18.04.2009, 08:01
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Mit dieser Begründung hätten selbst die vielen Mitläufer in den Nazi-Folterzentren freigesprochen werden müssen.
Gerade in einem Rechtsstaat muss es möglich sein, solche Anodnungen und Befehle "aus Gewissensgründen" zu verweigern; wer das dennoch nicht tut macht sich schuldig an dem Leid, das er anderen zufügt.
Das entlastet nicht diejenigen, die solche Anordnungen geben - im Gegenteil - ; aber beide (!) gehörden auf die Anklagebank, nur so lässt sich eine Wiederholung verhinden.
Zitat:Kommentar zur Straffreiheit von CIA-MitarbeiternWenn das wirklich amerikanisches Recht ist, dass derjenige, der "auf Befehl" foltert, nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann - dann hat das US-Rechtssystem eine Riesenlücke.
Die Schande gehört der Vergangenheit
Von Klaus Kastan, BR-Hörfunkstudio Washington
Willkommen im Amerika der Vergangenheit. Im Verhaltenskatalog für Verhöre durch CIA-Mitarbeiter vom 10. Mai 2005 ist zu lesen: Gefangene dürfen zur Demütigung nackt ausgezogen werden. Es ist erlaubt, sie gegen eine Wand zu schleudern. Schlafentzug von über 48 Stunden. Leichte Schläge ins Gesicht oder in die Weichteile sind in Ordnung. Waterboarding in besonderen Fällen: Dabei wird bei Gefangenen der Eindruck des Ertrinkens erzeugt. Wer so behandelt wird, hat Todesangst.
Obama machte trotz Protest Dokumente öffentlich
All diese Verhörmethoden hatte man bisher vermutet, jetzt sind sie vom US-Justizministerium bestätigt worden.
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Viel wichtiger aber ist noch eine andere Entscheidung des Präsidenten, die er bereits kurze Zeit nach seinem Amtsantritt verkündet hatte: Schluss mit der menschenunwürdigen Behandlung Gefangener durch CIA-Mitarbeiter. Diese Verhörpraktiken wird man in den Geschichtsbüchern mit der traurigen Amtszeit von Ex-Präsident George W. Bush in Verbindung bringen.
Umstritten ist eine andere Entscheidung von Präsident Obama und seines Justizminister Eric Holder. Beide haben jetzt klar gemacht, dass es keine Strafverfahren gegen CIA-Mitarbeiter geben werde, die Foltermethoden angewandt haben. Dies mag zwar widersprüchlich klingen, doch die Entscheidung ist konsequent.
Kaum eine juristische Handhabe
Juristisch gibt es nach amerikanischem Recht kaum eine Handhabe gegen die Geheimdienstagenten. Schließlich haben sie sich bei ihren Verhörmethoden an die Vorschriften des amerikanischen Justziministeriums gehalten, die letztendlich auch von Präsident Bush persönlich genehmigt worden waren. Auf die Anklagebank gehören nicht die Agenten, sondern diejenigen, die die Verantwortung für die skandalösen Verhörpraktiken zu tragen haben.
Doch auch gegen seinen Vorgänger und den einstigen Justizminister Alberto Gonzales wird Obama nicht vorgehen.
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Mit dieser Begründung hätten selbst die vielen Mitläufer in den Nazi-Folterzentren freigesprochen werden müssen.
Gerade in einem Rechtsstaat muss es möglich sein, solche Anodnungen und Befehle "aus Gewissensgründen" zu verweigern; wer das dennoch nicht tut macht sich schuldig an dem Leid, das er anderen zufügt.
Das entlastet nicht diejenigen, die solche Anordnungen geben - im Gegenteil - ; aber beide (!) gehörden auf die Anklagebank, nur so lässt sich eine Wiederholung verhinden.