24.11.2024, 17:00
(24.11.2024, 09:49)Schneemann schrieb: Einen Haftbefehl stelle ich aber nur dann aus, wenn ein dringender Tatverdacht in Kombination mit belegbaren Gesetzesverstößen gegen die zur Arretierung ausgewiesenen Person vorliegt. Und bei einem Haftbefehl kann diese Person dann vom Fleck weg verhaftet und in eine Haftanstalt überstellt werden. Nur weil also noch kein Schuldspruch vorliegt, heißt das also nicht, dass man die Unschuldsvermutung gegenüber Netanjahu im Vordergrund stehen sieht, sondern man müsste - aus Sicht des IStGH - deutliche Hinweise auf Gesetzesverstöße im Sinne von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Führen eines Aggressionskrieges sowie Kriegsverbrechen haben. Aber genau das ist eben nicht der Fall.
Und insofern muss man generell den Haftbefehl und die Intention gerade des Chefanklägers, aber auch mancher Staaten hinterfragen.
Schneemann
Einen Haftbefehl kann kein Ankläger ausstellen, sondern nur das Gericht.
Meines Wissens nach haben die 6 Richter einstimmig geurteilt und die Haftbefehle ausgestellt. "Völkermord" war meines Wissens nach nicht in der Begründung.
Zitat:Josep Borrell Fontelleshttps://x.com/JosepBorrellF/status/18604...wsrc%5Etfw
@JosepBorrellF
#ICC arrest warrants are judicial, not political & have nothing to do w/ antisemitism. Since its creation, the EU has always strongly supported the #ICC. Its decisions are legally binding: there is no pick & choose. Threats against it are unacceptable, incl. from US Senate. 2/5
Ich glaube ich muss nicht erklären, wer Josep Borrell ist.