14.09.2024, 15:27
(14.09.2024, 14:52)lime schrieb: Da sehe ich genau andersherum.Was zu erwarten war.

Zitat:Das ist gelebte direkte Demokratie!Stimmt. Halte ich aber trotzdem für falsch und eben deshalb bin ich ein Verfechter der repräsentativen anstelle der direkten Demokratie.
Die demokratische Wahl eines Exekutivorgans wie dem Scheriff oder Staatsanwalt widerspricht der Trennung von Exekutive, Judikative und Legislative in ihrem Kern, genauso wie die Wahl von Richtern. Dadurch werden wichtige Kontrollmechanismen und Sicherheitsvorkehrungen innerhalb des Gesamtsystems ausgehebelt.
Natürlich führt das zu einer direkteren Demokratie, es führt aber zugleich zu einer geringeren Rechtsstaatlichkeit.
Zitat:Ein Missstand ist es wohl eher wenn rechtschaffende Bürger vollkommen entwaffnet werden.Nein, das ist Rechtsstaatlichkeit. Ein Missstand wäre es, wenn "rechtschaffende Bürger" sich bewaffnen müssten, weil das Machtmonopol des Staates ihnen keinen ausreichenden Schutz gewährt. Ob das -gerade in Teilen der USA- als gegeben anzusehen ist, kann man durchaus diskutieren und die US-Waffengesetze basieren ja auch historisch gerade eben auf dieser Begründung, aber die "Entwaffnung" des Bürgers ist eine elementare Grundlage moderner Staatssysteme, in denen das Gewaltmonopol eben beim Staat liegen muss. (Und nein: Taschenmesser sind keine Waffen in diesem Sinne) Eine Bewaffnung von Bürgern ist nur dort legitim, wo die Umsetzung des Gewaltmonopols praktisch an seine Grenzen stößt, also insbesondere bei zivilem Personenschutz im begründeten Einzelfall, dann aber unter der Aufsicht des Trägers des Gewaltmonopols.
Die Gewährung eines allgemeinen Rechts auf privaten Waffenbesitz ist das Eingeständnis eines Staates, dass er nicht in der Lage ist, seiner Aufgabe zur Ausübung des Gewaltmonopols gerecht zu werden. Das als liberales Freiheitsrecht zu verkaufen ist nichts anderes als Schönfärberei.