Vor 3 Stunden
(03.02.2026, 11:24)Kongo Erich schrieb: Beschreibst Du den Zirkelschluss?Man kann die Realität des US-Rechtssystems anerkennen und sich trotzdem wünschen, der Richter hätte im konkreten Fall besonnener reagiert und unpolitischer argumentiert.
Weil die Justiz hochgradig politisiert ist wird sie politisch missbraucht, und weil sie politisch missbraucht wird ist sie immer intensiver politisiert?
(03.02.2026, 14:45)Broensen schrieb: Noch dazu könnte man eben in Frage stellen, ob das Urteil überhaupt eine "linke" Position darstellt. Es bezieht sich in seiner Urteilsfindung primär auf Habeas Corpus und den vierten Verfassungszusatz und damit einhergehende rechtsstaatliche Notwendigkeiten. Ist das wirklich "links"?Darum ging es mir gar nicht. Allein dass @lime den Tenor als links darstellt, beweist, dass die Wortwahl des Richters selbst in Deutschland als politisierend wahrgenommen werden kann.
Ein Aktivist ist für mich eine Person, die mehr Wert auf ideologische Orthodoxie oder narzisstische Selbstbestätigung ("virtue signalling") als darauf legt, ihre Ziele tatsächlich zu erreichen. Prägnanter: Ein Aktivist ist jemand, der sich im Zweifelsfall lieber gut fühlt, als Gutes zu erreichen.
(03.02.2026, 14:45)Broensen schrieb: Die eigentliche Urteilsfindung kann dadurch außerdem auch nicht in Frage gestellt werden, da sie nicht auf diesen Ausführungen fußt.Ist egal. Du argumentierst hier von einer Sachlichkeit her, die nicht mehr besteht.
Und ich sehe durchaus, dass man mir hier entgegenhalten könnte: Wenn immer ein Grund gefunden werden kann, die Botschaft aufgrund des Boten abzulehnen, warum dann überhaupt Sachlichkeit versuchen?
Aber da muss ich wieder mein Autofahrer-Beispiel heranziehen, mit dem ich schon auf WHQ allen immer auf den Sack gegangen bin: Wenn ich auf eine Kreuzung zufahre und absehen kann, dass mir jemand die Vorfahrt nehmen wird, dann bremse ich.
Denn wenn meine Karre Schrott ist, nützt es mir nichts, dass ich im Recht gewesen bin.
(03.02.2026, 17:02)Quintus Fabius schrieb: Das Notwehrrecht ist in den USA teilweise aber richtig krude, und teilweise extrem weit gefasst. Es gibt in den USA regelmäßig Fälle wo Notwehr anerkannt wurde, die bei uns allesamt mindestens als glatter Totschlag gelten würden. Vor allem im Rahmen des Stand your Ground kommt es da regelmäßig zu geradezu abstrusen Urteilen.Korrekt. Wobei man sagen muss, dass Minnesota sogar eine Duty to Retreat vorschreibt.
Prinzipiell gelten für Bundesbeamte allerdings Bundesgesetze bzw. die aufgrund der Rechtssprechung erlassenen Vorschriften. Für das Department of Homeland Security ist das die DHS Use of Force Policy, ergänzt um die Vorschriften der jeweils ausführenden Behörde, hier z.B. CBP Use of Force Policy.
Präambel:
Zitat:All DHS personnel have been entrusted with a critical mission: safeguarding the American people, our homeland, and our values. In keeping with this mission, respect for human life and the communities we serve shall continue to guide DHS LEOs in the performance of their duties.Nach Chapter 2, Article A, Section 2 ff. der CBP-Vorschrift gilt:
Zitat:Authorized Officers/Agents may use deadly force only when necessary; that is, when the officer/agent has a reasonable belief that the subject of such force poses an imminent danger of serious bodily injury or death to the officer/agent or to another person.
Zitat:Discharging a firearm at a person shall be done only with the intent of stopping that person from continuing the threatening behavior that justifies the use of deadly force.
Zitat:Deadly force shall not be used solely to prevent the escape of a fleeing subject [.]Anmerkungen:
Deadly force im Sinne dieser Vorschriften ist nicht die Form von Gewalt, die den Tod herbeiführen soll, sondern jede Form von (schwerer) Gewalt, die erfahrungsgemäß den Tod herbeiführen kann.
