:!: OT on :!:
Quintus Fabius schrieb:Erich:
Deine völlig überzogene PC ist für mich immer wieder erschreckend.
Die Scharia wiederspricht aber dem Grundgesetz und ist grundsätzlich Verfassungsfeindlich, was beim christlichen Kirchenrecht nicht der Fall ist.!
Quintus Fabius:
ich gebe zu, mein Beispiel war extrem - aber in der Folge .... da muss ich Dir leider widersprechen. Das kirchengesetzliche Streikverbot widerspricht beispielsweise dem verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsrecht.
Und ich weiß nicht, wie man es anders bezeichnen soll, als einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich geschützte Handlungsfreiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn eine katholische Erzieherin, die einen geschiedenen evangelischen Christen heiratet, deshalb mit der Kündigung im katholischen Kindergarten rechnen muss
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.christundwelt.de/themen/detail/artikel/ist-es-recht-so/">http://www.christundwelt.de/themen/deta ... -recht-so/</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/katholische-kirche-kuendigt-kindergaertnerin-kommune-kuendigt-kirche-a-823317.html">http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 23317.html</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/themadestages/kirchekuendigterzieherin100.html">http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/the ... in100.html</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitgeber-kirche-bei-kirchenaustritt-kuendigung-1.963628-2">http://www.sueddeutsche.de/karriere/arb ... 1.963628-2</a><!-- m -->
....
Genauso wenig mit den "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" vereinbar ist es leider, wenn kirchliche Mitarbeiter eine "Lebenspartnerschaft" eingehen, also von einem gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch machen, und dann gekündigt werden:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gericht-verhindert-kuendigung-einer-erzieherin-wegen-lebenspartnerschaft-elternzeit-kirche/">http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... it-kirche/</a><!-- m -->
...
dazu auch <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/3042060-769162-kirche-als-arbeitgeber-welche-sonderrege.html">http://www.berlin.de/special/jobs-und-a ... rrege.html</a><!-- m -->
Quintus Fabius schrieb:... Wir leben hier zudem immer noch im christlichen Abendland und unser Staat ist nicht weltanschaulich neutral, er hat eine bestimmte Weltanschauung: die Freiheitlich Demokratische Grundordnung! Christliches Kirchenrecht ist mit dieser noch vereinbar, die Scharia jedoch niemals!
Unser Staat schreibt z.B. im AGG vor, dass niemand wegen seiner Religion oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf.
In dem Zusammenhang: lies doch mal
Art. 3 Abs. 3 und Art. GG
=> Art. 7 Abs. 3 spricht allgemein vom "Religionsunterricht" und gilt auch für Muslime!
=> Art. 140 GG verweist auf die Religionsartikel der WRV, dort wird vor allem von "Religionsgemeinschaften" gesprochen ....
niemand kann bestreiten, das der Islam eine Religionsgemeinschaft ist, und dass Koran-Unterricht (oder auch Talmud-Unterricht) auch Religionsunterricht ist.
Quintus Fabius schrieb:...Der Umstand das schon jetzt in bestimmten deutschen Großstädten vom Staat ernsthaft sogenannte Scharia Richter nicht nur toleriert sondern sogar auch noch mit diesen kooperiert wird, ist intolerabel und grenzwertig zum Recht auf Widerstand gegen diese Missstände, gegen diesen fundamentalen Verrat an der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung!
Ich stimme Dir zu: wir brauchen keine Paralleljustiz.
Allerdings kann und darf man nicht pauschal einfach alles ablehnen.
Viele so genannte "Scharia-Richter" üben keine anderen Aufgaben aus, als andere Schlichtungsstellen, die zur Entlastung der Gerichte insbesondere in privaten, wirtschaftlichen Angelegenheiten gebildet sind (und die im kirchlichen Arbeitsrecht auch vorgesehen wären).
Beim besten Willen: unsere Gerichte sind überfordert, wenn sie auch noch darüber urteilen müssen, wem der Brautschmuck gehört, der bei der Hochzeit in Afghanistan von der Schwiegermutter der Braut gegeben wurde. Leihe oder Geschenk? Sorry, für die vermögensrechtlichen Regelungen gelten die Regularien des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde. Und daher ist die Wahl eines rechtskundigen Schlichters und Vermittlers auch von unseren Gerichten gerne gesehen.
Ich kenne ein weiteres einprägsames Beispiel:
Ein Paar aus dem Iran hat sich scheiden lassen. Lebenspläne können nun einmal auseinander gehen. Diese weltliche Scheidung wird allerdings im Iran nicht anerkannt. Die Frau hätte also bei jedem Besuch ihrer Familie im Iran in der Gefahr gestanden, an der Rückreise gehindert zu werden - insbesondere hätten ihr die Kinder weggenommen und dem Vater zugeführt werden können.
Die deutsche Amtsrichterin hat daher einen islamischen Mufti dazu geholt, der die Scheidung auch in der für den Iran maßgeblichen religiösen Form bestätigt hat. Eine kluge Entscheidung. Denn damit kann die geschiedene Frau mit ihren Kindern jederzeit in ihre Heimat fahren, ohne Gefahr zu laufen, dass sie oder ihre Kinder an der Rückreise gehindert würden.
:!: OT out :!:
Die Thematik hatte jetzt weniger mit islamistischem Terrorismus zu tun. Aber ich wollte die Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass religiöse und säkular-weltliche Normen auch in unserem Staat nicht immer übereinstimmen.
Um einen schonenden Ausgleich zu erreichen, muss man auch den religiösen Hintergrund, der eben auch moralische Ansichten verkörpert, im Auge behalten.
Und - und das ist der Kern meiner Aussage:
der Staat muss die religiöse Selbstbestimmung ernst nehmen. Der Islam gehört nun einmal zu Europa. Es gibt nicht nur Bosnier, sondern Millionen andere Muslime, die in Deutschland aufgewachsen sind und "zwischen den Kulturen" auch ihre eigenen Wurzeln suchen, zur Orientierung insbesondere in schwierigen Lebenslagen und persönlichen Krisen.
Diese Menschen dürften nicht irgendwelchen Hinterhofpredigern überlassen werden. Sie haben einen Anspruch auf religiöse Betreuung, so wie im Grundgesetz geschrieben etwa im und mit dem Religionsunterricht durch qualifizierte Pädagogen, aber auch durch Gefängnisseelsorger.
Der aktuelle SPIEGEL (print, S. 34 ff) bringt einen interessanten Bericht darüber, wie salafistische Hassprediger die Muslime in den Gefängnissen indoktrinieren (ja, es gibt nicht nur christliche sondern auch muslimische Kleinkriminelle). Eine vernünftige Gefangenenseelsorge durch qualifizierte islamische Theologen würde dieser Hetze den Boden entziehen. Denn der Islam als solches ist eben etwas anderes als das Gerüst, das islamischen Terrorismus als Basis dient.
Die Muslime haben das gleiche Recht, ihren Glauben religiös leben zu dürfen, wie die Christen und Juden auch. Und sie haben das gleiche Recht, in der Gesellschaft als Religionsgemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten integriert zu werden, wie alle anderen Religionsgemeinschaften.