BGS - Defensive Verteidigung
#31
(21.08.2024, 01:46)alphall31 schrieb: Ich glaube in folgendem Schriftstück des wissenschaftlichen Dienstes stand dazu was
Grenzen der Bewaffnung der Polizei

https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf

Nein. Der wissenschaftliche Dienst befasst sich in dem Schriftstück ausschließlich mit der momentan existierenden Polizei in Deutschland die eben keinen Kombattantenstatus mehr hat und somit auch keine spezielle Funktion im V-Fall.

Die Betrachtung kann sich daher naturgemäß nur auf einen polizeilichen Schusswaffeneinsatz gegen einen Rechtsbrecher im Frieden erstrecken.

Im Kalten Krieg und mit Kombattantenstatus fanden sich in den Polizeigesetzen (UZwG xy) und den Waffenkammern aber auch Gewehrgranaten, Granatwerfer, Panzerabwehrrohre, 2cm Maschinenkanonen und sogar 76mm-Kanonen.

Und so ein UZwG ist schnell geändert, wenn denn der politische Wille dazu existieren würde.

(19.08.2024, 22:58)Broensen schrieb: Wir haben darüber ja schonmal in der Wehrpflicht-Debatte diskutiert. Kerngedanke hinter der Verwendung des Begriffs "BGS" ist, dass dieser bereits im Grundgesetz verankert ist und die Aufstellung einer Wehrpflichtigen-Organisation zwischen Polizei und Militär politisch/rechtlich deutlich vereinfachen könnte. Mit der heutigen Bundespolizei hätte das nichts mehr zu tun.


Den Begriff "Polizei" müssen wir in dem Zusammenhang mit Vorsicht verwenden. Polizeiliche Befugnisse und das Gebot zur Trennung dieser von militärischen Organisationen ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt.
...


Nein, die Bundespolizei ist der einzige Rechtsnachfolger des BGS und wird das so auch bleiben. Im Bundespolizeigesetzt wird dieser nicht nur der Grenzschutz als Aufgabe zugewiesen (§2), sondern auch die Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall (§7, zukünftig §8).
Siehe auch Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 2978, 2979. Hier wird das Bundespolizeigesetz veröffentlich und dazu auch ein Artikel 2 mit 13 Paragraphen in denen auf alle Gesetze, in denen der BGS erwähnt wird, hingewiesen wird und dass damit jetzt die Bundespolizei gemeint ist.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...5207231214

Und noch einmal nein. Aus einem, von mir ganz und gar nicht nachvollziehbaren Grund, ist nach 1945 nur in einem Punkte eine deutliche Trennung zwischen Polizei und Militär erfolgt, es gab keine Polizei mehr die dem Verteidigungsministerium in der Personalführung unterstellt war, bzw. keine Polizeiorganisation deren Personal im Soldatenstand war, also das was man zuvor als Gendarmerie kannte. So sind ja die Feldjäger in einem merkwürdigen Zwitterstatus, aber das ist ein eigenes Thema.

Wenn wir jetzt auf den BGS zurückkommen, so möchte ich eine kurze Passage von der Seite Beim alten BGS zitieren:

Zitat:Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands:

„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind ... übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
https://www.beim-alten-bgs.de/index.html
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#32
Willkommen Force_B.
(01.09.2024, 14:32)Force_B schrieb: Das war spätenstens mit der Polizeireform 1976/8 Geschichte, da wurde in die Schupo in den mittleren Dienst (oder Kripo gehobener Dienst) eingestellt und alle gemeinsam ausgebildet, danach in der Regel mehrjährige Verwendung in der Bepo, dann weitere Verwendung bei den sonstigen Dienststellen, ggf. mit Aufbaulehrgängen verbunden oder sogar Laufbahnwechsel z.B. zur Kripo.
Und genau das ist es, was ich (als interessierter Außenstehender) für so extrem wichtig erachte, weil in dieser mehrjährigen Verwendung eben viel wichtige Erfahrung gewonnen werden kann.
Zitat:Was meint nun der Autor (Broensen) mit Kampfeinsatz?
In der Diskussion gab es von anderen die Überlegungen, Kräfte der Landes-/Bundespolizeien im V-Fall zur Verstärkung der Streitkräfte heranzuziehen, "Kampfeinsatz" also schon im Sinne von militärischer Fronteinsatz.
Und wie du mMn richtig schreibst: Früher war sowas vorgesehen, heute wäre das rein von den Kapazitäten und Bedrohungsszenarien her unwahrscheinlich. Dafür gibt es heute aber das Thema hybride Kriegsführung, das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt und dort die Polizeikräfte im V-Fall bereits mehr als auslasten würde.
Zitat:Damit bleibt prinzipiell die Fähigkeit im Sinne der hybriden Kriegsführung, gegen Diversanten vorzugehen. Diese Fähigkeiten sind nicht nur bei den polizeilichen Spezialkräften sondern auch bei den spezialisierten Kräften der Bepo vorhanden, personell wie materiell - ABER - es fehlt der Kombatantenstatus!

