19.02.2026, 08:56
(19.02.2026, 05:24)muck schrieb: Nebenbei: Allein durch den Umstand, dass der Schütze betrunken mit einer Waffe hantierte, hatte er sich nach texanischem Recht strafbar gemacht (TPC § 46.02, Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr).
Das Gesetz gilt nicht auf dem eigenen Grundstück. Und das ist der Knackpunkt warum die Jury so entschieden hat. Wäre es auf öffentlichem Grund gewesen wäre er sicher angeklagt worden.
Zitat:Anders gesagt, die Grand Jury hat augenscheinlich das anzuwendende Recht nicht angewandt.Diese Ansicht vertrittst Du auch nur so lange, bis Du Dich mal damit beschäftigt hast, welche offenkundigen Verbrechen Grand Juries in "linken" Städten wie Portland haben durchgehen lassen.
Zwar findet bei der Grand Jury Selection keine Voreingenommenheitsprüfung statt, denn anders als im individuellen Strafprozess werden die Geschworenen nicht für einen einzelnen Fall bestellt, sondern auf eine bestimmte Dauer und für eine Vielzahl von Fällen berufen.
Trotzdem entstehen in politisch, ethnisch oder religiös homogenen Gebieten regelmäßig Situationen mit voreingenommenen Grand Juries. Nochmals zur Erinnerung: Das System ist dermaßen anfällig für Rechtsbeugung durch Geschworene, dass mit den Civil Rights Acts eine Art Paralleljustiz auf Bundesebene geschaffen werden musste, um dem Phänomen zu begegnen, dass Geschworene die Ahndung offensichtlicher Straftaten durch Staatsbedienstete hintertrieben, weil sie mit ihnen sympathisierten.
Die Problematik besteht in ähnlicher Form wenn ein Staatsanwalt darüber entscheidet. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist meines Erachtens wesentlich größer als bei einer ausgelosten 23 Personen Jury.
