19.11.2025, 10:54
FMS funktioniert G2G, sofern es also irgendwelche Beschaffungen über das Verfahren gegeben hätte, dann wären die entsprechenden Systeme als Beistellung von der Bundesrepublik an Damen geliefert worden (bzw. würden noch geliefert werden). Da meiner Erinnerung nach von Anfang an betont wurde, dass die Beschaffung in Form eines Werkvertrags über Damen als Generalunternehmer erfolgt, gehe ich davon aus, dass alle Verträge auf B2B-Ebene zwischen Damen und den Unterauftragnehmern geschlossen wurden. Nur kann dann meines Erachtens hier niemand ohne Vertragskenntnis sagen, wer nun zu was im Falle eines Scheiterns verpflichtet ist. Die ganze Thematik dürfte noch einige Zeit einige Juristen beschäftigen.
