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(01.11.2025, 20:49)DopePopeUrban schrieb: Ich hätte jetzt auch eigentlich gedacht, dass das ungewöhnlich ist. Ist es aber anscheinend gar nicht.
Die Penannt Numbers der Köln Klasse bspw (F220 bis F225) finden sich heute auf den F124 und F125. Die 1961er F220 "Köln" ist bspw heute die F220 "Hamburg" von 2004.
Die EGVs haben ebenfalls ihre Penannt Numbers von der Lüneburg Klasse übernommen (A1411 bis A1413). Zwei Tender der Elbe Klasse ebenso, die haben die A512/A513 von der Odin Klasse übernommen.
Keine Ahnung warum das so ist. Ich gehe mal davon aus, dass man Kennungen für Schiffe mit den selben Aufgaben nicht neu hinzufügt sondern einfach überträgt. Die F120 und F124/F125 sind Fregatten, die Lüneburgs und EGVs sind/waren EGVs, die Elbe Klasse ist nahe genug an Werkstattschiffen (Odin).
Bin mal gespannt wie das mit der Namensgebung passiert. Der hat sich bis trotz Kennungsübernahme immer geändert, bringt wahrscheinlich Unglück den selben Namen + die selbe Kennung zu verwenden.
Es galt aber (fast??) immer:
Die kennungs Vor Baureihe ist laaaange außer Dienst... Und der Name wurde nie an dieselbe neue Kennung wieder vergeben!
--> Fregatte Köln (f220) außer Dienst 1982....Fregatte Hamburg (f220) in Dienst 2004 = 22 Jahre später!
Die zu ersetzendenTanker sind aber NOCH IM DIENST!! (zumindest einer) und der Nachfolger bekommt identisch Namen UND Kennung.
Novum!!!
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Die Flottendienstboote haben beispielsweise unmittelbar Kennung und Name von ihren Vorgängern übernommen.
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Die neuen Flottendienst Boote sind ja noch nicht ausgedockt, da kann man das doch noch nicht sehen,welche Nummer die haben
Oder sind die schon in einer neuen Flotten Liste, die Ich nicht kenne ?
Aber, wenn dem so ist, dann wird aus dem "im Abstand von 20 Jahren gleiche Kennung und ggf gleicher Name" offensichtlich nun "ab Ausserdienst Stellung sofort gleiche Kennung und Name neu"
Da müssen ja Ablösung Zeremonie und Neu Indiens Stellung direkt am selben Tag sein... Oder zumindest gibt es null Übergang Nutzungs Zeit zwischen Alt und Neu Schiff bei Dienst Booten und Tanker.
Aber wie ist es dann mit den Werft / BW Probe Fahrten vor Indiens Stellung ?
Es darf keine 2 Marine Schiffe mit gleichem Namen UND Kennung auf See geben.
Bedeutet, es wird immer zumindest ein altes vorher außer Dienst gestellt werden, ohne dass zumindest sofort Ersatz bereit steht.
Oder??
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(01.11.2025, 22:54)Milspec_1967 schrieb: Die neuen Flottendienst Boote sind ja noch nicht ausgedockt, da kann man das doch noch nicht sehen,welche Nummer die haben
Es geht um die Einführung der Klasse 423 Ende der achtziger Jahre. Das ist alles nichts neues.
Zitat:Aber wie ist es dann mit den Werft / BW Probe Fahrten vor Indiens Stellung ?
Es darf keine 2 Marine Schiffe mit gleichem Namen UND Kennung auf See geben.
Vor der Übernahme sind es keine Marineschiffe.
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Was man bei der Vergabe von Hullnummern auch bedenken muss: Das ist ein von der NATO überwachtes System. Den einzelnen Marinen wurden und werden für jeden Schifftyp feste Nummernblöcke asigniert, damit die Einheiten klar zugeordnet werden können. "Alte" Nummern (also bereits zugeteilte/benutzte) darf man beliebig neu vergeben, ansonsten muss man neue Nummernblöcke beantragen.
Der Deutschen Marine stehen beispielsweise für Fregatten bisher die Kennungen F207 bis F228 zur Verfügung.
F229 bis F239 gehören der Royal Navy für die älteren Type 23, werden aber perspektivisch wohl für die Deutsche Marine frei, weil die Schiffe außer Dienst gehen und die RN in den 1990er Jahren auf zweiziffrige Kennungen umgestiegen ist.
Die Blöcke F24X und F25X gehören der Türkischen Marine, deswegen haben die Korvetten der Deutschen Marine (bei der NATO als leichte Fregatten klassifiziert) auch Kennungen, die mit F260 beginnen.
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(01.11.2025, 22:54)Milspec_1967 schrieb: Aber wie ist es dann mit den Werft / BW Probe Fahrten vor Indiens Stellung ?
Es darf keine 2 Marine Schiffe mit gleichem Namen UND Kennung auf See geben.
Die IMO-Nummer muss eindeutig sein, der Name hingegen nicht. Sprich es könnten 10 SPESSART auf hoher See unterwegs sein, solange die IMO-Nummer eindeutig ist. Nur das zählt für die Probefahrt mit der Werftbesatzung. Es gibt den kleinen Flaggenwechseln von Werftflagge auf Bundesdienstflagge und den großen Flaggenwechsel von Bundesdienstflagge auf die Seekriegsflagge - zumindest war das früher so.
Die Hüllennummer wird durch die NATO vergeben und von dieser überwacht, darf aber bruchfrei übergeben werden. Alles andere hat @Vanitas schon ausgeführt.
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Danke für die NATO Zusammenhänge, die ich tatsächlich so nicht kannte.