Forum-Sicherheitspolitik

Normale Version: Europäische Union
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(23.02.2023, 21:37)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]...

Die Kommission beklagt in Polen, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz innerhalb des politischen Systems nicht mehr gewährleistet wären, aber die Hörigkeit deutscher Staatsanwaltschaften gegenüber dem Innenministerium ist kein Problem.......

Und das obwohl die exakt gleiche EU Kommission diesen Mangel im deutschen Justizwesen schon mehrfach schriftlich kritisiert hat. Und das obwohl deutsche Staatsanwaltschaften wegen dieser EU Recht entgegen stehenden Hörigkeit nicht einmal mehr dazu befugt sind europäische Haftbefehle zu erlassen.
...
das aktuelle Urteil des EuGH zu dem Thema habe ich ja schon unter Polen gepostet (nachdem die Diskussion über Rechtsstaatlichkeit im Kontext mit der Inneren Sicherheit zu ist) - und dass das Urteil auch für Ungarns Sonderwege relevant sein könnte, steht da auch.
Tatsächlich mein ein Rechtsprofessor: Polen-Urteil ist auch Signal an Deutschland - und ich meine, nicht nur für Deutschland. Das ist ein Signal für alle, die nur Rosinen picken wollen - also EU-Zuschüsse abgreifen und sonst Brüssel weit weg sein lassen.
Entweder, man ist im Club - oder man lässt es. Aber die freiwillig eingegangene Clubmitgliedschaft hat auch Verpflichtungen inkludiert.
Whataboutismen und Vergleiche zu Deutschland haben hier nur geringen Erkenntniswert. Weisungsabhängige Staatsanwälte—deren schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte dem Vorbehalt unabhängiger Richter unterliegen—sind für die Rechtsstaatlichkeit jedenfalls ein geringeres Problem als de facto weisungsabhängige Verfassungsrichter.

Die polnische Justizreform führte zu nichts Geringerem als einer Möglichkeit für die jeweils amtierende Regierung, Disziplinarmaßnahmen gegen Verfassungsrichter zu ergreifen, die einer abweichenden Meinung verdächtig sind. Diejenigen Verfassungsrichter, die dagegen opponierten, wurden vorzeitig entlassen.

Wenn man schon länderübergreifende Vergleiche anstellen will, dann doch bitte zur richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland nach Art. 97 GG, die derart weit reicht, dass in diesem unserem Lande ernsthaft höchstrichterlich geklärt werden musste, ob der deutsche Richter gezwungen werden kann, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen (!).