19.02.2026, 13:00
(19.02.2026, 08:56)lime schrieb: Die Problematik besteht in ähnlicher Form wenn ein Staatsanwalt darüber entscheidet. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist meines Erachtens wesentlich größer als bei einer ausgelosten 23 Personen Jury.Warum Fachleute fragen, wenn auch der Depp von nebenan Zeit hat?
Ein Staatsanwalt als Teil der Exekutive sollte keine judikativen Befugnisse haben, aber er ist wenigstens Jurist.
(18.02.2026, 17:23)lime schrieb: Ist nicht in jedem Bundesstaat so. In einigen entscheidet darüber der Staatsanwalt.Was ist damit gemeint? Entscheidet dort der Staatsanwalt nach einer geführten Gerichtsverhandlung?
Für gewöhnlich entscheidet er doch schon davor, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Dementsprechend käme eine Jury dann ja ohnehin nicht zum Tragen, egal ob sie in dem Staat vorgesehen ist oder nicht.
Natürlich liegt da eine Schwachstelle in der Gewaltenteilung, dass eine Person der Exekutive darüber entscheiden kann, ob die Judikative überhaupt angerufen wird, aber das hat nichts mit dem Einsatz von Geschworenen zu tun, sondern damit, ob jemand seinen Job korrekt ausübt.