Reasonable bezieht sich hier auf die Urteile Tennessee v. Garner sowie Graham v. Connor, zwei Supreme Court-Entscheidungen, in denen klargestellt wurde, dass
1. die Bedrohung imminent sein muss, zu Deutsch gegenwärtig (eine künftige oder hypothetische Bedrohung allein genügt nicht!);
2. proportionality gegeben sein muss, d.h. tödliche Gewalt darf nicht angewandt werden, wenn der hypothetische objektive Beobachter keine ernste Gefahr für Leib und Leben erkennen kann; und
3. muss die Anwendung der tödlichen Gewalt enden, wenn sie nicht länger erforderlich ist.
(Gestern, 06:52)Schneemann schrieb: Also wenn das die Ansicht der Rechtsexperten sein sollte, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Jede Begutachtung eines Täters, jede Tateinschätzung wäre dann hinfällig, man würde nur noch die Tat selbst sehen und nicht die Begleitumstände. Wie soll da eine Verteidigung aufgebaut werden? Mildernde Umstände durch Sachverhalt XYZ? Vom Tisch - es zählt nur mehr die Tat als solche. Und entschuldige, aber wenn ich mir vorstelle, dass eine Jury den Fall Pretti untersucht, dann wäre doch die erste Frage, wie es zur Tat kam? Dann zu antworten, dass das nicht relevant sei, wäre faktisch der Freifahrtschein zum verlorenen Prozess.Vielleicht reden wir aneinander vorbei, deswegen ausdrücklich:
Die "Tat" ist die Tötung der Person Alex Pretti durch einen ICE-Beamten.
Diese kann gerechtfertigt gewesen sein, wenn Rechtfertigungsgründe vorlagen.
Gerechtfertigt sein kann die Tat nur unter den weiter oben genannten Gesichtspunkten.
(Gestern, 06:52)Schneemann schrieb: @Kongo ErichMangels Tötungsvorsatzes gegen die konkrete Person Alex Pretti scheidet Mord höchstwahrscheinlich aus. Der Vorwurf des Totschlags steht aber im Raum. Dieser Vorwurf kann nur durch die Einrede abgeschlagen werden, dass die Tötung als Notwehr gerechtfertigt war.
Auch hier: Du sprachst mal davon, dass die Erschießung Prettis ein Mord sei in deinen Augen (also ich denke, du meinst damit first-degree murder in der US-Gesetzgebung). Und da willst du in einem Prozess alles davor unter den Teppich kehren? Nein, also da bin ich eher der Ansicht von @Zardo, wonach gerade wenn man schon so schwere Kaliber anbringt, dass dann die Vorgeschichte vor einem Mord zwingend zu untersuchen/zu berücksichtigen ist.
Nur noch mal zu Erinnerung: Auch ich sprach den Schützen nicht frei, sondern nannte die Tötung Prettis voluntary manslaughter. Aber auch in diesem Fall käme ich nie auf die Idee, darauf hinzuweisen, dass die Vorgeschichte ja irrelevant sei. Ich frage mich schon, was das für ein Rechtsverständnis sein soll bzw. wie man auf diese Idee kommt? Das würde vor keinem Gericht, vor keiner Jury durchgehen.
Immer bedenken: Nicht die Tathandlung macht das Unrecht, sondern der Vorsatz. Beispielsweise kann selbst eine Tötung, die durch Notwehr zu rechtfertigen wäre, Totschlag sein, wenn sich der Täter der Notwehrsituation nicht bewusst war.
Und um Missverständnissen vorzubeugen: Ich wollte nicht so verstanden werden, dass jegliche Vorgeschichte irrelevant sei. Die konkret ins Feld geführte Sache mit dem Tritt ans Auto hingegen ist es.
Beispiele, um die Problematik zu verdeutlichen:
• Ich trete gegen Dein Auto. Eine Woche später sehen wir uns wieder. Du fühlst Dich durch mein Erscheinen bedroht und erschießt mich. Notwehr?
—Keinesfalls, da offensichtlich nicht reasonable: keine proportionality, keine imminent danger.
• Ich schlage Dich nieder. Eine Woche später sehen wir uns wieder, Du fühlst Dich durch mein Erscheinen bedroht und erschießt mich. Notwehr?
—Möglich. Wenn ich Dich schon einmal schwer tätlich angegriffen habe, ist es vernünftig anzunehmen, dass ich drauf und dran bin, es wieder zu tun.
• Ich schlage @Zardo nieder; Du warst nicht dabei. Eine Woche später laufe ich Dir über den Weg, Du fühlst Dich durch mein Erscheinen bedroht und erschießt mich. Notwehr?