Gesetzt den Fall wir befinden uns über den Bündnisfall mit Russland im Krieg und deren Saboteure/Diversanten sind bei uns im Lande aktiv, so schwebt über jedem Polizeibeamten der gegen diese mit Waffengewalt vorgeht ohne zum Kombatanten erklärt worden zu sein, das Damoklesschwert eines Kriegsverbrechens...
Interessanter Hinweis. Ist dir oder sonst jemandem hier bekannt, wie andere Länder damit umgehen?
(01.09.2024, 16:29)Force_B schrieb: Allgemeine Dienstpflicht für Jederfrau? Da bin ich dabei! Bleibe aber auch bei meiner Auffassung das eine Neuauflage eines eigenständigen BGS am Thema vorbeigeht.
(01.09.2024, 17:49)Force_B schrieb: Nein, die Bundespolizei ist der einzige Rechtsnachfolger des BGS und wird das so auch bleiben. Im Bundespolizeigesetzt wird dieser nicht nur der Grenzschutz als Aufgabe zugewiesen (§2), sondern auch die Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall (§7, zukünftig §8).
Jedes Gesetz lässt sich ändern, nur beim GG wird das halt etwas schwieriger und genau aus dem Grund ist die Debatte um einen "Wehrpflicht-BGS" überhaupt erst aufgekommen. In unserer Debatte zum Thema Wiedereinführung einer Wehrpflicht oder eben Neueinführung einer allgemeinen Dienstpflicht kam der Tenor auf, dass jeder Versuch an irgendeinem Punkt scheitern würde aufgrund notwendiger Grundgesetzänderungen. Außerdem gab es Überlegungen, die Dienstpflichtigen aus den regulären Streitkräften herauszuhalten. Genau aus diesen beiden Gründen kam der Gedanke auf, den Begriff des BGS aufzugreifen, einzig und allein, weil er im GG steht und man alle anderen Gesetze drum herum einfacher ändern könnte als das Grundgesetz.
Zitat:Aus einem, von mir ganz und gar nicht nachvollziehbaren Grund, ist nach 1945 nur in einem Punkte eine deutliche Trennung zwischen Polizei und Militär erfolgt, es gab keine Polizei mehr die dem Verteidigungsministerium in der Personalführung unterstellt war, bzw. keine Polizeiorganisation deren Personal im Soldatenstand war, also das was man zuvor als Gendarmerie kannte.
Der Punkt wäre ja, dass ein neuer BGS eben weder Polizei, noch Militär wäre. Er wäre etwas anderes. Was genau, das müsste man erst noch erarbeiten.


Überhaupt ist das bisher ja auch kein fertiges Konzept, sondern nur ein Gedankenspiel, ein Ansatz, wie man ggf. juristische Probleme lösen kann, die einer sinnvoll umgesetzten Wehr-/Dienstpflicht entgegen stehen könnten.
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#33
Zitat:Gesetzt den Fall wir befinden uns über den Bündnisfall mit Russland im Krieg und deren Saboteure/Diversanten sind bei uns im Lande aktiv, so schwebt über jedem Polizeibeamten der gegen diese mit Waffengewalt vorgeht ohne zum Kombatanten erklärt worden zu sein, das Damoklesschwert eines Kriegsverbrechen

Aus welchem Grund ? Selbst wenn wir offiziell im Krieg mit irgend jemand sind ändert sich weder die Aufgabe der Polizei noch das Gebiet wo diese auszuführen sind .
Und die Aufgabe der polizei ist es nicht jagdkommando zu bilden und Spione zu suchen . Zumal da völlig die Ausbildung fehlt. Es ändern sich doch auch nicht die Bestimmungen für den schusswaffeneinsatz für Polizeibeamte . Das Problem hätte man doch nur wenn man als Polizist gegen reguläre Militärs eingesetzt würde ?
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#34
Beim Militär personell angebundene bzw. dem Verteidigungsministerium unterstellte Polizeiverbände nach dem Vorbild der französischen Gendarmerie, wie sie Napoleon in Europa verbreitete gibt es auch unter anderen Namen, also natürlich in Frankreich, klar, Italien, Spanien, Portugal und die Niederlande. Hier ist der Kambattantenstatus nach wie vor vorhanden, die Aufgaben im V-Fall sind jedoch sehr unterschiedlich.

