17.04.2026, 15:26
18.04.2026, 11:33
Alf hatte sich mal bei Willie beschwert, dass er nicht ständig "Licht an! Licht aus!" spielen dürfe. Dabei gehen ja die Lampen auch kaputt. Spaßiger ist es da, wenn man "Straße auf! Straße zu!" spielt...
Derweilen signalisieren die Europäer, dass sie sich an der Sicherung von Hormuz beteiligen würden:
Schneemann
Zitat:Iran says it has closed the strait of Hormuz again due to US blockadehttps://www.theguardian.com/world/live/2...-continues
In a statement carried by Iranian media, the Iranian military’s operational command said the strait had ‘reverted to its previous state’
Derweilen signalisieren die Europäer, dass sie sich an der Sicherung von Hormuz beteiligen würden:
Zitat:Die Europäer bereiten die Sicherung der Strasse von Hormuz vor – und senden damit ein Signal an Trumphttps://www.nzz.ch/international/die-eur...ld.1933756
Am Iran-Krieg nehmen die europäischen Staaten nicht teil, aber dessen Auswirkungen treffen sie unmittelbar. Nun wollen sie mit Minenräumern und Aufklärungsflugzeugen die Schifffahrt sichern. [...]
Die Europäer sind bereit, bei der Sicherung der Strasse von Hormuz mitzuhelfen. Das ist das Signal, das von der Konferenz zur maritimen Navigationsfreiheit in Paris in die Welt gesendet werden soll – gerade auch nach Washington. Der amerikanische Präsident Donald Trump hatte sich in den vergangenen Wochen verschiedentlich beklagt, dass er von den europäischen Partnerstaaten im Krieg gegen Iran mehr Unterstützung erwartet.
Schneemann
18.04.2026, 15:58
In der Tat - nachdem sich die USA einer Öffnung verweigerten und die iranischen Häfen trotz der Aufhebung der Sperre durch den Iran weiter blockieren wollen, hat der Iran die Straße wieder geschlossen.
Dazu n-tv:
Der Iran zeigt damit auch, wer "die Macht an der Straße hat". Er kann offenbar sperren und schließen wie er will, und ohne dass ihn die USA daran hindern könnten.
Wenn der Iran die Sperre des Ärmelkanals verkünden würde, wäre das Gelächter allseits groß.
Der Großssprecher in Washington erweist sich nicht so großartig, wie er sich gerne darstellt - sondern als unzuverlässig und egomanisch.
Dazu n-tv:
Zitat:...Bei der Gelegenheit:
+++ 08:06 Trump: Ohne Einigung mit Iran bleibt US-Hafenblockade bestehen +++
US-Präsident Donald Trump will die Blockade iranischer Häfen aufrechterhalten, wenn kein Friedensabkommen mit dem Iran zustande kommt. Trump erwäge auch, die Waffenruhe mit dem Iran nach ihrem Auslaufen am Mittwoch nicht zu verlängern. "Vielleicht werde ich sie nicht verlängern, aber die Blockade wird bestehen bleiben", sagt Trump vor Journalisten an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One.
...
+++ 10:15 Iran macht Öffnung der Straße von Hormus rückgängig +++
Der Iran macht die am Vortag angekündigte Öffnung der Straße von Hormus rückgängig. Das teilt das Hauptquartier der Streitkräfte laut Nachrichtenagentur Fars mit. Als Grund wird die anhaltende Blockade iranischer Häfen durch die USA angeführt.
...
+++ 12:33 Militärexperte Fischer zu Hormus-Blockade: "Haben wir Trump zu verdanken" +++
Die erneut blockierte Straße von Hormus katapultiert den Welthandel wieder zurück auf den Stand von Freitag. Nach Einschätzung von Politikwissenschaftler Klemens Fischer agiert der Iran clever - und schlägt aus einer "Nullsituation" einen moralischen Sieg heraus.
...
Der Iran zeigt damit auch, wer "die Macht an der Straße hat". Er kann offenbar sperren und schließen wie er will, und ohne dass ihn die USA daran hindern könnten.
Wenn der Iran die Sperre des Ärmelkanals verkünden würde, wäre das Gelächter allseits groß.
Der Großssprecher in Washington erweist sich nicht so großartig, wie er sich gerne darstellt - sondern als unzuverlässig und egomanisch.
19.04.2026, 11:37
Nach dem das Straße-auf-Straße-zu-Spielchen derzeit wieder läuft, wurden wohl auch Schiffe beschossen, darunter zwei indische. Zwar wurden keine Schäden gemeldet, es sorgt dennoch für diplomatischen Ärger:
Zugleich sind fünf große Kreuzfahrtschiffe durch die Straße von Hormuz gelaufen:
Interessant, dass diese Kreuzfahrtriesen nicht durch die vom Iran ausgewiesene Route vor der iranischen Küste fuhren, sondern dicht entlang der Küste Omans liefen. Und dabei soll es anscheinend einen Angriffsversuch auf eines der Schiffe gegeben haben.
Auch wenn dieser "Piraterieversuch" ohne Folgen blieb, so zeigt der Vorfall, dass die Straße eben nicht blockiert ist. Wenn fünf Kreuzfahrtschiffe - die nicht unbedingt als klein anzusehen sind und quasi schwimmende Scheunentore darstellen - am helllichten Tag durch die "Sperre" dampfen, und das außerhalb der vom Iran ausgewiesenen "Route", dann ist klar, dass man den Schiffsverkehr jederzeit wieder aufnehmen könnte.
Schneemann
Zitat:Two Indian-flagged ships attacked while crossing Strait of Hormuz, government confirms [...]https://www.reuters.com/world/asia-pacif...026-04-18/
Tehran's ambassador to New Delhi, Mohammad Fathali, was called in for a meeting with India's Foreign Secretary Vikram Misri during which Misri conveyed India's deep concern at the shooting incident involving two Indian-flagged ships in the Strait of Hormuz.
Zugleich sind fünf große Kreuzfahrtschiffe durch die Straße von Hormuz gelaufen:
Zitat:Five Gulf-stranded cruise ships clear Strait of Hormuzhttps://www.seatrade-cruise.com/ship-ope...-of-hormuz
MSC Euribia, Mein Schiff 4, Mein Schiff 5, Celestyal Discovery and Celestyal Journey are out, with Aroya Manara apparently remaining. [...] Five of the six cruise ships stranded in the Arabian Gulf since the Iran war broke out had cleared the Gulf of Hormuz by Saturday, according to cruise lines and/or AIS data.
Interessant, dass diese Kreuzfahrtriesen nicht durch die vom Iran ausgewiesene Route vor der iranischen Küste fuhren, sondern dicht entlang der Küste Omans liefen. Und dabei soll es anscheinend einen Angriffsversuch auf eines der Schiffe gegeben haben.
