 ausgehebelt.
Im Falle Ostjerusalems ist es zudem so, dass Jordanien als Kriegspartei längst jeden Anspruch abgetreten hat und Israel die einzige Staatsmacht ist, die dieses Gebiet überhaupt legal beanspruchen kann.
Hinsichtlich deiner nebulösen Verweise auf das Verbot den Status von besetzten Gebieten zu verändern – das ist nicht zutreffend. Ein entsprechendes Verbot existiert weder in der Haager Landkriegsordnung noch in der im Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
Hinsichtlich der Haager Landkriegsordnung muss man grundsätzlich bedenken, dass diese unter ganz anderen rechtlichen Rahmenbedingungen entstand und die Besatzung von Gebieten ganz anders verstanden wird als heute (Annektierung war überhaupt kein Problem). Insofern kann man das nicht eins zu eins auf die Situation nach dem 2. Weltkrieg übertragen, aber das nur grundsätzlich. Faktisch aber brauchen wir uns damit nicht herumschlagen, weil der einzige Artikel der in die von dir vorgeschlagene Richtung geht Artikel 55 ist und überhaupt kein derartiges Verbot beinhaltet. Dito die vierte Genfer Konvention.
Ansonsten, natürlich ist die Besatzung temporärer Natur. Das haben Besatzungen so an sich. Und es existiert mit Oslo auch ein Prozess (zumindest im rechtlichen Sinne) der die defacto (nicht dejure) Besatzung beenden soll. In dem übrigens die Palis anerkannt haben, dass die Siedlungen da sind und über dieses Problem erst bei den Finalen Statusverhandlungen gesprochen werden soll. Juristisch ist das ein Argument dafür, dass die Gegnerseite das grundsätzliche Siedlungsrecht nicht bestreitet. Aber das sind juristische Spitzfindigkeiten. Jedenfalls ist die Dauer einer Besatzung kein Argument für irgendetwas. In der Realität natürlich schon, da kein Landstrich einfach mal ein halbes Jahrhundert eingefroren werden kann. Das bestehende Recht ist hier nicht in der Lage die Situation on the ground zu umfassen.
Und das ist eigentlich das juristische Kernproblem bei dem ganzen legal/illegal Theater. Das bestehende Recht ist uralt oder wurde in Lichte des zweiten Weltkriegs aufgestellt und ist seitdem letztlich unverändert geblieben. Das ist immer schlecht weil Recht Leben und mit der Zeit gehen muss. Wenn es ein vernünftiges Völkerrecht ohne hunderttausend Interpretationsmöglichkeiten und Auffassungen geben würde – es herrscht ja nicht mal Einigkeit darüber welches Vertragsrecht jetzt überhaupt anwendbar ist – wären die rechtlichen Argumente auch belastbar.
is scho klar, weil das bestehende Völkerrecht und die entsprechenden UN-Resolutionen der israelischen Regierung nicht passen, ist alles obsolet, uralt und müsste angepasst werden - am Besten so, wie es den Israelis am Besten in den Kram passt :roll:
Die UN ist aber kein "wünsch Dir was" Verein, und der UN-Generalsekretär heißt nicht "Nikolausi".