22.11.2024, 23:30
@lime
Deine Verknüpfung ist unzulässig. Zwischen einem Staatsoberhaupt, das einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat aus neoimperialen Gründen beginnt, und einem Staatsoberhaupt, das nach einem verheerenden Terrorakt einen Verteidigungskrieg zur Zerschlagung von eben jenem terroristischen Gegner anordnet - ein Krieg, der nebenbei einen Bruchteil der Opfer des erstgenannten Sachverhaltes mit sich bringt -, liegen Welten. Aber genau an dieser Relativierung scheitert der IStGH...
Schneemann
Deine Verknüpfung ist unzulässig. Zwischen einem Staatsoberhaupt, das einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat aus neoimperialen Gründen beginnt, und einem Staatsoberhaupt, das nach einem verheerenden Terrorakt einen Verteidigungskrieg zur Zerschlagung von eben jenem terroristischen Gegner anordnet - ein Krieg, der nebenbei einen Bruchteil der Opfer des erstgenannten Sachverhaltes mit sich bringt -, liegen Welten. Aber genau an dieser Relativierung scheitert der IStGH...
Schneemann