Zitat:Iran nimmt "Mein Schiff 4" bei Durchfahrt durch Straße von Hormus ins Visier [...]https://www.n-tv.de/politik/Iran-beschie...29998.html
Die Sicherheitsfirma Vanguard Tech erklärte, die Revolutionsgarden hätten die "Mein Schiff 4" beim Durchqueren der Straße von Hormus auf der Seite des Oman bedroht. Die Revolutionsgarden hätten laut dem Kapitän erklärt: "Wir führen einen Einsatz aus, wir werden schießen und euch zerstören." In der Nähe des Schiffes sei ein Einschlag gemeldet worden, Schäden seien aber nicht gemeldet worden.
Auch wenn dieser "Piraterieversuch" ohne Folgen blieb, so zeigt der Vorfall, dass die Straße eben nicht blockiert ist. Wenn fünf Kreuzfahrtschiffe - die nicht unbedingt als klein anzusehen sind und quasi schwimmende Scheunentore darstellen - am helllichten Tag durch die "Sperre" dampfen, und das außerhalb der vom Iran ausgewiesenen "Route", dann ist klar, dass man den Schiffsverkehr jederzeit wieder aufnehmen könnte.
Schneemann
20.04.2026, 05:44
Nachdem die US Navy in den letzten Tagen rund zwei Dutzend Schiffe, die nach iranischen Häfen liefen oder von diesen kamen, zur Umkehr aufgefordert hatte - was, nebenbei bemerkt, eine überaus gnädige Form einer Blockade ist, denn jedes dieser Schiffe hätte faktisch gestoppt und durchsucht werden können -, gab es nun wohl erstmals ein direktes Boarding eines iranischen Schiffes.
Nachdem das unter iranischer Flagge laufende Schiff, das 294-Meter-Containerschiff Touska (55.000 BRZ/66.400 Tonnen), auf dem Weg aus Malaysia nach Bandar Abbas, rund sechs Stunden lang nicht auf Aufforderungen zum Stoppen durch den US-Zerstörer Spruance (DDG-111) reagiert hatte, wurden gezielte Schüsse mit dem Bordgeschütz in den Maschinenraum abgegeben und das Schiff danach geentert. Personalverluste entstanden nach aktuellem Stand keine.
Dazu (wenn auch qualitativ eine eher oberflächliche Meldung):
Schneemann
Nachdem das unter iranischer Flagge laufende Schiff, das 294-Meter-Containerschiff Touska (55.000 BRZ/66.400 Tonnen), auf dem Weg aus Malaysia nach Bandar Abbas, rund sechs Stunden lang nicht auf Aufforderungen zum Stoppen durch den US-Zerstörer Spruance (DDG-111) reagiert hatte, wurden gezielte Schüsse mit dem Bordgeschütz in den Maschinenraum abgegeben und das Schiff danach geentert. Personalverluste entstanden nach aktuellem Stand keine.
Dazu (wenn auch qualitativ eine eher oberflächliche Meldung):
Zitat:Blockade der Straße von Hormushttps://www.spiegel.de/ausland/strasse-v...9cae5b8d1c
USA haben laut Trump ein iranisches Frachtschiff beschossen und geentert. [...]
»Ein unter iranischer Flagge fahrendes Frachtschiff namens TOUSKA, das fast 900 Fuß lang ist (etwa 274 Meter) und fast so viel wiegt wie ein Flugzeugträger, versuchte heute, unsere Seeblockade zu durchbrechen – was für die Besatzung nicht gut ausging«, so Trump.
Die Besatzung habe Warnsignale ignorierte, woraufhin das US-Kriegsschiff »USS Spruance« auf das Schiff gefeuert und »ein Loch in den Maschinenraum gesprengt« habe. Der Vorfall habe sich im Golf von Oman ereignet. »Derzeit steht das Schiff unter der Kontrolle der US-Marine», teilte Trump mit. Wegen illegaler Aktivitäten stehe es auf der Sanktionsliste der USA. Aktuell werde geprüft, was sich an Bord befinde.
Schneemann
20.04.2026, 09:51
Bereits der Überfall der USA und Israels auf den Iran hat gegen das Gewaltverbot verstoßen, sind sich Experten einig, und war daher völkerrechtswidrig (LTO).
Nun schaukelt man sich gegenseitig wieder hoch:
1.
die USA halten trotz Waffenstillstandsvereinbarung die völkerrechtswidrige (LTO) Total-Blockade iranischer Häfen aufrecht, was wegen der damit verbundenen Drohung des Waffeneinsatzes an sich auch schon eine Verletzung des Waffenstillstandes ist.
Nach Angaben von Centcom wurden im Zuge der Aktion bis dato bereits 25 Schiffe angewiesen, umzudrehen oder in ihre iranischen Häfen zurückzukehren.
2.
der Iran erklärt seinerseits die Wiederaufnahme der von ihm verhängten (Teil-)Sperrung und gibt zur Verdeutlichung Warnschüsse auf dennoch passierende Schiffe ab
3a.
ein US-Zerstörer beschießt einen iranischen Frachter
3.b.
die Truppen der USA entern den iranischen Frachter
4.a.
der Iran sagt die vereinbarten Verhandlungen ab
4.b.
wann und wo werden nun US-Schiffe oder andere US-Einheiten attackiert?
Das Ergebnis ist aus volkswirtschaftlicher Sicht eindeutig:
Debakel statt Deal – Trump und Teheran gehen schon wieder auf Konfrontationskurs
Die betriebswirtschaftliche Sichtweise ergibt ein klares Ergebnis:
Iran-Konflikt treibt Ölpreis hoch und davon profitieren die Ölförderer - egal ob US-Öl-aktionäre oder Russland, weil sie trotz gleicher Produktionskosten wesentlich mehr Erträge erzielen können.
Nun schaukelt man sich gegenseitig wieder hoch:
1.
die USA halten trotz Waffenstillstandsvereinbarung die völkerrechtswidrige (LTO) Total-Blockade iranischer Häfen aufrecht, was wegen der damit verbundenen Drohung des Waffeneinsatzes an sich auch schon eine Verletzung des Waffenstillstandes ist.
Nach Angaben von Centcom wurden im Zuge der Aktion bis dato bereits 25 Schiffe angewiesen, umzudrehen oder in ihre iranischen Häfen zurückzukehren.
2.
der Iran erklärt seinerseits die Wiederaufnahme der von ihm verhängten (Teil-)Sperrung und gibt zur Verdeutlichung Warnschüsse auf dennoch passierende Schiffe ab
3a.
ein US-Zerstörer beschießt einen iranischen Frachter
3.b.
die Truppen der USA entern den iranischen Frachter
Zitat:Das iranische Schiff habe Aufforderungen zum Anhalten ignoriert, daraufhin habe der US-Lenkwaffenzerstörer "ein Loch in den Maschinenraum gesprengt", erklärte Trump. Derzeit befinde sich der iranische Frachter "Touska" unter Kontrolle der US-Marine.(Quelle)
4.a.
der Iran sagt die vereinbarten Verhandlungen ab
4.b.
wann und wo werden nun US-Schiffe oder andere US-Einheiten attackiert?