—Jedenfalls nicht durch den Vorfall mit @Zardo zu rechtfertigen, Du kannst Dich nicht auf eine Gefahr berufen, die Dir nicht bekannt war.
(Gestern, 11:27)Zardo schrieb: Das kann man nur wissen, wenn es tatsächlich untersucht wurde. Es ist grundfalsch, dies einfach als Hypothese anzunehmen ("war ja 11 Tage vorher - wo ist der Bezug?") und dann der Sache nicht weiter nachzugehen. […]Ich schrieb bereits vor Tagen:
(01.02.2026, 23:25)muck schrieb: Das Verhalten Alex Prettis elf Tage vor seiner Tötung ist für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit derselben völlig ohne Belang. Sie wäre selbst dann belanglos, wenn die an der Tötung beteiligten ICE-Beamten Pretti wiedererkannt und ihn als in erhöhtem Maße gefährlich eingestuft haben sollten.Denn:
(01.02.2026, 23:25)muck schrieb: Bewertungsmaßstab kann nur sein Verhalten sein, das mit der angeblichen Notwehrhandlung im Sinnzusammenhang steht.Die Annahme, aufgrund früherer Erfahrungen mit der konkreten Person einem Gefährder gegenüberzustehen, kann sich nur dann zugunsten des Schützen auswirken, wenn die Annahme selbst vernünftig war. Überspitztes Beispiel: Einen gesuchten Axtmörder kannst Du unbesehen für gemeingefährlich halten, einen Fahrraddieb nicht.
(Gestern, 07:13)Quintus Fabius schrieb: Wenn die Handlung "einige Tage zuvor" in irgendeinem Kontext zur Tat steht, dann ist sie relevant. Ist dem nicht so, dann ist es nicht relevant was vorher war. […]Korrekt.
(Gestern, 10:18)Nightwatch schrieb: Aber ich hoffe, dass sich in dieser aberwitzigen Diskussion niemand durch Fakten verunsichern lässt.Nannte die Diskussion aberwitzig, und kam dann gleich mal damit an, dass die Schützen Latinos gewesen seien, als täte das irgendetwas zur Sache.
Und dass die Schützen bereits länger im Dienst gewesen sind und nicht zu den jüngst mobilisierten "ICE Boys" gehören, wie sie sich mittlerweile selber nennen? Das verstärkt eher den Eindruck, dass US-Strafverfolgungsbeamte zu gewaltbereit sind, als ihm zu begegnen.
(Vor 10 Stunden)DrKartoffelsalat schrieb: Ihr diskutiert schöne Rechtssachen, aber da durch die Veröffentlichung und beidseitiger medialer Meinungsmache nahezu jeder Wert dessen vor einer Jury verloren ist, spielt das in diesem Fall sowieso keine Rolle. Die Veröffentlichung war nützlich um Narrative zu formen, aber macht dessen Einbringung als Beweis vor einem US-Gericht deutlich schwieriger. @muck mag mich hier gerne korrigieren. Das dürfte übrigens auch für das Video der Tötung gelten.Das ist leider richtig.
Ich gehöre nicht zu denen, die glauben, dass in Europa alles besser läuft (ganz im Gegenteil); aber das US-Strafrechtssystem ist archaisch, extrem beeinflussbar und produziert regelmäßig himmelschreiende Fehlurteile.
Im Wege der Jury Selection können beide Seiten versuchen, sich eine voreingenommene Geschworenenbank zurechtzuzimmern. Das gelingt regelmäßig der Seite besser, die mehr Geld hat, oder die die öffentliche Meinung hinter sich weiß.
Zur Not wechselt man schon mal den Gerichtsort, wofür es viele Anknüpfpunkte gibt.
Beide Seiten steuern den Prozess psychologisch. Beispielsweise ist es üblich, die Geschworenen durch unzulässige Beweismittel zu manipulieren, die zwar in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden dürfen, aber natürlich dennoch eine Botschaft in den Köpfen verankert haben.
Und wenn das Jury Verdict da ist, ist allenfalls ein Schuldspruch noch angreifbar, der Freispruch kann nach der Double Jeopardy Clause nicht angefochten werden.
Deswegen hat man ja in den 1960ern ein Sonderstrafrecht geschaffen, damit Staatsbedienstete, die trotz rassistischer Straftaten gegen Bürger von der Staatsjustiz freigesprochen worden waren, zumindest wegen Verletzung der Bürgerrechte vor Bundesgerichten belangt werden konnten.
Vielsagend, wie ich meine.

