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@muck
Zitat:Das Verhalten Alex Prettis elf Tage vor seiner Tötung ist für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit derselben völlig ohne Belang. Sie wäre selbst dann belanglos, wenn die an der Tötung beteiligten ICE-Beamten Pretti wiedererkannt und ihn als in erhöhtem Maße gefährlich eingestuft haben sollten.
Denn Bewertungsmaßstab kann nur sein Verhalten sein, das mit der angeblichen Notwehrhandlung im Sinnzusammenhang steht.
a) Ja - aber nur, wenn wir uns alleine auf den Umstand beziehen wollen, dass die Tötung Prettis als ein singulares und von allen begleitenden Aspekten losgelöstes Ereignis zu betrachten ist.
b) Nein - wenn wir die Begleitumstände, etwa die Politik des Weißen Hauses, die Politik der Verantwortlichen in Minnesota, die Ruppigkeit mancher ICE-Einsätze, das verordnete Nichtstun lokaler Polizeibehörden, die beidseitige Agitation und die psychische Verfassung von Hr. Pretti mit berücksichtigen wollen.
Schneemann
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(Gestern, 05:43)Schneemann schrieb: @muck
a) Ja - aber nur, wenn wir uns alleine auf den Umstand beziehen wollen, dass die Tötung Prettis als ein singulares und von allen begleitenden Aspekten losgelöstes Ereignis zu betrachten ist.
b) Nein - wenn wir die Begleitumstände, etwa die Politik des Weißen Hauses, die Politik der Verantwortlichen in Minnesota, die Ruppigkeit mancher ICE-Einsätze, das verordnete Nichtstun lokaler Polizeibehörden, die beidseitige Agitation und die psychische Verfassung von Hr. Pretti mit berücksichtigen wollen. Vielleicht bin ich zu sehr Jurist, aber ich kann Dir hier nicht folgen. In einem Rechtsstaat, der ein Grundrecht auf Leben garantiert (in das im Falle der USA nur durch ein richterliches Strafurteil eingegriffen werden darf), kann allein ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mit empfindlicher Gefahr für Leib und Leben die Tötung eines Bürgers durch die Exekutive rechtfertigen.
Auch die US-Gesetzgebung, die in dieser Hinsicht großzügiger ist als bspw. das deutsche Strafgesetzbuch, verlangt einen räumlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zur Notwehrhandlung. Pretti durfte nur getötet werden, wenn er für Leib und Leben der Beamten eine Gefahr darstellte, oder diese einen vernünftigen Grund hatten davon auszugehen, dass er für sie eine Gefahr darstellte.
Jeder darüber hinausgehende Bewertungsmaßstab wäre rein subjektiv und in der gegenwärtigen Situation zwangsläufig ideologisch aufgeladen.
Nach den Aufnahmen, die ich gesehen habe, stellte Pretti zum Zeitpunkt seiner Tötung keine Gefahr für die Beamten dar. Bestenfalls könnte man die Rechtfertigung der Putativnotwehr erheben, falls der Schütze die Waffe gesehen hatte, die Pretti legal führte, aber nicht wusste, dass man sie ihm bereits abgenommen hatte. Selbst das erscheint mir aber zweifelhaft, dazu war die Entwaffnung selbst für weiter entfernte Zuschauer zu offensichtlich.
Ferner ist zu fragen, ob die Beamten überhaupt das Recht hatten, unmittelbaren Zwang gegen Pretti anzuwenden, der einer gestürzten Frau aufhelfen wollte. Hier könnte ein Tatsachenirrtum vorliegen, dass Pretti eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte vornehmen wollte—eine eher großzügige Annahme.
Was Pretti Tage vor der Tat getan hat, ist unerheblich.
Übrigens entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn Prettis offensichtlich ablehnende Haltung gegenüber der Regierungspolitik jetzt von ebendieser Regierung und ihren Anhängern ins Feld geführt wird, um den Eindruck zu konstruieren, seine Tötung sei durch sein Verhalten der jüngeren Vergangenheit irgendwie zu rechtfertigen.
Denn das öffnet logischerweise dem konkurrierenden Erklärungsansatz Tür und Tor, dass mit Alex Pretti ein US-Bürger von US-Regierungsbediensteten wegen zivilen Ungehorsams gegenüber der Regierung ermordet wurde.
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(Gestern, 04:21)muck schrieb: ,,,
Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Justiz in den USA hochgradig politisiert ist und es schon immer war.... Beschreibst Du den Zirkelschluss?
Weil die Justiz hochgradig politisiert ist wird sie politisch missbraucht, und weil sie politisch missbraucht wird ist sie immer intensiver politisiert?
Im Übrigen stimme ich @muck uneingeschränkt zu. Es kommt auf den unmittelbaren Kontext und die Umstände der Tötung an, nicht darauf, was jemand Tage, Wochen oder auch Jahre davor einmal getan hat.
Das ist zumindest in einem "Rechtsstaat in unserem Sinne" so - alles andere wäre unvertretbar und führt, wie @muck in seinen letzten beiden Absätzen auch erklärt, auf sehr dünnes (Glatt-)Eis.
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Bei einem Mord ist die Vorgeschichte für die Beurteilung des Motifs mitentscheidend.
Mal ganz allgemein gesagt.
