14.06.2025, 12:37
(14.06.2025, 09:50)Quintus Fabius schrieb: Ach ja, die eleganteste völkerrechtliche israelische Theorie: wir befinden uns ja schon seit Jahrzehnten in einem Krieg mit denen, welchen diese vor Jahrzehnten angefangen haben, also dürfen wir, weil wir diesen Krieg von unserer Seite aus nie beendet haben, in alle Unendlichkeit die anderen bombardieren, niedermetzeln, zerstören, ermorden wie wir nur wollen, und auch noch in 1000 Jahren wird dies ein Defensiver Verteidigungskrieg nach Artikel 51 sein, denn dafür genügt es ja, dass wir den Krieg nie beendet haben. So elegant.
Und damit wird absolut jedes Völkerrecht völlig irrelevant.
Das Problem hier ist die UN-Charta selbst. Sie ist veraltet, noch aus einer Zeit, als das nukleare Wettaufrüsten Zukunftsmusik war. Es waren noch nicht mal die beiden Atombomben auf Japan gefallen und das Potential war ein Geheimnis.
Zitat:Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen.
Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen für internationale Organisation unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Charta.
Zitat:Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
https://unric.org/de/charta/
Beispiel:
Staat A, relativ grosses Territorium, ideologisches Regime mit Wunsch, Regionalmacht zu sein, nur konventionelle Waffen, ein Atomprogramm läuft, politische und militärische Doktrin: Vernichtung von Staat B
Staat B: kleines Territorium, fühlt sich von allen umliegenden Staaten bedroht, eine einzige Wasserstoffbombe würde diesen Staat komplett vernichten.
Staat A reichert spaltbares Material jenseits des für zivile Reaktoren nötigen Reinheitsgrads an. Staat B folgert, ein militärisches Atomprogramm ist am laufen.
Soll Staat B warten, bis Staat A ihn mit der Wasserstoffbombe angreift, um gemäss veraltetem Völkerrecht sodann konform mit Artikel 51 einen "Defensivkrieg" gegen den Angreifer zu führen? Wäre völkerrechtlich korrekt. Nur, es gibt Staat B nach dem Atomschlag nicht mehr. Wer soll diesen Verteidigungskrieg nun führen?
Entsprechend sind in diesem Szenario doch bei konkreter Bedrohung des Erreichens eines "Atomwaffenstatus" von Staat A genau welche Maßnahmen notwendig?