Das Ergebnis ist aus volkswirtschaftlicher Sicht eindeutig:
Debakel statt Deal – Trump und Teheran gehen schon wieder auf Konfrontationskurs
Zitat:Die Unruhe ist Gift für die Wirtschaft..
Die betriebswirtschaftliche Sichtweise ergibt ein klares Ergebnis:
Iran-Konflikt treibt Ölpreis hoch und davon profitieren die Ölförderer - egal ob US-Öl-aktionäre oder Russland, weil sie trotz gleicher Produktionskosten wesentlich mehr Erträge erzielen können.
21.04.2026, 05:37
@Kongo Erich
Aber um eine Antwort zu versuchen: Ohne dass ich mit Teheran sympathisiere, wäre es einer blockierten Nation (hier der Iran) rein rechtlich erlaubt, die Blockadekräfte einer blockierenden Nation (hier die USA) anzugreifen, um die Blockade aufzusprengen. Nach meinem Wissenstand gab es bislang aber keine Angriffe auf US-Kriegsschiffe im Kontext der Blockade.
Schneemann
Zitat:Bereits der Überfall der USA und Israels auf den Iran hat gegen das Gewaltverbot verstoßen, sind sich Experten einig, und war daher völkerrechtswidrig (LTO).Ob dieser Krieg nun legal, halblegal, illegal, ein Überfall oder ein Fortsetzungskrieg ist, das möchte ich hier nicht auch noch besprechen, dazu haben wir den Strang über den vierten Golfkrieg. Zumal ich bereits umrissen hatte, dass ein Kriegsgrund völkerrechtlich umstritten sein kann, der Krieg als solcher aber dennoch völkerrechtlich korrekt geführt werden kann.
Zitat:die USA halten trotz Waffenstillstandsvereinbarung die völkerrechtswidrige (LTO) Total-Blockade iranischer Häfen aufrecht, was wegen der damit verbundenen Drohung des Waffeneinsatzes an sich auch schon eine Verletzung des Waffenstillstandes ist.Eine Blockade ist nicht völkerrechtswidrig, das hatte ich schon umrissen. Zudem ist eine Blockade, das Verhängen einer solchen oder das Bestehenlassen einer solchen nicht von einem Waffenstillstand tangiert. Erst ein Friedensvertrag würde zur Aufhebung einer Blockade verpflichten. Ein Bsp. hierzu wäre auch die britische Blockade gegen das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg, die nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch bestehen blieb und erst nach dem Versailler Vertrag 1919 aufgehoben wurde.
Zitat:Nach Angaben von Centcom wurden im Zuge der Aktion bis dato bereits 25 Schiffe angewiesen, umzudrehen oder in ihre iranischen Häfen zurückzukehren.Wie schon erörtert meinerseits: Das ist sehr, sehr gnädig. Genau genommen hätte jedes Schiff auch gestoppt und durchsucht werden können. Das hatte man aber nicht gemacht.
Zitat:ein US-Zerstörer beschießt einen iranischen FrachterWas gemäß Blockadereglement erlaubt und völlig korrekt ist.
Zitat:die Truppen der USA entern den iranischen FrachterAuch das ist gemäß Blockadereglement erlaubt.
Zitat:der Iran sagt die vereinbarten Verhandlungen abMittlerweile hat er wieder zugesagt, das sind die üblichen Spielchen. Zudem stand die erste Absage schon im Raum, bevor die Touska geentert wurde.
Zitat:wann und wo werden nun US-Schiffe oder andere US-Einheiten attackiert?Die Frage verstehe ich nicht.
Aber um eine Antwort zu versuchen: Ohne dass ich mit Teheran sympathisiere, wäre es einer blockierten Nation (hier der Iran) rein rechtlich erlaubt, die Blockadekräfte einer blockierenden Nation (hier die USA) anzugreifen, um die Blockade aufzusprengen. Nach meinem Wissenstand gab es bislang aber keine Angriffe auf US-Kriegsschiffe im Kontext der Blockade.
Schneemann
21.04.2026, 09:38
Es ist nicht zielführend, alles mögliche zu Trump, dem Iran, Gaza oder Israel (usw.) in allen möglichen Strängen zu diskutieren. Ebenso ergibt es keinen Sinn, in enger gefassten Themen (wie beispielsweise dieses hier) immer wieder allgemeine und thematisch unpassende Argumente zu wiederholen. Ich habe Beiträge hier aus diesem Strang entfernt, und ich werde sie auch aus anderen Strängen entfernen. Bitte schaut, dass eure Beiträge tatsächlich zum Thema passen, und dass ihr die Diskussionen zu gleichen Themen konzentriert an einer Stelle führt, um unnötige Arbeit zu vermeiden.
21.04.2026, 22:54
(21.04.2026, 05:37)Schneemann schrieb: [ -> ]...wie ich schon schrieb - Völkerrecht ist nicht statisch. Insofern geht Dein Beispiel aus dem Ersten Weltkrieg nicht zwingend für die heutige Situation.
Eine Blockade ist nicht völkerrechtswidrig, das hatte ich schon umrissen. Zudem ist eine Blockade, das Verhängen einer solchen oder das Bestehenlassen einer solchen nicht von einem Waffenstillstand tangiert. Erst ein Friedensvertrag würde zur Aufhebung einer Blockade verpflichten. Ein Bsp. hierzu wäre auch die britische Blockade gegen das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg, die nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch bestehen blieb und erst nach dem Versailler Vertrag 1919 aufgehoben wurde.
...
Schneemann
Da Helios den Hinweis auf die aktuell einschlägigen Normen des Völkerrechts gelöscht hat möchte ich ein weiteres Argument als Beispiel anfügen. Es geht um die Blockade des Gaza-Streifens durch Israel und die dazu ergangene Entscheidung der Ersten Vorverfahrenskammer des IStGH.
Die Kammer hielt fest, dass keine erkennbare militärische Notwendigkeit oder andere völkerrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe ersichtlich seien (in der Pressemitteilung im englischen Original heißt es: „the Chamber found reasonable grounds to believe that no clear military need or other justification under international humanitarian law could be identified for the restrictions placed on access for humanitarian relief operations.“) Die Haftbefehle sind zwar weiterhin nicht öffentlich zugänglich; dennoch ist bemerkenswert, dass die Erste Vorverfahrenskammer das Argument der militärischen Notwendigkeit ausdrücklich aufzugreifen und vorläufig offenbar schon hinsichtlich der Anfangsphase der Feindseligkeiten abzulehnen scheint.
Und auf die Straße von Hormus übertragen heißt das doch nichts anderes, als dass die Sperrung der Straße genauso wie die Blockade der iranischen Häfen nur bei einer "militärischen Notwendigkeit" zulässig wäre.
Eine Blockade ziviler Frachter, deren Ladung keine Konterbande (militärisch nutzbare Güter) enthält, scheint damit unzulässig zu sein.
Und ich zermartere mir mein Gehirn, mit welcher Begründung der Abtransport von Öl (nicht die Anlieferung von Treibstoffen wie etwa Kerosin) aus militärischer Notwendigkeit unterbunden werden sollte. Wieso ist es militärisch notwendig, dass der Iran sein Öl behält?
