09.08.2015, 11:23
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Zitat:Am 1. August berichteten Medien, Russland habe bei den Vereinten Nationen offiziell Anspruch auf große Teile des Arktischen Ozeans angemeldet.(ganze Nachricht, da Marineforum und nur kurz im Netz - mit einer Karte und weitern Nachrichten im Internet)
Das genannte Gebiet umfasst mehr als 1,2 Millionen Quadratkilometer einschließlich der Lomonosov-Ridge. Russland sieht in diesem unterseeischen Meeresrücken einen Teil seines geologischen Kontinentalschelfs. Die Lomonosov-Ridge beginnt nördlich von Sibirien, führt fast genau über den Nordpol hinweg und setzt sich dann bis vor die Nordküste Grönlands fort. Bis zu 10 Mrd. Kubikmeter Öl und Gas werden hier vermutet; daneben reiche Vorkommen an Gold und Diamanten.
Einige Medien stellen die Forderungen in Zusammenhang mit der aktuellen, aggressiven russischen Politik, aber die Ansprüche sind keinesfalls neu. Schon 2001 hatte Russland sie formell bei den Vereinten Nationen angemeldet, 2006 sogar öffentlichkeitswirksam auf dem Meeresgrund am Nordpol eine russische Flagge positioniert. Die Vereinten Nationen wiesen die damaligen Ansprüche allerdings als „nicht ausreichend durch wissenschaftliche Daten unterstützt“ zurück. Die nunmehrige erneute Anmeldung der Ansprüche ist denn auch nicht mehr als die zu erwartende Vorlage neuer wissenschaftlicher Daten.
Nur wer wissenschaftlich nachweisen kann, dass die 1.700km lange Lomonosov-Ridge die „Fortsetzung der eigenen Landmasse“ ist, kann auch einen Anspruch auf den Löwenanteil der im Nordpolargebiet lagernden, untermeerischen Ressourcen begründen. Das UN-Seerecht (SRÜ, UNCLOS) bleibt bei der Festlegung der geographischen Grenzen allerdings unscharf. Es sagt zwar, dass der geologische Kontinentalschelf die „natürliche Fortsetzung der Landmasse bis zur äußeren Grenze des Kontinents“ ist, definiert aber nicht verbindlich, was genau unter “Fortsetzung der Landmasse” zu verstehen ist. Ist dies „morphologisch“ zu sehen, gilt also überall dort, wo der Meeresboden der Form der Landmasse folgt? Oder „geologisch“, d.h. die geologische Beschaffenheit des Meeresbodens entspricht der der Landmasse? Oder „tektonisch“, d.h. Steine am Meeresgrund haben den gleichen erdgeschichtlichen Ursprung wie Steine an Land?
Da nicht eindeutig geklärt ist, welcher dieser Faktoren letztendlich einen rechtlichen Anspruch auf die Ausbeutung von Ressourcen begründen kann, picken sich die Arktisanrainer zunächst einmal die für sie passenden Aspekte heraus. Neben Russland reklamieren auch Kanada, Grönland und Dänemark große Teile des Gebietes für sich. Russland ist zwar zuversichtlich, seine Ansprüche mit neuen, die früheren UN-Einwände neutralisierenden „wissenschaftlichen Daten“ untermauern zu können. Wie die Vereinten Nationen diese bewerten und letztendlich entscheiden werden, bleibt aber noch offen. Auch die anderen Arktis-Anrainer haben „ihre“ wissenschaftlichen Daten zur Untermauerung von Ansprüchen vorgelegt oder wollen dies in den kommenden Monaten tun.