Polen
(18.11.2025, 07:29)Quintus Fabius schrieb: Und welche dieser Verpflichtungen hält Polen nicht ein? ....
das hat jetzt wieder der Europäische Gerichtshof geklärt:
Zitat: EuGH-Entscheidung zu Polen
Verstoß gegen "tragende Grundsätze des Unionsrechts"

Stand: 18.12.2025 16:50 Uhr

EU-Recht hat üblicherweise Vorrang vor nationalem Recht. Doch Polens Verfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit gleich zweimal geweigert, das anzuerkennen. Der EuGH hat Polen dafür nun scharf gerügt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist von großer, grundsätzlicher Bedeutung. Denn es geht um die Frage, inwieweit europäisches Recht von den EU-Mitgliedstaaten zwingend beachtet werden muss.
Der EuGH hat deutlich gemacht: Länder wie Polen können sich nicht einfach über Unionsrecht hinwegsetzen, weil ihnen bestimmte Regelungen oder Urteile nicht passen.
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Die Luxemburger Richter betonen in ihrer Entscheidung, dass Polen als EU-Staat gemeinsamen europäischen Werten wie der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz verpflichtet sei.
Der EuGH wird in diesem Zusammenhang sehr deutlich. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Diese Werte geben nämlich der Union, der Polen freiwillig beigetreten ist, schlechthin ihr Gepräge. Nach dem Beitritt schlagen sich diese Werte in rechtlich verbindlichen Verpflichtungen nieder, von denen sich die Mitgliedstaaten nicht lossagen können." Dies darf auch als Mahnung und als Warnung gegenüber anderen EU-Staaten wie Ungarn verstanden werden, in denen die Unabhängigkeit der Justiz ebenfalls schon seit Jahren geschliffen wird.

"Kein unabhängiges und unparteiisches Gericht"
Auch was die Besetzung des Verfassungsgerichts betrifft, wird der EuGH deutlich. Er kommt zum Schluss, "dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellt". Damit spricht der EuGH dem Verfassungsgerichtshof faktisch jegliche Legitimität ab.
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das Ganze lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren:
Wer dem Club beitritt, muss sich an die Clubregeln halten - oder den Club wieder verlassen.
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(Vor 11 Stunden)Kongo Erich schrieb: das hat jetzt wieder der Europäische Gerichtshof geklärt: das Ganze lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren:
Wer dem Club beitritt, muss sich an die Clubregeln halten - oder den Club wieder verlassen.

Bis dahin ist es ein weiter Weg. Und wenn man diesen beschreitet müsste auch noch das ein oder andere Veto eines weiteren EU-Staates überwunden werden.

Polen ist auf dem Weg zum Netto-Zahler in der EU. Noch einige Jahre dann ist es soweit. Dann wird das Interesse an der EU in Polen ganz schnell schwinden.
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