02.12.2005, 15:28
Zitat:Den "Schutz" nicht unbedingt. Es ist nicht die Aufgabe der BRD ausserhalb ihrer Grenzen und Aufgabengebiete für die Sicherheit ihrer Bürger aufzukommen, die sich dazu noch gezielt in Gefahr begeben. Der Staat ist doch kein FlohzirkusMit "Schutz" würde ich in diesem Zusammenhang eher eine gewisse Fürsorge meinen. Zb. Kontaktierung der und Verhandlung mit den Entführern etc. Dass man nicht jeden Bundesbürger im Ausland körperlich schützen kann, sollte klar sein. Es soll halt nur auch nicht bedeuten, dass die deutsche Botschaft oder sonstwas einfach sagt "uns gehts nix an", so wie das hier stellenweise zuvor suggeriert worden ist.
Im übrigen vertrete ich durchaus die Meinung, dass der Staat nicht unbedingt Lösegeld für die Frau zahlen sollte. Auch hier ist die Fürsorgepflicht des Staates relevant, denn durch solch eine Zahlung, sofern sie publik wird (und das kann sie mindestens durch die Entführer werden) kann es auch passieren, dass weitere deutsche Bürger im Ausland für kriminelle Banden attraktiv werden.