Die Französische Gendarmerie etwa übernimmt dann verstärkt Aufgaben der Militärpolizei und solche der Verkehrstruppen, die italienischen Carabinieri, zugleich Polizei in ländlichen Gemeinden und Militärpolizei übernehmen im V-Fall Grenzsicherung und Aufgaben eines Territorialheeres. Die Guardia di Finanza ist eine Mischung aus Grenzschutz, Zoll- und Finanzfahndungsamt und kann im V-Fall in das Heer und die Marine eingegliedert werden.

In anderen europäischen Staaten wurden nie Gendarmerieverbände aufgestellt, dafür gibt es dann oft Polizeiverbände die im V-Fall dem Verteidigungsministerium unterstellt werden, wobei es meist schwierig ist da genaues zu deren Verwendung herauszufinden, so etwas gibt es etwa in Polen, Rumänien, Türkei oder in der Ukraine.
Die 2015 neuaufgestellte Nationale Polizei der Ukraine wurde im Februar 2022 von Anfang an in Kampfhandlungen verwickelt, sodaß die Regierung in Kyiv bei den Verhandlungen in der ersten Kriegswoche, in der die Markierungen mit den farbigen Klebebändern vereinbart wurden, auch erklärte das sie ihre Polizei als Kombattanten ansieht. Dazu gab/gibt es meines Wissens nach sonst keine rechtliche Grundlage.
Es geht auch ganz pragmatisch wenn es denn sein muss.
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#35
Es bedarf nicht mal polizeiverbände , Kampftruppen in der DDR z.B.

Und die haben ihren Dienst kostenlos abgeleistet 😁
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#36
(01.09.2024, 23:46)Force_B schrieb: Beim Militär personell angebundene bzw. dem Verteidigungsministerium unterstellte Polizeiverbände nach dem Vorbild der französischen Gendarmerie, wie sie Napoleon in Europa verbreitete gibt es auch unter anderen Namen, also natürlich in Frankreich, klar, Italien, Spanien, Portugal und die Niederlande. Hier ist der Kambattantenstatus nach wie vor vorhanden, die Aufgaben im V-Fall sind jedoch sehr unterschiedlich.

Die Französische Gendarmerie etwa übernimmt dann verstärkt Aufgaben der Militärpolizei und solche der Verkehrstruppen, die italienischen Carabinieri, zugleich Polizei in ländlichen Gemeinden und Militärpolizei übernehmen im V-Fall Grenzsicherung und Aufgaben eines Territorialheeres. Die Guardia di Finanza ist eine Mischung aus Grenzschutz, Zoll- und Finanzfahndungsamt und kann im V-Fall in das Heer und die Marine eingegliedert werden.

In anderen europäischen Staaten wurden nie Gendarmerieverbände aufgestellt, dafür gibt es dann oft Polizeiverbände die im V-Fall dem Verteidigungsministerium unterstellt werden, wobei es meist schwierig ist da genaues zu deren Verwendung herauszufinden, so etwas gibt es etwa in Polen, Rumänien, Türkei oder in der Ukraine.
Gut, aber deine geäußerten und von alphall31 hinterfragten Sorgen bezogen sich doch -soweit ich dich richtig verstanden habe- darauf, dass im Rahmen des normalen Polizeidienstes es im V-Fall zu Auseinandersetzungen kommen kann, bei denen das Gegenüber Kombattant ist. Das Problem wäre ja nicht zu lösen, dadurch, dass einzelne Polizeitruppen Kombattantenstatus erhalten, sondern das müsste dann ja für alle Polizisten gelten.
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#37
(01.09.2024, 23:20)alphall31 schrieb: Aus welchem Grund ? Selbst wenn wir offiziell im Krieg mit irgend jemand sind ändert sich weder die Aufgabe der Polizei noch das Gebiet wo diese auszuführen sind .
Und die Aufgabe der polizei ist es nicht jagdkommando zu bilden und Spione zu suchen . Zumal da völlig die Ausbildung fehlt. Es ändern sich doch auch nicht die Bestimmungen für den schusswaffeneinsatz für Polizeibeamte . Das Problem hätte man doch nur wenn man als Polizist gegen reguläre Militärs eingesetzt würde ?

