Vor 1 Stunde
(Gestern, 14:20)lime schrieb: Also betätigt sich der Richter in dem Fall nicht als Richter sondern linker Aktivist?
(Vor 11 Stunden)muck schrieb: Die Argumentation des Richters ist unsachlich und damit politisch angreifbar, @lime hat hier meines Erachtens Recht.Hat er Recht damit, dem Urteil des Richters gänzlich die Legitimität abzusprechen und ihm stattdessen linken Aktivismus zu attestieren?
Unsachlichkeit ist noch kein politischer Aktivismus. Noch dazu könnte man eben in Frage stellen, ob das Urteil überhaupt eine "linke" Position darstellt. Es bezieht sich in seiner Urteilsfindung primär auf Habeas Corpus und den vierten Verfassungszusatz und damit einhergehende rechtsstaatliche Notwendigkeiten. Ist das wirklich "links"?
Auch der zugegebenermaßen etwas deplatzierte Verweis auf die Unabhängigkeitserklärung zeigt für mich kein linkes Gedankengut auf, sofern man nicht generell liberale Demokratien, selbst in ihrer rudimentären Ausprägung des 18. Jahrhunderts für besonders links erachtet. Die eigentliche Urteilsfindung kann dadurch außerdem auch nicht in Frage gestellt werden, da sie nicht auf diesen Ausführungen fußt.
Der Richter stellt sich hier klar gegen die amtierende Regierung und für jemanden, der deutsche Gerichtsurteile kennt, liest sich der Wortlaut auch geradezu absurd. Wie das fachlich innerhalb der üblichen US-Amerikanischen Rechtsprechung zu bewerten ist, kann ich nicht beurteilen, aber unabhängig davon stellt sich doch eben die Frage: betreibt er linken Aktivismus, nur weil er im Rahmen seines rechtsstaatlich begründeten Urteils den Beklagten Vorhaltungen macht und sie auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten hinweist, wozu er auch die Unabhängigkeitserklärung heranzieht? Ich würde ihm dabei eher übertriebenen Pathos unterstellen als linken Aktivismus. Es sei denn natürlich, man betrachtet einfach jede Kritik an der Regierung als linken Aktivismus.
Und mein Hauptproblem mit diesem "Etikett": Es stützt das Narrativ, dass die staatlichen Institutionen unterlaufen seien von linken Aktivisten und deshalb die Rechtsprechung grundsätzlich infrage gestellt werden muss, sofern sie nicht dem eigenen Narrativ folgt.
Insofern kann man dem Richter durchaus einen Vorwurf machen, dass er diesbezüglich Angriffsfläche geboten hat, indem er unnötigerweise ein unsachliche Argumentation mit in sein Urteil aufgenommen hat, die als Aktivismus verdreht dargestellt werden kann, und dann von Seiten der MAGA-Anhänger zur Delegitimierung des Richters und seines Urteil genutzt wird, wie auch an dieser Stelle hier umgehend geschehen.
