22.05.2024, 05:35
Und das heißt umgekehrt, er ist nur für diese 60% der Staaten zuständig und nicht für die anderen 40% der Staaten und nicht für Nicht-Staaten und nicht für Nicht-Staatliche Gebiete. Aber trotzdem maßt sich dieses Gericht immer mehr an, außerhalb seiner Befugnisse "Recht" zu sprechen.
Es wäre selbst jetzt Palästinensern oder entsprechenden Anwälten möglich, Netanjahu vor einem israelischen Gericht anzuklagen. Und das würde von dem israelischen Gericht verhandelt werden. Wie Nightwatch es ja schon festgestellt hat, wird sogar aktuell in mehreren Sachen gegen Netanjahu ermittelt.
Damit entfällt die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes. Und noch darüber hinaus ist Palästina kein Staat und hat kein Hoheitsgebiet, womit allein schon der Pseudo-Beitritt durch Abbas nichts anders als rechtswidrig war und ist. Aber selbst wenn man diesen Pseudo-Beitritt akzeptieren sollte, ergibt sich daraus trotzdem keine Zuständigkeit, denn Gaza ist kein Hoheitsgebiet eines Staates.
Interessant sind auch die Hintergründe der Klage, die primär auf die Arbeit einer gewissen Amal Clooney zurück geht. Einer "britischen" Anwältin. Welche in Wahrheit eine Araberin ist, mit dem melodischen Namen Amal ʿAlam ad-Dīn und gebürtig aus dem Libanon stammend. Bei dem sogenannten internationalen Strafgerichtshof arbeitet sie direkt dem "Briten" Karim Asad Ahmad Khan, zu welcher der besagte Chefankläger ist welcher hier den Haftbefehl beantragte. Meine These ist, dass man die Haftbefehle gegen die Anführer der Hamas sogar nur Alibi-mäßig mit dazu rausgehaut hat, gerade eben damit man dem rechtswidrigen Haftbefehl gegen Netanjahu damit noch weitergehend pseudo-legitimieren kann, in dem Wissen, dass die Hamasführung nie vor diesem Gericht stehen wird.
Solange wir weiter zulassen, dass unsere Feinde jedwede Institution nur dafür mißbrauchen, gegen den Westen vorzugehen und uns zu Schaden, wird es immer weiter solche unerträglichen Farcen geben. An dieser Stelle sei mal nur auf die lächerliche Klage Nicaraguas hingewiesen. Unsere Feinde wissen exakt, wie man Recht als bloßes Instrument mißbraucht, aber sie können es nur deshalb auf diese Weise mißbrauchen, weil wir es zulassen und uns damit unterwerfen. Im Namen von Menschenrechten und internationalem Recht opfern wir damit auf Dauer sowohl Menschenrechte wie auch Recht.
Zitat:Artikel 12
Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit
(1) Ein Staat, der Vertragspartei dieses Statuts wird, erkennt damit die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs für die in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen an.
...............
a) der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs begangen wurde, der Staat, in dem dieses registriert ist;
b) der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt.
Artikel 17
Fragen der Zulässigkeit
(1) Im Hinblick auf Absatz 10 der Präambel und Artikel 1 entscheidet der Gerichtshof, dass eine Sache nicht zulässig ist, wenn
a) in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden können, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;
b) in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen durchgeführt worden sind, und der Staat entschieden hat, die betreffende Person nicht strafrechtlich zu verfolgen, es sei denn, die Entscheidung war das Ergebnis des mangelnden Willens oder des Unvermögens des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;
.................
(3) Zur Feststellung des Unvermögens in einem bestimmten Fall prüft der Gerichtshof, ob der Staat wegen des völligen oder weitgehenden Zusammenbruchs oder der mangelnden Verfügbarkeit seines innerstaatlichen Justizsystems nicht in der Lage ist, des Beschuldigten habhaft zu werden oder die erforderlichen Beweismittel und Zeugenaussagen zu erlangen, oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, ein Verfahren durchzuführen.
Es wäre selbst jetzt Palästinensern oder entsprechenden Anwälten möglich, Netanjahu vor einem israelischen Gericht anzuklagen. Und das würde von dem israelischen Gericht verhandelt werden. Wie Nightwatch es ja schon festgestellt hat, wird sogar aktuell in mehreren Sachen gegen Netanjahu ermittelt.
Damit entfällt die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes. Und noch darüber hinaus ist Palästina kein Staat und hat kein Hoheitsgebiet, womit allein schon der Pseudo-Beitritt durch Abbas nichts anders als rechtswidrig war und ist. Aber selbst wenn man diesen Pseudo-Beitritt akzeptieren sollte, ergibt sich daraus trotzdem keine Zuständigkeit, denn Gaza ist kein Hoheitsgebiet eines Staates.
Interessant sind auch die Hintergründe der Klage, die primär auf die Arbeit einer gewissen Amal Clooney zurück geht. Einer "britischen" Anwältin. Welche in Wahrheit eine Araberin ist, mit dem melodischen Namen Amal ʿAlam ad-Dīn und gebürtig aus dem Libanon stammend. Bei dem sogenannten internationalen Strafgerichtshof arbeitet sie direkt dem "Briten" Karim Asad Ahmad Khan, zu welcher der besagte Chefankläger ist welcher hier den Haftbefehl beantragte. Meine These ist, dass man die Haftbefehle gegen die Anführer der Hamas sogar nur Alibi-mäßig mit dazu rausgehaut hat, gerade eben damit man dem rechtswidrigen Haftbefehl gegen Netanjahu damit noch weitergehend pseudo-legitimieren kann, in dem Wissen, dass die Hamasführung nie vor diesem Gericht stehen wird.
Solange wir weiter zulassen, dass unsere Feinde jedwede Institution nur dafür mißbrauchen, gegen den Westen vorzugehen und uns zu Schaden, wird es immer weiter solche unerträglichen Farcen geben. An dieser Stelle sei mal nur auf die lächerliche Klage Nicaraguas hingewiesen. Unsere Feinde wissen exakt, wie man Recht als bloßes Instrument mißbraucht, aber sie können es nur deshalb auf diese Weise mißbrauchen, weil wir es zulassen und uns damit unterwerfen. Im Namen von Menschenrechten und internationalem Recht opfern wir damit auf Dauer sowohl Menschenrechte wie auch Recht.