Vor 1 Stunde
(Vor 3 Stunden)Broensen schrieb: Weil die Vereine nicht derart rechtlich angreifbar sind für eventuelle Langzeitschäden wie die Bundeswehr als Dienstherr. Solche Verordnungen dienen doch in erster Linie der juristischen Absicherung. Würde die BW von einer potentiellen Gefahr Kenntnis haben und nichts unternehmen, wird das richtig teuer, wenn später jemand erkrankt aufgrund dieser Schadstoffbelastung.
Dass bestimmte Berufsgruppen potentiell einer höheren Belastung mit Chemikalien ausgesetzt sind, die für den Beruf typisch sind, kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Dies ist immer eine Abwägung zwischen Aufwand und Risiko des Schutzes.
Ich sehe das Risiko der Belastung durch Reste von Verbrennungsprodukten und ähnlichem durchaus, aber wen betrifft das denn effektiv?
Bestimmt nicht die Mehrheit der Soldaten, die ihre 5 Schuss pro Jahr (oder was es heute ist) im Rahmen von KLF/IGF ableisten. Bei der Infanterie sieht das natürlich auch ganz anders aus.
Aber erstmal sollte man doch belastbare Zahlen und Werte haben, bevor man der Truppe nach Jahrzehnten auf Schießbahnen, die baulich bedingt meist alt und durch die verwendeten Baumaterialen gar nicht richtig gereinigt werden können, solche Maßnahmen vorschreibt.
Vielleicht sehe ich dies alles aber auch aus meiner alten Sichtweise, denn vieles vom im Artikel zitierten war zu meiner Zeit einfach Standard:
- kein "Fressen oder Trinken auf oder nahe der Bahnen"
- Hände- und Gesicht waschen vor dem "Fressen oder Trinken"
- Kleidung nach jedem Schießtag in den dienstlichen Waschräumen waschen und wechseln
- für's Sammeln der Hülsen gab es Plastikkanister (auch, damit nicht mal eine Hülse als Souvenir in der Feldmütze vergessen wurde)
Sorry für die Zitate, aber sowas bleibt auch nach 20 Jahren noch hängen
