Geheimdienste
#5
Aus dem Stgb
Zitat:§ 94 Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Gibt auch noch ne Menge andere Paragraphen zu dem Thema. Ist ein eigener Abschnitt im Stgb.

Wen es interessiert
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Mein Lieblingsparagraph ist aber eigendlich §307 "Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie" :bonk:
Über was die Leute sich so Gedanken machen.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von bastian - 17.10.2003, 11:47
[Kein Betreff] - von aeternum - 17.10.2003, 12:54
[Kein Betreff] - von unox - 17.10.2003, 14:07
[Kein Betreff] - von Starfighter - 17.10.2003, 14:10
[Kein Betreff] - von DorianGray - 17.10.2003, 14:18

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