Wieso ist es militärisch notwendig, dass Frachter oder Tanker mit Ladung aus oder für nichtiranische(n) Häfen, die den iranischen Transportkorridor nutzen (und dafür möglicherweise etwas bezahlt haben), blockiert werden?
Zurück zu den aktuellen Ereignissen:
Zitat:...
+++ 12:05 Branche: Mindestens 26 Schiffe umgingen bereits US-Blockade +++
Mehr als zwei Dutzend Schiffe mit Verbindungen zum Iran, die Öl und Gas transportieren, haben die US-Blockade der Straße von Hormus umgangen. Dies geht aus Angaben von Lloyd's List Intelligence und Maklern hervor, die solche Frachten organisieren. Seitdem die Blockade am 13. April in Kraft getreten ist, sind demnach mindestens 26 beladene Schiffe in iranische Häfen ein- und ausgelaufen. Von den Schiffen, welche die US-Blockade passierten, waren elf Öl- und Gastanker. Zwei weitere waren große Rohölfrachter, die jeweils rund 2 Millionen Barrel Öl transportieren können.
...
+++ 13:32 Katar: Straße von Hormus geht alle etwas an +++
Mit Blick auf mögliche Verhandlungen in Islamabad hat Katar berichtet, die Golf-Staaten stünden in Kontakt mit allen Kriegsparteien, einschließlich der USA. Der Sprecher des katarischen Außenministeriums, Majed al-Ansari, sagte: "Die Krise betrifft uns und unsere Region. Deshalb stehen wir in direktem Kontakt." Zugleich bemerkte er, die Straße von Hormus wieder zu öffnen, liege in der Verantwortung aller Staaten. Bleibe sie geschlossen, würde aus einer regionalen Krise eine internationale.
...
+++ 15:45 US-Blockade: Militär stoppt offenbar erneut ein iranisches Schiff +++
US-Streitkräfte haben nach Pentagon-Angaben ein sanktioniertes Schiff aufgebracht, bei dem es sich laut Informationen der Nachrichtenagentur AFP um einen iranischen Tanker handelt. Die ohne Flagge fahrende "M/T Tifani" sei in der Nacht im Verantwortungsgebiet des Indopazifischen Kommandos der US-Streitkräfte (Indopacom) gestoppt worden, erklärte das Pentagon im Onlinedienst X. Wo genau das Schiff aufgebracht wurde, war zunächst nicht bekannt. Das Kommando ist nicht für den Golf oder die Straße von Hormus zuständig, die in den Zuständigkeitsbereich des Central Command (Centcom) fallen. In der Erklärung heißt es weiter, die USA würden damit fortfahren, "illegale Netzwerke zu zerstören" und Schiffe abzufangen, "die dem Iran helfen". Internationale Gewässer seien dabei "kein Zufluchtsort". US-Präsident Donald Trump hatte am Montag bekräftigt, die Blockade iranischer Häfen aufrecht erhalten zu wollen, "bis es einen Deal gibt". Auch der Iran blockiert derzeit die strategisch wichtige Straße von Hormus, über die in normalen Zeiten ein Fünftel der weltweiten Öl- und Flüssiggastransporte abgewickelt werden. Am Wochenende hatte die US-Marine bereits ein iranisches Frachtschiff unter ihre Kontrolle gebracht.
...
+++ 19:50 Hormus-Passage überstanden - erster Frachter erreicht China +++
Wochenlang festgesetzt - jetzt zurück: Ein chinesischer Frachter schafft es trotz Blockade durch die Straße von Hormus. Zehntausende Seeleute warten weiter. Die USA setzen derweil weiter auf eine Abschottung der wichtigen Handelsroute, um den Iran unter Druck zu setzen.
...
Ergänzend zitiere ich die einschlägigen Regelungen aus dem Humanitären Völkerrecht über Blockaden. Bei den kursiv gesetzten Teilen verweise ich auf die Ausführungen in dem vorhergehenden Posting mit der Frage, ob die Ausführungen dort mit den nachfolgenden Blockaderegelungen vereinbar sind:
Zitat: 10.3.6 BlockadenQuelle BMVG Zentrale Dienstvorschrift Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten S. 130
1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, die
dem Gegner gehören oder von diesem besetzt oder kontrolliert werden, anzusteuern oder zu
verlassen (siehe dazu auch Nrn. 1142 ff.). Mit einer Blockade wird die Unterbindung der Zufuhren für
eine gegnerische Küste bezweckt, ohne damit unmittelbar auf die Eroberung dieser Küste abzuzielen.
Das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung ist untersagt (5 49 Abs. 3 i. V. m. 54
Abs. 1). Ebenfalls unzulässig ist es, Hilfssendungen für die Zivilbevölkerung zu verhindern (5 70).
1061. Die Blockade muss von der Regierung der Konfliktpartei oder einer bzw. einem von dieser
ermächtigten Befehlshaberin bzw. Befehlshaber erklärt und bekannt gemacht werden (26 8). Sie ist
auch neutralen Mächten bekannt zu machen (26 11). Dies gilt in gleicher Weise für jede Ausdehnung
und die Aufhebung der Blockade (26 12). Die Bekanntmachung muss folgende Einzelheiten enthalten:
• Tag des Beginns der Blockade,
• geografische Grenzen der blockierten Küstenstrecke und
• Frist, die den neutralen Schiffen zum Auslaufen gewährt wird (26 9).
1062. Eine Blockade ist nur dann verbindlich, wenn sie effektiv ist (25 Prinzip 4). Sie muss durch
Streitkräfte aufrechterhalten werden, die dazu ausreichen, den Zugang zur blockierten Küste zu
unterbinden. Zulässig ist auch eine Fernblockade, also eine Abschnürung und Überwachung der
gegnerischen Küste durch Streitkräfte, die sich von der blockierten Küste in einer von militärischen
Erfordernissen bestimmten größeren Entfernung halten.
1063. Eine Blockade ist effektiv, wenn die Zufuhr über See abgeschnitten wird. Die blockierenden
Streitkräfte können, um die Effektivität der Blockade aufrechtzuerhalten, militärische Gewalt gegen
potenzielle Blockadebrecher einsetzen. Lufttransporte müssen im Rahmen einer Seeblockade nicht
unterbunden werden. Eine Sperrung mit anderen Mitteln, wie etwa durch in der Einfahrt versenkte
Schiffe, ist keine Blockade. Auch eine Verminung von Küsten und Häfen ersetzt nicht die
Anwesenheit von Kriegsschiffen, selbst wenn durch die Minen zeitweilig jeder Verkehr unterbunden
wird. Die Effektivität einer Blockade wird nicht bereits dadurch infrage gestellt, dass die blockierenden
Seestreitkräfte sich infolge schlechten Wetters (26 4) oder zur Verfolgung eines Blockadebrechers
zeitweilig entfernen. Hört eine Blockade auf effektiv zu sein, ist sie nicht mehr rechtswirksam. Eine
Vertreibung der blockierenden Streitkräfte durch den Gegner oder ihre völlige oder teilweise
Vernichtung beendet die Blockade, selbst wenn ohne Verzug neue Streitkräfte mit dieser Aufgabe
betraut werden. Die Blockade muss dann neu erklärt und bekannt gemacht werden (26 12).
