22.05.2024, 06:53
@Quintus:
Woher kommt die (in dem Kontext sehr relevante) Diskrepanz zwischen deinem Zitat und beispielsweise der offiziellen Version beispielsweise vom Auswärtigen Amt?
Quintus' Version:
"in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden können, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;"
Auswärtiges Amt:
"in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;"
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Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, die Fähigkeit zur Prozessführung auf nationaler Ebene reicht für eine Nichtzuständigkeit nicht aus, auch der Willen und die ernsthafte Durchführung muss gegeben sein. Egal wie häufig du oder auch Nightwatch auch das Gegenteil betont, es ist nicht ausschließlich relevant ob Israel einen Prozess durchführen könnte. Auch nicht, ob gerade Ermittlungen laufen oder nicht.
Die Zuständigkeit wird vom IStGH vor der Anklageerhebung geprüft, an diesem Punkt im Gesamtprozess befindet sich der Gerichtshof aktuell aber noch nicht. Es wurde ein Haftbefehl beantragt, die entsprechende offizielle Prüfung muss also formaljuristisch erst jetzt erfolgen. Wie von Nightwatch korrekt angemerkt sollte es allerdings im Zuge der Voruntersuchung zur Beantragung eines Haftbefehls auch eine entsprechende Vorprüfung gegeben haben, zumindest wäre so etwas der übliche Weg. Ebenso die entsprechende Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten vor Ort.
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Und wenn es um Rechtsfragen geht, dann sind auch die Aussagen zum Status Palästinas falsch, völlig unabhängig davon, wie sich dieses Gebiet in der Realität darstellt. Gleiches gilt auch für Abbas. Hier von rechtswidrig unterzeichneten Verträgen zu sprechen ist in Anbetracht der Grundlagen des Völkerrechts und der Ergebnisse der jeweiligen Entscheidungen haltlos.
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Anstatt hier wie irgendwelche Despoten zu versuchen, durch eine willkürliche Auslegung das Völkerrecht und die daraus entstandenen Institutionen zu delegitimieren, wäre es zielführender, die Rückeroberung dieser durch eine gezielte, koordinierte internationale Politik zu fordern. Das Problem ist, dass Diktatoren und Terroristen aus irgendwelchen shithole countries das Feld des Völkerrechts besser bespielen als wir dies tun. Darüber sollte viel intensiver (allerdings nicht in diesem Strang) diskutiert werden.
Woher kommt die (in dem Kontext sehr relevante) Diskrepanz zwischen deinem Zitat und beispielsweise der offiziellen Version beispielsweise vom Auswärtigen Amt?
Quintus' Version:
"in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden können, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;"
Auswärtiges Amt:
"in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;"
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Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, die Fähigkeit zur Prozessführung auf nationaler Ebene reicht für eine Nichtzuständigkeit nicht aus, auch der Willen und die ernsthafte Durchführung muss gegeben sein. Egal wie häufig du oder auch Nightwatch auch das Gegenteil betont, es ist nicht ausschließlich relevant ob Israel einen Prozess durchführen könnte. Auch nicht, ob gerade Ermittlungen laufen oder nicht.
Die Zuständigkeit wird vom IStGH vor der Anklageerhebung geprüft, an diesem Punkt im Gesamtprozess befindet sich der Gerichtshof aktuell aber noch nicht. Es wurde ein Haftbefehl beantragt, die entsprechende offizielle Prüfung muss also formaljuristisch erst jetzt erfolgen. Wie von Nightwatch korrekt angemerkt sollte es allerdings im Zuge der Voruntersuchung zur Beantragung eines Haftbefehls auch eine entsprechende Vorprüfung gegeben haben, zumindest wäre so etwas der übliche Weg. Ebenso die entsprechende Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten vor Ort.
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Und wenn es um Rechtsfragen geht, dann sind auch die Aussagen zum Status Palästinas falsch, völlig unabhängig davon, wie sich dieses Gebiet in der Realität darstellt. Gleiches gilt auch für Abbas. Hier von rechtswidrig unterzeichneten Verträgen zu sprechen ist in Anbetracht der Grundlagen des Völkerrechts und der Ergebnisse der jeweiligen Entscheidungen haltlos.
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Anstatt hier wie irgendwelche Despoten zu versuchen, durch eine willkürliche Auslegung das Völkerrecht und die daraus entstandenen Institutionen zu delegitimieren, wäre es zielführender, die Rückeroberung dieser durch eine gezielte, koordinierte internationale Politik zu fordern. Das Problem ist, dass Diktatoren und Terroristen aus irgendwelchen shithole countries das Feld des Völkerrechts besser bespielen als wir dies tun. Darüber sollte viel intensiver (allerdings nicht in diesem Strang) diskutiert werden.