26.01.2011, 12:30
Man muss schon ziemlich borniert sein, wenn man von einem "Schauprozess vor einem Zivilgericht" spricht, vor allem wenn die Geschworenen dort die meisten Anklagepunkten nicht mitgetragen haben, bzw. diese als "nicht schuldig" gewertet hatten.
Außerdem wurde der Mann erst 2005 in Pakistan gefasst (wahrscheinlich hat er dort nur Urlaub bei Terroristen gemacht, ein Zusammenhang muss ja dann wahrlich böse angedichtet sein, gell?) und befand sich erst seit dem Sommer 2009 in US-Gewahrsam, also als die Skandale um Guantanamo etc. und die Bush-Regierung schon Geschichte waren. Zwischen dem eigentlichen Prozessbeginn und der Überstellung an die USA lagen grob 14 Monate. Zwar auch nicht superschnell, aber auch keine neun Jahre (und schneller als manches Berliner Gericht ausländische Jugendstraftäter verurteilt), vor allem muss man bedenken, dass sich sowohl Verteidigung als auch Anklage Zeit zur Akteneinsicht nehmen müssen (welche sicher nicht klein war). Dann erscheint der Zeitumfang gering.
Hierzu vom November l. J.:
Sorry, wollte dein Weltverschwörungsgebäude nicht beschädigen. Ähhh...ja also sie haben in seit 1998 ganz böse in dunklen Ecken eingesperrt und auf der Streckbank mit glühenden Kohlen bearbeitet. Und ja, den mit Koran musste er aufessen...echt...und schwarzenfeindliche Lieder singen...und...äh...ja von Aliens wurde er misshandelt, so ganz bösen, mit vielen Augen und Armen und US- und Davidsternen auf der Schulter...
:lol:
Schneemann.
Außerdem wurde der Mann erst 2005 in Pakistan gefasst (wahrscheinlich hat er dort nur Urlaub bei Terroristen gemacht, ein Zusammenhang muss ja dann wahrlich böse angedichtet sein, gell?) und befand sich erst seit dem Sommer 2009 in US-Gewahrsam, also als die Skandale um Guantanamo etc. und die Bush-Regierung schon Geschichte waren. Zwischen dem eigentlichen Prozessbeginn und der Überstellung an die USA lagen grob 14 Monate. Zwar auch nicht superschnell, aber auch keine neun Jahre (und schneller als manches Berliner Gericht ausländische Jugendstraftäter verurteilt), vor allem muss man bedenken, dass sich sowohl Verteidigung als auch Anklage Zeit zur Akteneinsicht nehmen müssen (welche sicher nicht klein war). Dann erscheint der Zeitumfang gering.
Hierzu vom November l. J.:
Zitat:Erster Guantánamo-Prozess vor Bundesgericht<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/ausland/guantanamo410.html">http://www.tagesschau.de/ausland/guantanamo410.html</a><!-- m -->
Ex-Häftling in fast allen Punkten freigesprochen
Im ersten Prozess vor einem zivilen Gericht gegen einen Ex-Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo ist der Angeklagte in nur einem von insgesamt 286 Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Die Geschworenen eines New Yorker Bundesgerichts machten den Angeklagten aus Tansania in Zusammenhang mit Anschlägen auf die US-Botschaften in Tansania und Kenia im Jahr 1998 lediglich für die "Verschwörung zur Zerstörung von US-Eigentum" verantwortlich.
Sorry, wollte dein Weltverschwörungsgebäude nicht beschädigen. Ähhh...ja also sie haben in seit 1998 ganz böse in dunklen Ecken eingesperrt und auf der Streckbank mit glühenden Kohlen bearbeitet. Und ja, den mit Koran musste er aufessen...echt...und schwarzenfeindliche Lieder singen...und...äh...ja von Aliens wurde er misshandelt, so ganz bösen, mit vielen Augen und Armen und US- und Davidsternen auf der Schulter...
:lol:
Schneemann.