29.01.2026, 16:19
@Milspec_1967
Der Vorvertrag ist noch nicht abgeschlossen, der muss erst noch durchs Parlament. Im Falle einer Beschließung sichert dieser die Zeitschiene für die Beschaffung einer A200DEU. Wie das im Detail aussieht wurde noch nicht veröffentlicht.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Stand, entfallen hierbei jedoch jegliche Fristen an dem eine Beschaffung verpflichtend wird. Ursprünglich war die Idee von Abgeordneten und Industrie, dass ein Bau hier nach einer bestimmten automatisch greifen Würde sofern zur F126 noch keine Entscheidung gefallen sein würde.
Nach wie vor liegt die Entscheidungsgewalt dieses Projekts beim BMVg, das sowieso grundsätzlich denn der Verteidigungsausschuss ist ein beratendes Kontrollorgan, dass lediglich Empfehlungen erteilt. Soll heißen, man hält sich hier von Seiten des BMVg die Option offen, entfernt aber alle automatischen Beschaffungsmechanismen. Somit muss ein Bauvertrag, sofern man im BMVg einer solchen Beschaffung zustimmt, vom Ministerium selbst ins Parlament gebracht werden, wofür der Vorvertrag als quasi als "Regelwerk" fungiert, wie eine solche Beschaffung aussehen würde.
Da wir aber nicht wissen, wie der Vorvertrag selber aussieht, wissen wir auch nicht, was jetzt am anderen Ende, also bei TKMS, geschieht. Man hatte ja von Seiten der Industrie großkotzig verkündet, sofort nach dem Vertragsschluss (Vorvertrag) mit dem Bau beginnen zu können (was man nicht kann aber darauf will ich jetzt gar nicht hinaus). Das ging damals aber noch von einer defacto garantierten Beschaffung aus, wofür es entsprechende Sicherheiten gegeben hätte. Da die Beschaffung nun trotz abgeschlossenen Vorvertrags nicht mehr garantiert ist, könnte ein vorsorglicher Baustart nicht mehr möglich sein, da TKMS eventuell keinen Anspruch auf Entschädigung hätte sollten diese Schiffe letztendlich nicht beschafft werden.
Der Vorvertrag ist noch nicht abgeschlossen, der muss erst noch durchs Parlament. Im Falle einer Beschließung sichert dieser die Zeitschiene für die Beschaffung einer A200DEU. Wie das im Detail aussieht wurde noch nicht veröffentlicht.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Stand, entfallen hierbei jedoch jegliche Fristen an dem eine Beschaffung verpflichtend wird. Ursprünglich war die Idee von Abgeordneten und Industrie, dass ein Bau hier nach einer bestimmten automatisch greifen Würde sofern zur F126 noch keine Entscheidung gefallen sein würde.
Nach wie vor liegt die Entscheidungsgewalt dieses Projekts beim BMVg, das sowieso grundsätzlich denn der Verteidigungsausschuss ist ein beratendes Kontrollorgan, dass lediglich Empfehlungen erteilt. Soll heißen, man hält sich hier von Seiten des BMVg die Option offen, entfernt aber alle automatischen Beschaffungsmechanismen. Somit muss ein Bauvertrag, sofern man im BMVg einer solchen Beschaffung zustimmt, vom Ministerium selbst ins Parlament gebracht werden, wofür der Vorvertrag als quasi als "Regelwerk" fungiert, wie eine solche Beschaffung aussehen würde.
Da wir aber nicht wissen, wie der Vorvertrag selber aussieht, wissen wir auch nicht, was jetzt am anderen Ende, also bei TKMS, geschieht. Man hatte ja von Seiten der Industrie großkotzig verkündet, sofort nach dem Vertragsschluss (Vorvertrag) mit dem Bau beginnen zu können (was man nicht kann aber darauf will ich jetzt gar nicht hinaus). Das ging damals aber noch von einer defacto garantierten Beschaffung aus, wofür es entsprechende Sicherheiten gegeben hätte. Da die Beschaffung nun trotz abgeschlossenen Vorvertrags nicht mehr garantiert ist, könnte ein vorsorglicher Baustart nicht mehr möglich sein, da TKMS eventuell keinen Anspruch auf Entschädigung hätte sollten diese Schiffe letztendlich nicht beschafft werden.
