10.10.2023, 11:43
(10.10.2023, 10:07)Quintus Fabius schrieb: lime:
Nein, die Gesetzeslage ist eben nicht so. Demonstrationen ausländischer Staatsangehöriger sind eben nicht nach Belieben abhaltbar, denn das Grundgesetz spricht ganz klar von Deutschen und nicht von Jederman beim Versammlungsrecht.
Entsprechend kann man ausländischen Staatsangehörigen eine Demo genehmigen, aber man muss es nicht und es gibt keinerlei, überhaupt gar keinen Rechtsanspruch darauf.
Im übrigen:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/47.html
Das ist mir schon klar aber die Anmelder und auch ein Großteil der Teilnehmer werden die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die mit ausländischer Staatsbürgerschaft reihen sich dann halt ein. Was willst Du denn machen, vorher die Ausweise aller Teilnehmer prüfen?