22.04.2026, 05:53
Die Begründungen eines Gerichtes zur Blockade von Gaza sind hier nicht zielführend. Und ich will darauf auch nicht weiter eingehen, da sie nicht helfen, die jetzige Blockade besser zu erfassen oder zu begründen.
Genau genommen hätte sogar jedes Schiff, das mit Öl aus einem iranischen Hafen kommt oder dorthin fährt und das die Blockadelinie ignoriert ohne Wenn und Aber geentert und beschlagnahmt/interniert werden können. Genau das hat die US Navy aber nicht gemacht, sondern sie hat die Schiffe nur "zur Umkehr aufgefordert". Wie gesagt: Eine sehr, sehr gnädige und "freundliche" Umsetzung einer Blockade, und auch ein Zeichen dafür, dass die US Navy qualitativ sehr gutes und zurückhaltendes Personal hat.
Zitat aus einem Zitat
Aber die hiesigen Schreiberlinge haben von Krieg oder Blockaden eben soviel Ahnung wie ein Eisbär vom Fliegen, trinken im Homeoffice ihren Bio Matcha und fühlen sich berufen, sowas beurteilen zu können, um sich dann ganz toll progressiv-innovativ zu fühlen, wenn sie schreiben dürfen, dass die US-Blockade "umgangen" oder gar "durchbrochen" wurde. Nur ist es halt schlicht Unfug.
Schneemann
Zitat:Und ich zermartere mir mein Gehirn, mit welcher Begründung der Abtransport von Öl (nicht die Anlieferung von Treibstoffen wie etwa Kerosin) aus militärischer Notwendigkeit unterbunden werden sollte. Wieso ist es militärisch notwendig, dass der Iran sein Öl behält?Öl und auch alle anderen Treibstoffe sind kriegswichtige Güter/Rohstoffe. (Ich denke, darüber muss man nun wirklich nicht diskutieren.) Ihren Transport zu unterbinden ist im Rahmen einer Blockade in jedem Fall zulässig.
Genau genommen hätte sogar jedes Schiff, das mit Öl aus einem iranischen Hafen kommt oder dorthin fährt und das die Blockadelinie ignoriert ohne Wenn und Aber geentert und beschlagnahmt/interniert werden können. Genau das hat die US Navy aber nicht gemacht, sondern sie hat die Schiffe nur "zur Umkehr aufgefordert". Wie gesagt: Eine sehr, sehr gnädige und "freundliche" Umsetzung einer Blockade, und auch ein Zeichen dafür, dass die US Navy qualitativ sehr gutes und zurückhaltendes Personal hat.
Zitat:Wieso ist es militärisch notwendig, dass Frachter oder Tanker mit Ladung aus oder für nichtiranische(n) Häfen, die den iranischen Transportkorridor nutzen (und dafür möglicherweise etwas bezahlt haben), blockiert werden?Weil die Zielhäfen blockiert sind bzw. der Blockade unterliegen - es spielt dann keine Rolle, ob eine "Maut" oder sonstwas bezahlt wurde.
Zitat aus einem Zitat
Zitat:+++ 12:05 Branche: Mindestens 26 Schiffe umgingen bereits US-Blockade +++Genau solche Meldungen sind eben irreführend und auch ärgerlich. Es gab keine Umgehung der Blockade. Genau genommen hat die US Navy diese Schiffe passieren lassen, weil sie nicht aus iranischen Häfen kamen oder auch nicht solche ansteuerten. Und das ist gemäß der Blockaderegeln auch völlig korrekt. (Ein weiteres Bsp. dafür, wie eng und vorbildlich die US Navy sich an die gängigen Reglements und an die eigenen Vorgaben zur Blockade hält.)
Aber die hiesigen Schreiberlinge haben von Krieg oder Blockaden eben soviel Ahnung wie ein Eisbär vom Fliegen, trinken im Homeoffice ihren Bio Matcha und fühlen sich berufen, sowas beurteilen zu können, um sich dann ganz toll progressiv-innovativ zu fühlen, wenn sie schreiben dürfen, dass die US-Blockade "umgangen" oder gar "durchbrochen" wurde. Nur ist es halt schlicht Unfug.
Zitat:Bei den kursiv gesetzten Teilen verweise ich auf die Ausführungen in dem vorhergehenden Posting mit der Frage, ob die Ausführungen dort mit den nachfolgenden Blockaderegelungen vereinbar sind:Sind sie.
Schneemann
22.04.2026, 10:47
Nochmal - weil ich es nicht verstehe:
A) Beibehaltung einer Blockade während des Waffenstillstandes:
Nochmal zum BMVG, das eine ganze Kaskade von internationalen Rechtsnormen aufführt (Ziff. 1.3. S. 18);
Allgemein gilt:
Auch das Thema Waffenstillstand wird umfangreich abgehandelt (S. 29 ff, Ziff. 241):

Und weiter:
Gehen wir mal davon aus, dies sei der Fall, dann stellt sich die Frage, ob die Blockade selbst auch wirklich Regelkonform erfolgte.
B) Durchführung der Blockade:
1.
a) Schiffe, die auslaufen - das ist das Gegenteil von Zufuhr
b) Schiffe, die Öl abtransportieren - das ist das Gegenteil der Unterbindung von kriegswichtigen Anlieferungen
vor allem aber
c) Schiffe, die nie in iranischen Häfen waren sondern nur den iranisch freigegebenen Korridor genutzt haben
Ich zitiere jetzt keine Bio Matcha trinkenden Schreiberlinge sondern die LTO:
Dieser "Schreiberling der LTO" (Simon Gauseweg ist akademischer Mitarbeiter am Juristischen Lernzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Zuvor war er ebendort akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht) ist also der Auffassung, dass die von DT verhängte Blockade zumindest in den Wesentlichsten Teilen rechtlich unzulässig ist.
Nun kann man natürlich auch entgegnen, der Iran habe ja sogar den omanischen Teil der Straße von Hormus gesperrt. Und das sei dann genauso unzulässig.
Das ist ein Argument. Ja; aber
1) der Iran hat das Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen, in dem mit Gefahren aufgrund von Kriegshandlungen zu rechnen ist (z,B, durch Minen, BMVG S. 127 ff). Das ist keine Blockade. Und - der Iran hat eine Alternativ- oder Ausweichmöglichkeit bereit gestellt, etwas, was DT gerade nicht tut.
2) Wenn in dem von Iran ausgewiesenen Gefahrengebiet Minen verlegt waren, dann wäre deren Räumung erst mit dem Waffenstillstand - durch Kräfte aller Konfliktparteien - möglich. Ein solches Gefahrengebiet müsste also auch bei einem Waffenstillstand noch bis zur erfolgten Räumung weiter als solches ausgewiesen werden.
