19.02.2026, 05:24
(18.02.2026, 06:59)Schneemann schrieb: Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich deinen Beitrag nun deuten soll.Bezieht sich auf die Diskussion über die US-Justiz, die wir nach dem Tod von Alex Pretti hatten, und ob Lady Justice wirklich blind ist.
(18.02.2026, 06:59)Schneemann schrieb: Willst du darauf aufmerksam machen, dass es Fehlurteile gibt? Das wissen wir, es gibt sie leider immer und überall, in den USA, in Europa, auch in Deutschland.Nicht in diesem Maße.
Es gibt entsprechende Studien, die für Deutschland eine Fehlurteilsquote im Promillebereich bis maximal 2% annehmen. Für die USA liegen Zahlen des National Registry of Exonerations vor, die darauf hindeuten, dass über 10% aller seit 1989 zu Haftstrafen verurteilten Personen unschuldig waren.
(18.02.2026, 17:23)lime schrieb: Es lagen wohl keine Beweise dafür vor dass der Mann absichtlich auf seine Tochter geschossen hat und die Mehrheit der Jury folgte der Aussage des Vaters dass es ein tragischer Unfall war.Vorsatz stand nicht zur Debatte, wohl aber Fahrlässigkeit.
Und die im vorliegenden Fall auszuschließen, ist schlicht und ergreifend lebensfremd und hanebüchen.
Ein Schuss "löst" sich nicht einfach. Man muss den Abzug betätigen.
Dass hier auch nicht der Fall eines "Hängenbleibens" z.B. an Kleidungsstücken vorlag, wird dadurch belegt, dass das Opfer unmittelbar tödlich getroffen wurde, d.h. der Schütze hatte noch genug Zeit, die Waffe auf den Kopf-Rumpf-Bereich des Opfers zu richten.
Außerdem war der Schütze betrunken. Das war folglich kein "tragischer Unfall", sondern ein astreines Fahrlässigkeitsdelikt. Wäre es hier um den Fall eines Fahrers gegangen, der sich betrunken ans Steuer setzt und einen anderen Menschen totfährt, wäre der Beschuldigte der Anklage nie und nimmer entgangen (Intoxication manslaughter, Texas Penal Code Section 49.08, Strafmaß: Freiheitsstrafe 2 bis 20 Jahre, in schweren Fällen 5 bis 99 Jahre).
Nebenbei: Allein durch den Umstand, dass der Schütze betrunken mit einer Waffe hantierte, hatte er sich nach texanischem Recht strafbar gemacht (TPC § 46.02, Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr).
Anders gesagt, die Grand Jury hat augenscheinlich das anzuwendende Recht nicht angewandt.
(18.02.2026, 22:51)lime schrieb: Die Bürger werden ja ausgelost, welcher Seite sie angehören ist also Zufall.Diese Ansicht vertrittst Du auch nur so lange, bis Du Dich mal damit beschäftigt hast, welche offenkundigen Verbrechen Grand Juries in "linken" Städten wie Portland haben durchgehen lassen.
Zwar findet bei der Grand Jury Selection keine Voreingenommenheitsprüfung statt, denn anders als im individuellen Strafprozess werden die Geschworenen nicht für einen einzelnen Fall bestellt, sondern auf eine bestimmte Dauer und für eine Vielzahl von Fällen berufen.
Trotzdem entstehen in politisch, ethnisch oder religiös homogenen Gebieten regelmäßig Situationen mit voreingenommenen Grand Juries. Nochmals zur Erinnerung: Das System ist dermaßen anfällig für Rechtsbeugung durch Geschworene, dass mit den Civil Rights Acts eine Art Paralleljustiz auf Bundesebene geschaffen werden musste, um dem Phänomen zu begegnen, dass Geschworene die Ahndung offensichtlicher Straftaten durch Staatsbedienstete hintertrieben, weil sie mit ihnen sympathisierten.
