Gestern, 20:44
(Gestern, 06:52)Schneemann schrieb: ...@Schneemann:
@Kongo Erich
Auch hier: Du sprachst mal davon, dass die Erschießung Prettis ein Mord sei in deinen Augen (also ich denke, du meinst damit first-degree murder in der US-Gesetzgebung). Und da willst du in einem Prozess alles davor unter den Teppich kehren? Nein, also da bin ich eher der Ansicht von @Zardo, wonach gerade wenn man schon so schwere Kaliber anbringt, dass dann die Vorgeschichte vor einem Mord zwingend zu untersuchen/zu berücksichtigen ist.
Nur noch mal zu Erinnerung: Auch ich sprach den Schützen nicht frei, sondern nannte die Tötung Prettis voluntary manslaughter. Aber auch in diesem Fall käme ich nie auf die Idee, darauf hinzuweisen, dass die Vorgeschichte ja irrelevant sei. Ich frage mich schon, was das für ein Rechtsverständnis sein soll bzw. wie man auf diese Idee kommt? Das würde vor keinem Gericht, vor keiner Jury durchgehen.
Schneemann
zwischen der Tat und dem Geschehen, das Wochen vorher stattfand, ist kein Zusammenhang erkennbar. Weder die Schützen noch andere Beamte waren an beiden Aktionen dabei.
Daher kann sich eine Würdigung auf "mildernde Umstände"
- a) nur auf das Geschehen selbst und
- b) auf eine anderweitige Vorbelastung der Schützen
beziehen.
Wenn ein Herr Huber in Pforzheim einbricht, und dann Wochen später bei einer Demonstration in Stuttgart von der Polizei erschossen wird, besteht zwischen beiden Taten auch kein innerer Zusammenhang.
Wegen des Einbruchs in Pforzheim - den der schießende Polizist aus Stuttgart möglicherweise nur aus der Polizeimeldung kannte (wenn überhaupt) - gibt es für das Geschehen in Stuttgart keine erkennbare Rechtfertigung.
