27.08.2010, 17:09
Zitat:Gilt eine Aussetzung der Wehrpflich dann eventuell rückwirkend für alle die den Dienst noch nicht angetreten haben?
bei so etwas wird man sicher keine aprupte Regelung erlassen, die ohne eine gewisse Vorlaufzeit auskommt.
Was momentan die Gerüchte hergeben, wird die Wehrpflicht, wenn überhaupt, frühestens zum 1. Juli 2011 ausgesetzt.
Das heißt, dass gilt, was bei allen Gesetzten gilt: Es hat für jemanden nur Konsequenzen nachdem es in Kraft getreten ist.
In deinem Fall: Wenn du vor dem 1. Juli 11 eingezogen wirst, wirst du deinen Wehrdienst auch noch komplett ableisten müssen. Wenn nicht, wirst du, trotz Musterung, keinen Wehrdienst mehr leisten müssen.
[Alles natürlich rein hypothetisch] :wink: