24.09.2025, 18:56
(24.09.2025, 09:29)DopePopeUrban schrieb: Einziger Nachteil im ASW bei diesen Schiffe ist der fehlende zweite BHS, den die A400 aber auch nicht hat sofern man mehr als 1x UUV mitführen will, Stichwort MTG Flexhangar, über den die A400 offensichtlich verfügt.Für die MEKO A400 ist der Flexhangar eine mögliche Option. Die ist aber nicht gesetzt, dafür ist das ja'ne ME-KO. Und eine weitere Option der MEKO A400 ist das Flex-Heck, das ebenfalls für UUV verwendet werden kann.
Eine A400 in ASW-Konfiguration hätte ziemlich sicher zwei BHS, da sind dann eher die UUV fraglich, weil deren Wert für den Auftrag geringer ausfällt.
Zitat:Brandschutz ist nicht immer nur durch Vorschriften direkt geregelt, sondern kann sich auch aus dem Gesamtgefüge ergeben.Zitat:Ein EGV ist kein Kampfschiff und hat ohnehin diverse große Räume.Was für den Brandschutz aber vollkommen egal sein sollte. Dem Brandsachutz-Atlas ist es egal ob da ein SeaLion oder ein SeaTiger brennt, Hubschrauber ist Hubschrauber.
Ich finde auch die Richtlinie nicht die das vorschreibt, also ich gehe erstmal davon aus, dass das wurscht ist.
Beispielsweise können die Brandbekämpfungskapazitäten im Gefechtszustand auf einer Fregatte deutlich geringer ausfallen als die auf einem Versorger, der sich in kein Gefecht begibt. Dementsprechend können auf dem Versorger größere Brandbekämpfungsabschnitte gebildet werden als auf der Fregatte.
Ein anderes Argument kann sein, dass für eine Fregatte der Verlust des BHS kritischer sein kann als für den Versorger. Dementsprechend gibt es ein höheres Bedürfnis, zu verhindern, dass im Brandfall beide BHS beschädigt werden.
Und nicht zuletzt können auch auf einem großen Versorger mehr und bessere Brandbekämpfungsmittel und -anlagen vorgehalten werden als auf den beengten Kombattanten.
(24.09.2025, 12:36)Pmichael schrieb: keine Hubschrauber oder Einsatzboote oder im Prinzip jede andere BefähigungWelche "andere Befähigung" hat denn eine F125?
