Vor 5 Stunden
(Vor 10 Stunden)Nightwatch schrieb: Das sooft geschossen wir wie möglich nachdem die Schwelle zur Anwendung tödlicher Gewalt überschritten wurde ist ein standardmäßiges und höchstrichterlich ausgeurteiltes Vorgehen. Da helfen auch vier Ausrufezeichen nichts.Widerspruch. Gewaltanwendung ist in einem zivilisierten Rechtsstaat nur im Rahmen der "Verhältnismäßigkeit" gestattet. Das heißt, sie ist dann unverzüglich zu beenden, wenn sie zum Erfolg geführt hat (Stichwort: Übermaßverbot).
Das sooft geschossen wir wie möglich nachdem die Schwelle zur Anwendung tödlicher Gewalt überschritten wurde ist ein standardmäßiges und höchstrichterlich ausgeurteiltes Vorgehen. Da helfen auch vier Ausrufezeichen nichts.
(Vor 10 Stunden)Nightwatch schrieb: ...Deine Wahrnehmung steht konträr zu meiner. Und ich kann mich auch nicht so weit verbieten, dass ich auch nur im Ansatz zu Deiner Wahrnehmung kommen würde.
Zu den Geschehnissen kam es, weil sich in Minneapolis extremistische Gruppierungen meinen es sei legitim Bundesbeamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wenn nötig rabiat und gewaltsam zu behindern. Dies kommt nicht von ungefähr sondern ist das Ergebnis jahrelanger gezielter politischer Agitation des Demokratischen Vorfelds in Minnesota.
(Vor 10 Stunden)Nightwatch schrieb: Recht muss vor Unrecht nicht zurückweichen.Da sind wir konform
(Vor 10 Stunden)Nightwatch schrieb: Tatsächlich müsste dringend Verstärkung herangeschafft werden um den illegitimen Widerstand der Chaoten frühzeitig und unblutig zu unterbinden. ....welcher illegitimer Widerstand welcher Chaoten?
Ich erspare es mir, die Ausführungen von Broensen zu wiederholen. Sie sind insoweit vollständig zutreffend.
