Vor 6 Stunden
(Vor 8 Stunden)Broensen schrieb: Das behauptest du zwar, es gibt aber in den vorliegenden Aufnahmen zum konkreten Vorfall keinen Hinweis auf solch eine "gewaltsame Behinderung". Die betroffenen Bürger befanden sich nicht im direkten Arbeitsbereich der Bundesagenten. Weder fanden in ihrem unmittelbaren Umfeld Maßnahmen statt, noch gab es irgendwelche Absperrungen. Der Auftrag von ICE ist es nicht, den Bürgern von Minneapolis zu sagen, wo sie gehen, stehen und filmen dürfen, sondern der ist klar auf die Aufgaben der Einwanderungsbehörde begrenzt. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie Petty oder die von ihm geschützte Frau in dieser Situation aktiv die Durchsetzung von Maßnahmen bzgl. der Einwanderung behindert hätten. Eben wie gesagt: Es sei denn, das Filmen der Maßnahmen würde als deren Behinderung gewertet.Pretti hat die Ausführung von Maßnahmen verhindert als er sich zwischen den Beamten und der Frau stellte.
Ansonsten bezog ich mich nicht konkret auf das Verhalten unmittelbar vor der tödlichen Konfrontation sondern auf die Lage insgesamt. Beide Getöteten wurde aufgestachelt und haben sich leichtfertig in die Situation begeben in der sie den Tod fanden
Zitat:Die lokalen Polizeien brauchen sich das nicht von "Machthabern" verbieten lassen. Die wären sicher keine Hilfe für ICE, es würde wohl eher zu Konflikten zwischen den lokalen und den Bundes-Behörden kommen, wenn man diese in gemeinsame Einsätze schicken würde.Das ist kompletter Unsinn, lokale Behörden kooperieren im ganzen Land mit ICE und die Aktionen gegen geräuschlos über die Bühne.
In Minnesota ist es anders, weil die dort politisch Verantwortlichen der lokalen Polizei die Zusammenarbeit untersagen und das politische Vorfeld massivst gegen ICE agitiert.
Zitat:Relevante Vertreter der Administration bezeichneten die beiden jedoch als Terroristen. Und für terroristische Taten durch antifaschistische Kräfte im Rahmen der derzeitigen Auseinandersetzungen in z.B. Mineapolis fehlen mir derzeit Belege. Vielleicht könntest du ja mal solche bereitstellen, statt immer nur wage darauf zu verweisen.
https://x.com/RealityIsTru/status/2015846835047280728
https://x.com/officer_Lew/status/2015423164889641409
https://x.com/bennyjohnson/status/2015785375462039897
https://x.com/cryinginthecut/status/2015644074208792808
https://x.com/policelawnews/status/2015244262674485329
https://x.com/EricLDaugh/status/2015621476808794507
https://x.com/EricLDaugh/status/2015559201368531067
https://x.com/jammles9/status/2012643567676563509
Terror beginnt nicht damit, dass Zivilisten nieder gemacht werden.
Zitat:Wie gesagt: Die Dauer sagt noch nichts über die Qualität aus, sie lässt aber Rückschlüsse zu. Und erst recht sagt die Dienstdauer der Beamten nichts über deren Eignung aus.Ja genau. Nichts sagt über nichts irgendetwas aus, völlig richtig. Das ist spekulatives Geraune über das man sich moralisch legitimieren will sich gegen ICE zu positionieren.
Zitat:Doch: Die dokumentierten Handlungen der Beamten. Die belegen klar, dass sie für ihren Beruf entweder unzureichend ausgebildet oder persönlich ungeeignet sind. Also wenn es nicht die Ausbildung ist, dann ist es die Personalauswahl. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.Nein. Eine isolierte Situation in der sich ein Beamter womöglich ungeschickter verhält als man erwarten sollte lässt keine Rückschlüsse dahingehend zu, das die Ausbildung mangelhaft ist.
Manchmal passieren Fehler, manchmal bewerten Menschen eine Lage anders als man sie hinterher aus x Kameraperspektivien meint sezieren zu können. Manchmal sieht etwas von außen blöd aus wärend es sich für die Beteiligten in der Situation völlig anders darstellt.
Zitat: In beiden Fällen liegt die Schuld für den Tod des Bürgers also beim Schützen, der dafür jedoch nicht belangt werden kann, weil er sich auf eine falsche Wahrnehmung der Situation berufen kann.Sieht so aus, ja.
-> https://x.com/BaconOverlord/status/2015785433980907873
oder ausführlicher: https://x.com/AmySwearer/status/2015842861573353710
Zitat:Diese deine Wahrnehmung der Situationen wird von mir und auch den meisten anderen hier so nicht geteilt.Argumentum ad populum
Zitat:Der fehlende Abstand entstand dadurch, dass die Agenten sich den "Agitatoren" genähert haben und nicht umgekehrt. Ich kann im direkten Umfeld von Pretty und der Frau nichts erkennen, was auf eine dort gerade stattfindende Einwanderungsbehördliche Maßnahme schließen lässt, die von ihnen behindert wurde. Eine solche mag allenfalls auf der gegenüberliegenden Straßenseite stattfinden, aber eben nicht dort, wo die Agenten die Auseinandersetzung mit den von dir als "Agitatoren" bezeichneten Bürgern initiiert haben. Ja: "initiiert". Jeglicher Kontakt ging in den vorliegenden Aufnahmen initiativ von ICE aus.