Ich frage mich
a) erlauben die USA dem Iran, dort Minensuch- und Räumoperationen durchzuführen (ich höre eher von Angriffen auf iranische Schiffe) und
b) wann fangen die USA mit der Minenräumung an?
So, und jetzt geh ich erst mal eine Latte Machiato trinken, zum wach werden,
und dann werde ich im Homeoffice einige Bio Matcha inhalieren.

Btw:
der Zeitraffer zeigt den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus
21.04.2026 – 23:12 Uhr
22.04.2026 – 00:29 Uhr
A) Beibehaltung einer Blockade während des Waffenstillstandes:
Nochmal zum BMVG, das eine ganze Kaskade von internationalen Rechtsnormen aufführt (Ziff. 1.3. S. 18);
Allgemein gilt:
Zitat:1.4Nun kann man wohl durchaus hinterfragen, ob es eine militärische Notwendigkeit gibt, Schiffe, die den vom Iran frei gegebenen Passageweg nutzen, durch eine Blockade zu belangen - besonders, wenn sie aus Häfen der westlichen Golfanrainer bzw. des Irak kommen oder dorthin unterwegs sind (s.u.).
141.
Militärische Notwendigkeit und Humanitätsgebot
Nach dem Grundsatz der militärischen Notwendigkeit sind im bewaffneten Konflikt alle
militärischen Maßnahmen erlaubt, die zur erfolgreichen Durchführung militärischer Operationen mit
dem Ziel der Bekämpfung der gegnerischen Konfliktpartei militärisch erforderlich und nicht vom
Humanitären Völkerrecht verboten sind.10
142.
Das Humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten stellt einen Kompromiss zwischen
militärischen und humanitären Erfordernissen dar. Seine Regeln tragen sowohl der militärischen
Notwendigkeit als auch den Geboten der Menschlichkeit Rechnung. Militärische Gründe können
daher eine Abkehr von bestehenden Regeln des Humanitären Völkerrechts nicht rechtfertigen. Ein
militärischer Vorteil darf nicht mit verbotenen Mitteln gesucht werden
Auch das Thema Waffenstillstand wird umfangreich abgehandelt (S. 29 ff, Ziff. 241):
Zitat: 223. Häufig dient die Vereinbarung eines Waffenstillstandes der umfassenden UnterbrechungDas kann wohl auch für den gegenwärtigen Waffenstillstand, jedenfalls seitens der USA so bekundet, unterstellt werden.
der Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien sowie der Vorbereitung von Verhandlungen über
den Friedensschluss. Der Abschluss eines Waffenstillstandes wird also regelmäßig durch die Absicht
gekennzeichnet, Vorbereitungen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts zu ermöglichen
Zitat:224. Ist davon auszugehen, dass der Waffenstillstand der Übergang zur endgültigen BeendigungHmm - steht die Aufrechterhaltung einer bewaffneten Blockade trotz Waffenstillstands damit nicht in Widerspruch
der Kämpfe sein soll, ist das in der VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot (34 2 Nr. 4) auch in dieser
Übergangsphase zu beachten. Anders als noch in der Haager Landkriegsordnung (16a 36)
vorgesehen, können die Konfliktparteien in diesem Fall die Kampfhandlungen nicht jederzeit wieder
aufnehmen, sondern nur dann, wenn die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts (34 51) es unbedingt
erfordert.

Und weiter:
Zitat:225.sowie:
Die Bedingungen des Waffenstillstandsvertrags sind von den Konfliktparteien strikt
einzuhalten. Militärische Operationen, die einen Vorteil gegenüber dem Gegner verschaffen, sind
unzulässig. ...
Zitat: 226.da kann man dann durchaus einmal hinterfragen, ob die Aufrechterhaltung der Blockade zulässig ist (zumal doch - so zumindest die Medienberichte - die Waffenstillstandsvereinbarung ausdrücklich die Passage durch die Straße von Hormus ermöglichen sollte).
Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine Konfliktpartei gibt der anderen
Konfliktpartei das Recht zur Kündigung des Waffenstillstandsvertrags und in dringenden Fällen, sofern
die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts (34 51) vorliegen, zur unverzüglichen
Wiederaufnahme der Kampfhandlungen (16a 40)
Gehen wir mal davon aus, dies sei der Fall, dann stellt sich die Frage, ob die Blockade selbst auch wirklich Regelkonform erfolgte.
B) Durchführung der Blockade:
1.
Zitat:1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, dieblockiert werden aber
dem Gegner gehören oder von diesem besetzt oder kontrolliert werden, anzusteuern oder zu
verlassen (siehe dazu auch Nrn. 1142 ff.). Mit einer Blockade wird die Unterbindung der Zufuhren für
eine gegnerische Küste bezweckt, ohne damit unmittelbar auf die Eroberung dieser Küste abzuzielen.
a) Schiffe, die auslaufen - das ist das Gegenteil von Zufuhr
b) Schiffe, die Öl abtransportieren - das ist das Gegenteil der Unterbindung von kriegswichtigen Anlieferungen
vor allem aber
c) Schiffe, die nie in iranischen Häfen waren sondern nur den iranisch freigegebenen Korridor genutzt haben
Zitat:Trump hat die Streitkräfte auch angewiesen, alle Schiffe abzufangen, die Gebühren an Iran gezahlt haben. Niemand, der eine "illegale Maut" entrichte, werde auf hoher See eine sichere Passage haben.2.
Ich zitiere jetzt keine Bio Matcha trinkenden Schreiberlinge sondern die LTO:
Zitat: ...
Keine taugliche Gegenmaßnahme gegen rechtswidrige Wegzölle
Schwierigkeiten bereiten jedoch die von US-Präsident Trump angedrohten Maßnahmen gegen neutrale Schiffe, die neutrale Häfen im Persischen Golf anfahren, sich aber für den Hin- oder Rückweg eine sichere Passage der Straße von Hormus erkaufen, indem sie den geforderten Wegzoll zahlen. Diese iranischen Zollforderungen sind rechtswidrig, denn sie verletzen das Recht auf Transitdurchfahrt der Schiffe.
Welche Rechte ein Schiff beanspruchen kann, hängt im Seerecht davon ab, wo, also in welcher seerechtlichen Zone, es sich befindet. Das internationale Seerecht unterscheidet zwischen dem Küstenmeer als Territorialgewässer, über das die Küstenstaaten Souveränität besitzen, und weiteren Meereszonen, die in ihrem Kern internationale Gewässer sind. Hier besitzen die jeweiligen Küstenstaaten bestimmte Vorrechte. So dürfen in der Anschlusszone z.B. zollrechtliche Vorschriften durchgesetzt, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Vorrechte zur wirtschaftlichen Nutzung ausgeübt werden. Alle anderen Staaten haben jedoch ebenfalls weitgehende Rechte. Jenseits der AWZ steht die Hohe See, in denen alle Staaten gleichberechtigt die Freiheit der See genießen.
