23.08.2010, 22:45
Art. 87a I GG schrieb:Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.
Das Bundesverfassungsgericht sollte sich mal dazu äußern ob um diesem Satz gerecht zu werden nicht gewisse Mindeststandards erfüllt werden müssen.
Etwa Mannstärke oder Etat relativ zum BIP.
Die lesen schließlich eh jeden Scheiß nachträglich ins GG.
Was solls, dann haben eben abld nur noch das Versailler 100.000 Mann Heer.
Wobei, schön wärs wenn wir ein solches Feldheer überhaupt hätten :?