Na klar, als ich im Oktober 1990 von einem tag auf den anderen ohne den Status da stand habe ich auch rumgewitzelt. Was machen wir denn nun wenn die Russen kommen? Festnehmen wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz!

Ich gehe ja davon aus, das diese Saboteure dann tatsächlich selbst Kombattanten sind und sich rechtzeitig als solche zu erkennen geben um vom Status eines Kriegsgefangenen zu profitieren. Wie realistisch solche Annahme ist vermag ich nicht zu sagen, das fehlt in meinem Erfahrungsschatz völlig.

Jagdkommandos, Spione, auweia. Ich bin ja nun schon etwas raus aus dem Dienst, aber ich weiß dass meine Kollegen auch heute noch lernen wie man bewaffnete Gewaltverbrecher zur Strecke bringt. Prinzipiell abwarten und Tee trinken bis das SEK eintrifft war nur für eine relativ kurze Zeit angesagt, findet aber im TV noch immer statt.

In den ersten Kriegswochen hat die Schwester meiner Freundin ein paar Videoclips per Viper geschickt. Die oben erwähnte ukrainische Polizei auf der Jagd nach Saboteuren in einem Plattenbau in Kyiv. Zum Teil Bodycam, zum Teil Handyvideos von Anwohnern. Sah aus wie eine Mischung aus Wohnungsdurchsuchung und Orts- und Häuserkampf. Das gezeigte Vorgehen entsprach damit dem der heutzutage hier oft trainierten Amoklage. Gewiss nicht so trivial wie Wasser kochen, aber auch keine Raketenwissenschaft.


@ Broensen:

Ja, aus meiner Sicht muss jeder Waffenträger der Feindkontakt haben könnte diesen Status erhalten, aber da gibt es mehr Widerstände als Willen um einen solchen Zustand herzustellen.

(02.09.2024, 00:00)alphall31 schrieb: Es bedarf nicht mal polizeiverbände , Kampftruppen in der DDR z.B.

Und die haben ihren Dienst kostenlos abgeleistet 😁

Die kann es mangels Arbeiterklasse aber nicht mehr geben, wir haben dafür doch jetzt das Prekariat.
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#38
(21.08.2024, 20:17)Garten-Grenadier schrieb: ...
Die 1965 herangezogenen Grenzjäger leisteten als Beamter auf Widerruf ihre 18 monatige Grenzschutzdienstpflicht. Waren in diesem Sinne also keine ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten (PVB) sondern unterstützten die Wachtmeister und Polizeimeister i. BGS (als Unterführer) innerhalb von grenzpolizeilichen Aufgabenbereichen.

Auch bei einigen Bundesländern ist es auch heute nicht unüblich dass die PVB´s durch eine Wachpolizei im Angestelltenstatus (Hessen, Berlin) oder Freiwilligen Polizeidienst ( Ba-Wü) unterstützt werden.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben sie weitesgehend ähnliche Befugnisse wie ein PVB, sind jedoch im Gegensatz keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

...

Das mit den grenzpolizeilichen Aufgaben ist missverständlich. Genauer muss man sagen das all das geleistet werden durfte, das nicht die Eigenschaft eines Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft erfordert, das nennt sich inzwischen Ermitlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Das ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz:

Zitat:§ 152 GVG
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Nach § 12 Abs. 5 BPolG sind dort sogar vier Jahre Vollzugsdienst erforderlich. Bei Bedarf bitte hier vertiefen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlung...waltschaft

Das selbe gilt dann auch für die Wachpolizeien etc. wo man immer im Hinterkopf haben sollte, das diese in Berlin für die Angestellten im Objektschutz wie auch für die im Gefangenenbewachungsdienst (ehemals Wachpolizei/Wapo), 21 Wochen lang ausgebildet werden (ich bin mir nicht mehr ganz sicher, glaube aber in den Achtzigern waren das sogar nur sechs Wochen).
Und ja, WaPo Berlin ist eine Fernseherfindung, das wird korrekt WSP abgekürzt.
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