Es geht um das Verhalten Prettis als der Beamte mit der Frau interagiert. Pretti geht dazwischen und wird gegenüber dem Beamten handgreiflich.
Zitat:Für gewöhnlich kommen Staatsanwälte nach (Vor-)Ermittlungen zu ihren Schlüssen und nicht auf Weisung aus dem Justizministerium hin. Und wenn Staatsanwälte dann aufgrund solcher Weisungen den Dienst quittieren, liegt die Vermutung nahe, dass hier eben nicht die üblichen Ermittlungen und darauf basierenden Entscheidungen stattgefunden haben.Es sind Angestellte des DOJ gegangen, keine Staatsanwälte.
"A Justice Department official did not dispute the departures but said the officials had requested early retirement prior to the Minnesota shooting, adding that “any suggestion to the contrary is false.”"
Zitat: Bei der Bewaffnung wäre ich sogar noch dabei, aber weil ich generell gegen das Tragen von Waffen durch Zivilpersonen bin und das für kontraproduktiv halte. Aber wenn hier die US-Rechtsprechung bzgl. Tötungen durch Polizeikräfte als Maßstab herangezogen wird, dann muss auch anerkannt werden, dass potentiell jeder Bürger dort immer bewaffnet sein kann. Das befreit den Träger einer Waffe aber natürlich nicht von der Pflicht, das bei seinem eigenen Verhalten zu berücksichtigen.Ich weiß jetzt nicht worauf du hinaus willst? Die US Rechtsprechung ist wie sie und ist sehr klar. Wenn du mit einer legal geführten Waffe in eine Situation geräts in der du dich strafbar machst wird dir die mitgeführte Waffe zusätzlich zum Problem.
Wennn du eine Situation geräts in der Polizeibeamte unmittelbaren Zwang gegen dich anwenden und in der Situation taucht dann deine Waffe auf haben die Polizeikräfte einen sehr weit ausgelegten Handlungsrahmen um tödliche Gewalt gegen dich anzuwenden.
Bottom line, wenn du zwei funktionierende Gerhinzellen hast und meinst in der aufgeheizten Lage um ICE herumschlawänzeln zu müssen dann lass der Waffe zu Hause. Das ist deine Verantwortung und die Konsequenzen trägst du selbst. Auch dann wenn ein Beamter überreagiert oder Fehler macht wirst du den kürzeren ziehen.
Zitat: Handgreiflichkeiten in einem offensiven Sinne sind für mich nicht erkennbar, lediglich aktiver Widerstand gegen den vollkommen ungerechtfertigten Angriff der Beamten. Und das kann man niemandem in der Situation (Pfefferspray, Schläge) ernsthaft vorhalten. Erst recht nicht dann, wenn man im gleichen Zuge einem vermeintlich professionellen Vollzugsbeamten zugesteht, dass er in der selben Situation (jedoch ohne Schläge, Pfeffer und überhaupt Angriffen) aufgrund absoluter Fehleinschätzungen massives Fehlverhalten mit Todesfolge an den Tag legt.Das kann man ihm sehr wohl vorhalten, schließlich ist er bewusst in die Situation zwischen den Beamten und die Frau getreten. -> https://x.com/BenHart_Freedom/status/201...6492580189
Er bekommt eine Ladung Pfefferspray ab, geht dann (verwirrt) rabiat auf die Fraus los, worauf die Agenten natürlich massiv intervenieren und versuche Pretti zu fixieren. Er reagiert mit massivem körperlichen Widerstand und die Tragödie nimmt ihren Lauf.
Die augenscheinliche Fehleinschätzung war eine erklärbare Fehleinschätzung wie oben verlinkt und die Schussgabe infolgedessen gerechtfertigt und kein rechtliches Fehlverhalten.
(Vor 7 Stunden)Kongo Erich schrieb: Widerspruch. Gewaltanwendung ist in einem zivilisierten Rechtsstaat nur im Rahmen der "Verhältnismäßigkeit" gestattet. Das heißt, sie ist dann unverzüglich zu beenden, wenn sie zum Erfolg geführt hat (Stichwort: Übermaßverbot).Nein, das ist schlicht falsch. Siehe Plumhoff v. Rickard, 572 U.S. 765
Kongo Erich schrieb:Deine Wahrnehmung steht konträr zu meiner. Und ich kann mich auch nicht so weit verbieten, dass ich auch nur im Ansatz zu Deiner Wahrnehmung kommen würde.Du könntest versuchen meine Haltung dazu nachzuvollziehen, in dem du in die entsprechende Richtung recherchierst. Beginnend mit den Informationen und Meinungen die ich hier schon verlinkt habe.