Die Straße von Hormus ist, so der Rechtsbegriff, eine Meerenge, die der internationalen Schifffahrt dient. Solche Meerengen verbinden ein Gebiet der Hohen See oder eine AWZ mit einem anderen Gebiet auf Hoher See oder einer AWZ bzw. mit dem Küstenmeer eines Staates. Für eine Meerenge, die, wie im Fall der Straße von Hormus, zwei Gebiete internationaler Gewässer (abgesehen von Anschlusszonen) miteinander verbindet, gilt das Recht auf (ununterbrochene und zügige) Transitdurchfahrt, das inzwischen auch gewohnheitsrechtlich anerkannt ist. Dieses reicht weiter als die friedliche Durchfahrt. So dürfen etwa auch U-Boote getaucht durchfahren und Luftfahrzeuge die Meerenge überfliegen. Die Transitdurchfahrt darf – auch im Krieg – nicht behindert oder gar verweigert werden.
Als Gegenmaßnahme gegen die rechtswidrige Zollforderung an sich kann Trump, der des Öfteren seine große Liebe für Zölle bekundet hat, die Maßnahmen nicht rechtfertigen. Die Gegenmaßnahme (früher: Repressalie) ist ein Rechtfertigungsgrund für eigenes rechtswidriges Verhalten, um einen fremden "Rechtsbrecher" zurück zu rechtmäßigem Verhalten zu zwingen. Der Rechtsbruch des Iran kann dem "zahlungswilligen", neutralen Staat aber nicht zugerechnet werden. Zudem dürften häufig Private zahlen, was die Zurechnung weiter erschwert. Auf die Forderungen einzugehen und zu zahlen, läuft den Interessen aller Staaten, die freie und ungehinderte Seefahrt wünschen, zuwider – für sich genommen verboten ist es aber nicht. Die Maßnahmen der USA würden sich also nicht gegen den für den Rechtsbruch verantwortlichen Staat, sondern gegen Dritte richten.
Zollzahler als Blockadebrecher?
Die fraglichen Schiffe können auch nicht ohne Weiteres als Blockadebrecher eingestuft werden. Zunächst ist ihr Ausgangs- bzw. Zielhafen gerade nicht iranisch, sondern neutral. Zwar darf eine Blockade Neutrale insoweit betreffen, als dass sie von feindlichen Küsten und Häfen ferngehalten werden dürfen. Eine Abschirmung der Häfen und Küsten von Drittstaaten scheidet jedoch aus. Auch das Newport-Manual, die wohl aktuellste wissenschaftliche Darstellung des im Seekrieg geltenden Völkerrechts, hält fest, dass eine Blockade die Einfahrt in neutrale Häfen und Küsten ebenso wenig verhindern darf, wie die Nutzung von Meerengen.
...
An dieser Stelle graut die Rechtslage etwas zugunsten der USA auf. Zwar richtet sich eine Blockade zunächst gegen den Zugang zu Häfen und Küsten eines Staates, nicht gegen den Zugang zu seinem Küstenmeer zum Zweck der friedlichen Durchfahrt bzw. Transitdurchfahrt. Denn eine Blockade hat den Zweck, das feindliche Territorium von Nachschub, Versorgung oder wirtschaftlichen Vorteilen (z. B. Exporten) abzuschneiden. In Fällen, in denen aber das Küstenmeer selbst zu wirtschaftlichen Vorteilen (noch dazu: rechtswidrigen) genutzt wird, erscheint es jedenfalls nicht von vornherein fernliegend, auch entsprechende Teile des Küstenmeeres blockieren zu dürfen.
USA müssten für sichere Alternativroute sorgen
In der Straße von Hormus kann aber auch diese Auffassung jedenfalls derzeit nicht durchgreifen. Der Iran hat Seeminen ausgebracht, möglicherweise auch im Küstenmeer des Oman oder der Vereinigten Arabischen Emirate, und die Straße dadurch gesperrt. Eine isolierte Blockade des iranischen Teils der Straße würde damit faktisch eine Blockade der gesamten Straße bedeuten und im Widerspruch zur Verpflichtung stehen, die Transitdurchfahrt nicht zu behindern. Das US-Militär hat zwar den Auftrag erhalten, in der Straße Minen zu räumen. Ob diese Bemühungen allerdings von Erfolg gekrönt sein werden, steht noch in den Sternen.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Schiffe die Straße von Hormus tatsächlich durchfahren können, ohne auf iranische Sicherheitsversprechen angewiesen zu sein, kann man also schwerlich von Blockadebrechern sprechen. Und ab diesem Zeitpunkt werden für die Reedereien wenig Anreize bestehen, das vom Iran geforderte Schutzgeld zu bezahlen.
Donald Trump wird also jedenfalls in juristischer Bewertung mit seinem Vorhaben, Schiffe anzuhalten, deren Reedereien Zahlungen an den Iran geleistet haben, genauso wenig durchkommen, wie derzeit insgesamt Schiffe durch die Straße von Hormus.
Dieser "Schreiberling der LTO" (Simon Gauseweg ist akademischer Mitarbeiter am Juristischen Lernzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Zuvor war er ebendort akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht) ist also der Auffassung, dass die von DT verhängte Blockade zumindest in den Wesentlichsten Teilen rechtlich unzulässig ist.
Nun kann man natürlich auch entgegnen, der Iran habe ja sogar den omanischen Teil der Straße von Hormus gesperrt. Und das sei dann genauso unzulässig.
Das ist ein Argument. Ja; aber
1) der Iran hat das Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen, in dem mit Gefahren aufgrund von Kriegshandlungen zu rechnen ist (z,B, durch Minen, BMVG S. 127 ff). Das ist keine Blockade. Und - der Iran hat eine Alternativ- oder Ausweichmöglichkeit bereit gestellt, etwas, was DT gerade nicht tut.
2) Wenn in dem von Iran ausgewiesenen Gefahrengebiet Minen verlegt waren, dann wäre deren Räumung erst mit dem Waffenstillstand - durch Kräfte aller Konfliktparteien - möglich. Ein solches Gefahrengebiet müsste also auch bei einem Waffenstillstand noch bis zur erfolgten Räumung weiter als solches ausgewiesen werden.
Ich frage mich
a) erlauben die USA dem Iran, dort Minensuch- und Räumoperationen durchzuführen (ich höre eher von Angriffen auf iranische Schiffe) und
b) wann fangen die USA mit der Minenräumung an?
So, und jetzt geh ich erst mal eine Latte Machiato trinken, zum wach werden,
und dann werde ich im Homeoffice einige Bio Matcha inhalieren.

Btw:
der Zeitraffer zeigt den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus
21.04.2026 – 23:12 Uhr
Zitat:Nach US-Angriff auf Frachter: Iran fordert UN-Reaktion
Der Iran hat die Vereinten Nationen zur Verurteilung der Beschlagnahmung seiner Schiffe durch die USA aufgerufen. Die iranische UN-Mission sandte am Dienstag einen Brief an die UN und den Sicherheitsrat und forderte eine „entschiedene und unmissverständliche“ Verurteilung der US-Entscheidung vom Sonntag, ein unter iranischer Flagge fahrendes Frachtschiff anzugreifen und zu beschlagnahmen.
