(25.01.2024, 16:58)alphall31 schrieb: [ -> ]Ob nun nicht deutscher oder nicht Eu sind beide nicht dem Grundgesetz verpflichtet.
Aber sie sind beide Bürger eines Bündnisses, dessen Verteidigung der Auftrag der Bundeswehr ist. Durch die EU-Verträge würde ein in Deutschland lebender Spanier, Holländer oder Kroate im V-Fall genauso seine erste wie auch seine zweite Heimat verteidigen, egal in welcher EU-Streitkraft er seinen Dienst tut, denn ein Angriff auf Deutschland wäre immer auch einer auf die anderen EU- und NATO-Mitglieder. Und die BW hat ja im Gegensatz zu bspw. Frankreich sogar einen extrem begrenzten Spielraum, was die Einsatzbegründung angeht. Das ist eigentlich immer im Rahmen von EU oder NATO, so dass ein Interessenskonflikt nahezu ausgeschlossen werden kann.
Und auch ein nicht deutscher Staatsbürger, der in Deutschland lebt, hat das Grundgesetz bzw. die darauf aufbauenden Gesetzte zu beachten. Und ebenso kann man einen Ausländer auf das Grundgesetz vereidigen, sofern dieser Eid freiwillig erfolgt. Zumal das gar nicht erforderlich wäre. Ein Eid, sofern man einen solchen überhaupt für notwendig erachtet, kann auch lediglich auf die Bundeswehr und ihren Auftrag im Rahmen der FDGO geleistet werden.
Zitat:Man könnte nur hoffen das alle ihren Dienst richtig machen aber zur Rechenschaft ziehen auf welcher Basis ?
Wo ist da der Unterschied zwischen einem deutschen Staatsbürger und einem nicht-deutschen EU-Bürger? Warum kann man deiner Meinung nach den einen für die Verletzung von Eid und Gesetz zur Rechenschaft ziehen, den anderen aber nicht?
Man kann ja der Meinung sein, dass nur ein offiziell bürokratisch für deutsch erklärter Soldat sich auch ernsthaft dem Auftrag der Bundeswehr verpflichtet betrachten kann (ich sehe das bekanntlich anders), aber dafür gibt es mWn keinerlei juristische Grundlage, die sich nicht problemlos entsprechend anpassen ließe, wenn man das denn will. Und selbst für die Problematik, dass andere Länder ihren Bürgern den Dienst verwehren, ließen sich ggf. bilaterale Vereinbarungen treffen, dass die entsprechenden Regeln gegenseitig ausgesetzt werden, z.B. weil man eh verteidigungspolitisch eng kooperiert, wie bspw. wir mit NL und Litauen. (Ich bin jetzt zu faul, nachzuschauen, ob die beiden Länder ihren Bürgern den Dienst in anderen Streitkräften verbieten oder nicht, es sind nur theoretische Beispiele.)
Und sogar für die Anwerbung von nicht-EU-Bürgern gäbe es Wege,
wenn man das denn wollen würde. Bspw. könnte man eine Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt einführen, die einen SaZ juristisch mit einem (Doppel-)Staatsbürger gleichsetzt, dem jedoch dieser Status bei Eidbruch oder KDV wieder entzogen werden kann. Erst nach Ableistung des SaZ-Dienstes wird dieser Vorbehalt dann zurückgenommen und derjenige dürfte/müsste seine andere Staatsbürgerschaft ablegen. Dann bräuchte es dafür natürlich besonders strenge Aufnahmekriterien, weil diese ja zugleich eine Einbürgerungsprüfung darstellen würden.