07.08.2010, 18:22
@Opi - Streitkräfte haben auch in Deutschland eine verfassungsrechtliche Grundlage.
Daraus ergibt sich auch der Auftrag der Bundeswehr, und aus dem Auftrag ergibt sich die notwendige Ausrüstung.
Und der Auftrag ist für die Bundeswehr klar und eindeutig im Grundgesetz definiert, auch wenn man im Nahen Osten oder sonstwo anderes Wunschdenken haben könnte:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.praxispolitik.de/content/unterricht/23300701_brauers.pdf">http://www.praxispolitik.de/content/unt ... rauers.pdf</a><!-- m -->
Und dazu noch was:
Es mag an Vielen vorbei gegangen sein, aber weder die Einsätze vor Somalias Küste noch in Afghanistan haben das Grundgesetz geändert. :roll:
Daraus ergibt sich auch der Auftrag der Bundeswehr, und aus dem Auftrag ergibt sich die notwendige Ausrüstung.
Und der Auftrag ist für die Bundeswehr klar und eindeutig im Grundgesetz definiert, auch wenn man im Nahen Osten oder sonstwo anderes Wunschdenken haben könnte:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.praxispolitik.de/content/unterricht/23300701_brauers.pdf">http://www.praxispolitik.de/content/unt ... rauers.pdf</a><!-- m -->
Zitat: ...<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443cTMFSYGYxgEh-pEwsaCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUA2Zp6hw!!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82X0NfNEVC">http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/ ... 82X0NfNEVC</a><!-- m -->
Art. 87a GG
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen
sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt
werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
...
Zitat:Auftrag und Aufgaben<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443cfUASYGYxgEh-pEwsaCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUA-l5LGA!!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82X0NfNEY1">http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/ ... 82X0NfNEY1</a><!-- m -->
Berlin, 09.11.2006, Weißbuch.
Der Auftrag der Bundeswehr ist eingebettet in die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge.
Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik
* sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit
*
leistet einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen
*
sorgt für die nationale Sicherheit und Verteidigung
*
trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei
*
fördert multinationale Zusammenarbeit und Integration
Die Verteidigung Deutschlands gegen äußere Bedrohung bleibt die politische und verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr. Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder. ...
Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Auftrag und den Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab:
* Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus
* Unterstützung von Bündnispartnern
* Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung
* Rettung und Evakuierung
* Partnerschaft und Kooperation
* Subsidiäre Hilfeleistungen (bei Katastrophen und Unglücksfällen).
Zitat: ...und gaaanz wichtig, auch für Ausländer:
6. Die Geschichte deutscher Streitkräfte hat sich nicht ohne tiefe Einbrüche entwickelt. In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos mißbraucht. Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen.
7. Alles militärische Tun muß sich an den Normen des Rechtsstaats und des Völkerrechts orientieren. Die Pflichten des Soldaten - Treue, Tapferkeit, Gehorsam, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Verschwiegenheit sowie beispielhaftes und fürsorgliches Verhalten der Vorgesetzten - erlangen in unserer Zeit sittlichen Rang durch die Bindung an das Grundgesetz.
8. Die Bundeswehr dient dem Frieden. Der Auftrag der Streitkräfte, den Frieden in Freiheit zu sichern, fordert Bereitschaft und Fähigkeit, für die Bewahrung des Friedens treu zu dienen und im Verteidigungsfall für seine Wiederherstellung tapfer zu kämpfen.
Die Verpflichtung auf den Frieden verleiht dem Dienst des Soldaten eine neue politische und ethische Dimension.
...
Zitat:Art. 26 GGDa muss man bei manchen Beiträgen von usern fragen, ob denen das noch geläufig ist. "Handlungen" sind im Übrigen auch schon verbale Aussagen und Aufforderungen. Aber das Grundgesetz muss ja auch nicht jedem Ausländer bekannt sein. Nur werde ich als Deutscher und Mitverantwortlicher bei globdef darauf achten, dass wir nicht abdriften.
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
...
Und dazu noch was:
Es mag an Vielen vorbei gegangen sein, aber weder die Einsätze vor Somalias Küste noch in Afghanistan haben das Grundgesetz geändert. :roll: