10.10.2023, 10:07
lime:
Nein, die Gesetzeslage ist eben nicht so. Demonstrationen ausländischer Staatsangehöriger sind eben nicht nach Belieben abhaltbar, denn das Grundgesetz spricht ganz klar von Deutschen und nicht von Jederman beim Versammlungsrecht.
Entsprechend kann man ausländischen Staatsangehörigen eine Demo genehmigen, aber man muss es nicht und es gibt keinerlei, überhaupt gar keinen Rechtsanspruch darauf.
Im übrigen:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/47.html
Nein, die Gesetzeslage ist eben nicht so. Demonstrationen ausländischer Staatsangehöriger sind eben nicht nach Belieben abhaltbar, denn das Grundgesetz spricht ganz klar von Deutschen und nicht von Jederman beim Versammlungsrecht.
Entsprechend kann man ausländischen Staatsangehörigen eine Demo genehmigen, aber man muss es nicht und es gibt keinerlei, überhaupt gar keinen Rechtsanspruch darauf.
Im übrigen:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/47.html