United States of America
@muck
Zitat:Das Verhalten Alex Prettis elf Tage vor seiner Tötung ist für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit derselben völlig ohne Belang. Sie wäre selbst dann belanglos, wenn die an der Tötung beteiligten ICE-Beamten Pretti wiedererkannt und ihn als in erhöhtem Maße gefährlich eingestuft haben sollten.

Denn Bewertungsmaßstab kann nur sein Verhalten sein, das mit der angeblichen Notwehrhandlung im Sinnzusammenhang steht.
a) Ja - aber nur, wenn wir uns alleine auf den Umstand beziehen wollen, dass die Tötung Prettis als ein singulares und von allen begleitenden Aspekten losgelöstes Ereignis zu betrachten ist.
b) Nein - wenn wir die Begleitumstände, etwa die Politik des Weißen Hauses, die Politik der Verantwortlichen in Minnesota, die Ruppigkeit mancher ICE-Einsätze, das verordnete Nichtstun lokaler Polizeibehörden, die beidseitige Agitation und die psychische Verfassung von Hr. Pretti mit berücksichtigen wollen.

Schneemann
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(Vor 5 Stunden)Schneemann schrieb: @muck
a) Ja - aber nur, wenn wir uns alleine auf den Umstand beziehen wollen, dass die Tötung Prettis als ein singulares und von allen begleitenden Aspekten losgelöstes Ereignis zu betrachten ist.
b) Nein - wenn wir die Begleitumstände, etwa die Politik des Weißen Hauses, die Politik der Verantwortlichen in Minnesota, die Ruppigkeit mancher ICE-Einsätze, das verordnete Nichtstun lokaler Polizeibehörden, die beidseitige Agitation und die psychische Verfassung von Hr. Pretti mit berücksichtigen wollen.
Vielleicht bin ich zu sehr Jurist, aber ich kann Dir hier nicht folgen. In einem Rechtsstaat, der ein Grundrecht auf Leben garantiert (in das im Falle der USA nur durch ein richterliches Strafurteil eingegriffen werden darf), kann allein ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mit empfindlicher Gefahr für Leib und Leben die Tötung eines Bürgers durch die Exekutive rechtfertigen.

Auch die US-Gesetzgebung, die in dieser Hinsicht großzügiger ist als bspw. das deutsche Strafgesetzbuch, verlangt einen räumlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zur Notwehrhandlung. Pretti durfte nur getötet werden, wenn er für Leib und Leben der Beamten eine Gefahr darstellte, oder diese einen vernünftigen Grund hatten davon auszugehen, dass er für sie eine Gefahr darstellte.

Jeder darüber hinausgehende Bewertungsmaßstab wäre rein subjektiv und in der gegenwärtigen Situation zwangsläufig ideologisch aufgeladen.

Nach den Aufnahmen, die ich gesehen habe, stellte Pretti zum Zeitpunkt seiner Tötung keine Gefahr für die Beamten dar. Bestenfalls könnte man die Rechtfertigung der Putativnotwehr erheben, falls der Schütze die Waffe gesehen hatte, die Pretti legal führte, aber nicht wusste, dass man sie ihm bereits abgenommen hatte. Selbst das erscheint mir aber zweifelhaft, dazu war die Entwaffnung selbst für weiter entfernte Zuschauer zu offensichtlich.

Ferner ist zu fragen, ob die Beamten überhaupt das Recht hatten, unmittelbaren Zwang gegen Pretti anzuwenden, der einer gestürzten Frau aufhelfen wollte. Hier könnte ein Tatsachenirrtum vorliegen, dass Pretti eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte vornehmen wollte—eine eher großzügige Annahme.

Was Pretti Tage vor der Tat getan hat, ist unerheblich.

Übrigens entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn Prettis offensichtlich ablehnende Haltung gegenüber der Regierungspolitik jetzt von ebendieser Regierung und ihren Anhängern ins Feld geführt wird, um den Eindruck zu konstruieren, seine Tötung sei durch sein Verhalten der jüngeren Vergangenheit irgendwie zu rechtfertigen.

Denn das öffnet logischerweise dem konkurrierenden Erklärungsansatz Tür und Tor, dass mit Alex Pretti ein US-Bürger von US-Regierungsbediensteten wegen zivilen Ungehorsams gegenüber der Regierung ermordet wurde.
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