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(02.02.2026, 14:20)lime schrieb: Also betätigt sich der Richter in dem Fall nicht als Richter sondern linker Aktivist? (Gestern, 04:21)muck schrieb: Die Argumentation des Richters ist unsachlich und damit politisch angreifbar, @lime hat hier meines Erachtens Recht. Hat er Recht damit, dem Urteil des Richters gänzlich die Legitimität abzusprechen und ihm stattdessen linken Aktivismus zu attestieren?
Unsachlichkeit ist noch kein politischer Aktivismus. Noch dazu könnte man eben in Frage stellen, ob das Urteil überhaupt eine "linke" Position darstellt. Es bezieht sich in seiner Urteilsfindung primär auf Habeas Corpus und den vierten Verfassungszusatz und damit einhergehende rechtsstaatliche Notwendigkeiten. Ist das wirklich "links"?
Auch der zugegebenermaßen etwas deplatzierte Verweis auf die Unabhängigkeitserklärung zeigt für mich kein linkes Gedankengut auf, sofern man nicht generell liberale Demokratien, selbst in ihrer rudimentären Ausprägung des 18. Jahrhunderts für besonders links erachtet. Die eigentliche Urteilsfindung kann dadurch außerdem auch nicht in Frage gestellt werden, da sie nicht auf diesen Ausführungen fußt.
Der Richter stellt sich hier klar gegen die amtierende Regierung und für jemanden, der deutsche Gerichtsurteile kennt, liest sich der Wortlaut auch geradezu absurd. Wie das fachlich innerhalb der üblichen US-Amerikanischen Rechtsprechung zu bewerten ist, kann ich nicht beurteilen, aber unabhängig davon stellt sich doch eben die Frage: betreibt er linken Aktivismus, nur weil er im Rahmen seines rechtsstaatlich begründeten Urteils den Beklagten Vorhaltungen macht und sie auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten hinweist, wozu er auch die Unabhängigkeitserklärung heranzieht? Ich würde ihm dabei eher übertriebenen Pathos unterstellen als linken Aktivismus. Es sei denn natürlich, man betrachtet einfach jede Kritik an der Regierung als linken Aktivismus.
Und mein Hauptproblem mit diesem "Etikett": Es stützt das Narrativ, dass die staatlichen Institutionen unterlaufen seien von linken Aktivisten und deshalb die Rechtsprechung grundsätzlich infrage gestellt werden muss, sofern sie nicht dem eigenen Narrativ folgt.
Insofern kann man dem Richter durchaus einen Vorwurf machen, dass er diesbezüglich Angriffsfläche geboten hat, indem er unnötigerweise ein unsachliche Argumentation mit in sein Urteil aufgenommen hat, die als Aktivismus verdreht dargestellt werden kann, und dann von Seiten der MAGA-Anhänger zur Delegitimierung des Richters und seines Urteil genutzt wird, wie auch an dieser Stelle hier umgehend geschehen.
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muck:
Zitat:Auch die US-Gesetzgebung, die in dieser Hinsicht großzügiger ist als bspw. das deutsche Strafgesetzbuch, verlangt einen räumlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zur Notwehrhandlung.
Das Notwehrrecht ist in den USA teilweise aber richtig krude, und teilweise extrem weit gefasst. Es gibt in den USA regelmäßig Fälle wo Notwehr anerkannt wurde, die bei uns allesamt mindestens als glatter Totschlag gelten würden. Vor allem im Rahmen des Stand your Ground kommt es da regelmäßig zu geradezu abstrusen Urteilen.
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Mangelnder Erfolg ist die Grundlage für den Zerfall einer auf Erfolg orientierten Gruppe:
Zitat: Marjorie Taylor Greene: MAGA ist "eine große Lüge fürs Volk" - Ex-Trump-Vertraute packt aus
Die frühere republikanische Kongressabgeordnete Marjorie Taylor Greene hat in einem Interview mit der Radiomoderatorin Kim Iversen schwere Anschuldigungen gegen Präsident Trump erhoben. "Ich denke, die Menschen erkennen, dass alles eine Lüge war. Eine große Lüge für das Volk", sagte Greene. Nach ihrer Darstellung dient die MAGA-Bewegung in der aktuellen Regierung vor allem den Großspendern. Greene, die Trump jahrelang bedingungslos unterstützt hatte, trat kürzlich von ihrem Mandat zurück. Als Gründe nannte sie Differenzen über die Gesundheitspolitik und den Gaza-Konflikt sowie ein Zerwürfnis mit dem Präsidenten und der Partei.
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Ausländische Interessen statt amerikanische Bürger
Die Ex-Trump-Vertraute attackierte auch die außenpolitische Ausrichtung der Trump-Regierung scharf. "Es sind die fremden Länder. Sie führen hier die Regie", sagte sie. Große Konzerne und globale Interessen bestimmten die Politik, nicht das Wohl der amerikanischen Bevölkerung. Besonders heftig fiel ihre Kritik an der Gaza-Politik aus. Die USA führten "Krieg im Auftrag Israels", während "Hunderttausende unschuldige Menschen in Gaza komplett ermordet" würden. Dies geschehe, damit dort neue Immobilienprojekte entstehen könnten, an denen sich alle bereichern würden. Greene sprach von einer "neuen Weltordnung" und einem neuen Geschäftsmodell.
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