22.11.2024, 22:50
@Kongo Erich
Insgesamt schadet also der aktuelle Haftbefehl der Intention dieses Gremiums.
Schneemann
Zitat:soll das heißen, dass nur "lupenreine Demokratien" berechtigt sind, Klagen vor dem internationalen Gerichtshof einzureichen?Wenn wir versuchen wollen, halbwegs rechtsstaatlich vorzugehen, dann werden wir darum nicht herumkommen.
Zitat:Du enttäuscht mich:Der Hintergrund des Klägers ist tatsächlich relativ egal. Der Hintergrund des Richters oder der Gremien, die den Richter ernennen oder beauftragen, ist hingegen nicht egal. Es ist sogar der entscheidende Faktor, wenn wir eine gewisse Objektivität im rechtsstaatlichen Sinne bewahren wollen.
Welchen Hintergrund ein Kläger hat, ist doch rechtsstaatlich gesehen völlig wurscht. Wichtig ist, dass das Gericht selbst - d.h. die Richter - absolut neutral und nur dem Gesetz verpflichtet handeln und urteilen.
Zitat:Das ist das Prinzip "Rechtsstaat", das im internationalen Recht auch sogenannten "Schurkenstaaten" gewährt werden muss.Ja, das ist einerseits durchaus natürlich richtig, dass jeder Angeklagte einen fairen Prozess erwarten können sollte, ja erwarten darf. Sollten aber andererseits deswegen diese - als plakatives Bsp. deinerseits - Mafiosis auch ihre Richter, deren Auftraggeber bzgl. der Klage und die Jury gleich mit ernennen (können) dürfen? Nein, natürlich nicht. Sonst führe ich den ganzen wohlmeinenden Kontext ad absurdum. Und dieses Problem sehe ich eben aktuell...
Auch ausgewiesene Mafiosi haben nicht nur ein Recht auf ein faires Verfahren und eine Verteidigung, sondern können selbst auch Klage einreichen.
Insgesamt schadet also der aktuelle Haftbefehl der Intention dieses Gremiums.
Schneemann