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Normale Version: Atomare Bewaffnung Deutschlands?
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(07.02.2026, 15:37)Fox1 schrieb: [ -> ]Juristische Diskussion ist doch letztlich nicht von Bedeutung bzw. von rein akademischen Wert. Letztendlich gibt es wie immer eine Klausel. Der Schutz der eigenen Bevölkerung muss absolute Priorität haben und nichts anderes !

Es wäre schon möglich die juristische Diskussion hintenan zu stellen, aber auch dann muss man sich gefallen lassen, dass man das Völkerrecht eben bricht. Die Konsequenzen daraus sind bekannt.

Nach wie vor wird eine eigenständige atomare Bewaffnung aber durch unseren Bundeskanzler, eben u. a. wegen des Völkerrechtes, ausgeschlossen (Artikel Tagesschau 18.02.2026).

Hingegen scheint eine atomare Bewaffnung in Partnerschaft mit Frankreich immer weiter im Fokus, die Gespräche befinden sich hier aber in einem überaus frühen Stadium.
(18.02.2026, 20:53)Phalanx schrieb: [ -> ]Es wäre schon möglich die juristische Diskussion hintenan zu stellen, aber auch dann muss man sich gefallen lassen, dass man das Völkerrecht eben bricht. Die Konsequenzen daraus sind bekannt.

Nach wie vor wird eine eigenständige atomare Bewaffnung aber durch unseren Bundeskanzler, eben u. a. wegen des Völkerrechtes, ausgeschlossen (Artikel Tagesschau 18.02.2026).

Hingegen scheint eine atomare Bewaffnung in Partnerschaft mit Frankreich immer weiter im Fokus, die Gespräche befinden sich hier aber in einem überaus frühen Stadium.

FR ist nur eine Nebelkerze nach meiner Meinung. Eher kommt es zu einer Zusammenarbeit mit den Skandinaviern u.a. Ganz offensichtlich arbeitet DEU an etlichen potentiellen Trägersystemen. Wer dann der formale Halter der Sprengköpfe ist, ist im Prinzip egal, solange DEU Zugriff hat und die Drohung im Raum steht - eine evtl. neue nukleare Teilhabe …

Hat SWE z.B. auch derart bindende Verträge unterschrieben?
(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: [ -> ]Wer dann der formale Halter der Sprengköpfe ist, ist im Prinzip egal, solange DEU Zugriff hat und die Drohung im Raum steht - eine evtl. neue nukleare Teilhabe …

„Zugriff“ ist ja ein auslegungsfähiger Begriff. In meiner Wahrnehmung ist eine effektive Abschreckung nur dann gegeben, wenn man alleinig Zugriff auf die entsprechenden Systeme hat.

Auch wenn man den Schweden unterstellen darf, dass diese weitestgehend dieselben Interessen wie Deutschland verfolgt, so kann es ja im entscheidenden Moment immer den Partner geben, der den finalen Abschuss dann doch nicht „bewilligt“ und stattdessen zögert.

In diesem Beispiel habe ich wohl nur die Befürchtung, dass Deutschland der Staat ist, der zögern würde.

(19.02.2026, 11:13)Fox1 schrieb: [ -> ]Hat SWE z.B. auch derart bindende Verträge unterschrieben?

Schweden ist ebenfalls Mitgliedsstaat des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, wie Deutschland, nur ließe sich dieser Vertrag ordnungsgemäß kündigen, wonach im Anschluss eine Entwicklung oder der Erwerb von Kernwaffen zulässig wäre.

Ein direkter Vergleich zu den aufgeworfenen Rechtsfragen in Deutschland die sich aus dem 2+4 Vertrag ergeben bietet sich daher nicht an.
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