„Dies stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht, eine klare Verletzung der Waffenruhe und einen Akt der Aggression mit den Merkmalen von Piraterie dar“, erklärte die Mission auf X. „Ein derart rücksichtsloses Vorgehen gefährdet unmittelbar die internationale Schifffahrt und untergräbt die maritime Sicherheit.“
22.04.2026 – 00:29 Uhr
Zitat: Militärs planen Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus
Für einen möglichen Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus nach einem Ende der Kampfhandlungen treffen sich heute Militärs aus 30 Ländern im britischen Militärhauptquartier Northwood in London. Das von Großbritannien und Frankreich ausgerichtete zweitägige Planungstreffen folgt auf eine internationale Konferenz in der französischen Hauptstadt in der vergangenen Woche. London und Paris wollen einen neutralen Marineeinsatz organisieren, der sich klar von den Kriegsparteien abgrenzt, um Handelsschiffe zu begleiten und zu sichern. Auch Deutschland erwägt einen Beitrag zur Minenräumung und Seeaufklärung.
22.04.2026, 13:10
Containerschiff beschädigt
Angriffe auf zwei Schiffe in der Straße von Hormus
Stand: 22.04.2026 • 12:03 Uhr
1.
ergänzend
3.
Angriffe auf zwei Schiffe in der Straße von Hormus
Stand: 22.04.2026 • 12:03 Uhr
1.
Zitat:In der Straße von Hormus sind erneut zwei Schiffe beschossen worden. Eines wurde laut britischer Seehandelsaufsicht bei dem Angriff der iranischen Revolutionsgarde schwer beschädigt. Über den zweiten Vorfall bislang wenig bekannt.2.
In der Straße von Hormus sind britischen Angaben zufolge zwei Schiffe beschossen und beschädigt worden. Demnach ist zunächst ein Containerschiff vor der Küste Omans unter Beschuss geraten und schwer beschädigt worden. Nach Angaben der Sicherheitsfirma Vanguard Tech handelt es sich um ein unter liberianischer Flagge fahrendes Schiff, "dem die Durchfahrt durch die Straße von Hormus genehmigt worden war".Die Seehandelsaufsicht der britischen Marine (UKMTO) erklärte in einer Mitteilung unter Berufung auf den Kapitän des Frachters, ein Boot der iranischen Revolutionsgarde habe sich dem Schiff genähert. Schließlich habe die Besatzung des iranischen Boots ohne Funkwarnung das Feuer eröffnet und dabei die Brücke schwer beschädigt.Zu dem Vorfall kam es laut UKMTO 15 Seemeilen nordöstlich vom Oman. Alle Besatzungsmitglieder sind demnach in Sicherheit. Das iranische Nachrichtenportal Nur-News, das dem Nationalen Sicherheitsrat nahesteht, bestätigte den Vorfall. Ein Containerschiff, das Warnungen der iranischen Streitkräfte ignoriert hatte, sei beschossen worden und habe erheblichen Schaden erlitten, hieß es.
Zitat:Zweiter Vorfall kurz danach
Bereits kurz darauf meldete UKMTO einen weiteren Vorfall. Ein aus einem iranischen Hafen auslaufender Frachter wurde nach Angaben des Kapitäns acht Seemeilen westlich Irans beschossen und liegt seitdem gestoppt im Wasser. Wer geschossen habe, ist bislang nicht bekannt. Die Besatzung sei in Sicherheit, Berichte über Schäden liegen bislang nicht vor. Die britische Marine sich der erhöhten Aktivität im Gebiet der Straße von Hormus bewusst und fordere Schiffe auf, jede verdächtige Aktivität zu melden, hieß es. In der Straße von Hormus kommt es seit Beginn des Krieges der USA und Israels gegen Iran immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.Iran hat mit Attacken und Drohungen die Schifffahrt durch die wichtige Meerenge nahezu zum Erliegen gebracht. Die USA haben wiederum eine Blockade iranischer Häfen verhängt. Die Lage in der Straße von Hormus ist auch nach der von US-Präsident Donald Trump verkündeten Verlängerung der Waffenruhe unverändert.
ergänzend
3.
Zitat:Dritter Frachter in Straße von Hormus angegriffen
Update, 11:42 Uhr: Ein drittes Frachtschiff ist beim Versuch, die Straße von Hormuz zu passieren, angegriffen worden. Das meldet das maritime Geheimdienstunternehmen Vanguard gegenüber BBC Verify. Das unter panamaischer Flagge fahrende Schiff MSC Francesca wurde demnach etwa sechs Seemeilen vor der iranischen Küste attackiert, als es aus der Straße von Malakka (????) kommend südwärts in den Golf von Oman fuhr. Laut Vanguard wurde die MSC Francesca von Einheiten der Islamischen Revolutionsgarden gestoppt und angewiesen, vor Anker zu gehen. Das Schiff meldete Schäden an Rumpf und Unterkünften; weitere Details lagen zunächst nicht vor.
22.04.2026, 19:34
@Kongo Erich
Zitat aus dem Zitat:
Ferner - Zitat aus dem Zitat:
zu b) Gab es begrenzt, als kürzlich zwei DDGs durch die Straße liefen. Eine richtige Räumung war dies aber nicht - zumal die DDGs keine klassischen Minenräumer sind -, indessen werden aktuell Minenräumkräfte verlegt. Gut möglich, dass man bald richtig und umfassend mit dem Clearing anfängt.
Vermutlich wurde das Schutzgeld nicht abgedrückt...
Schneemann
Zitat:Nun kann man wohl durchaus hinterfragen, ob es eine militärische Notwendigkeit gibt, Schiffe, die den vom Iran frei gegebenen Passageweg nutzen, durch eine Blockade zu belangen - besonders, wenn sie aus Häfen der westlichen Golfanrainer bzw. des Irak kommen oder dorthin unterwegs sind (s.u.).Das geschieht ja auch nicht, die Blockade bezieht sich nur auf iranische Häfen.
Zitat aus dem Zitat:
Zitat:Der Abschluss eines Waffenstillstandes wird also regelmäßig durch die AbsichtNochmals: Eine Blockade ist davon unberührt.
gekennzeichnet, Vorbereitungen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts zu ermöglichen
Zitat:Hmm - steht die Aufrechterhaltung einer bewaffneten Blockade trotz Waffenstillstands damit nicht in Widerspruch...Nein.
Ferner - Zitat aus dem Zitat:
Zitat:226.Sowie deine Feststellung:
Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine Konfliktpartei gibt der anderen
Konfliktpartei das Recht zur Kündigung des Waffenstillstandsvertrags und in dringenden Fällen, sofern
die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts (34 51) vorliegen, zur unverzüglichen
Wiederaufnahme der Kampfhandlungen (16a 40)
Zitat:da kann man dann durchaus einmal hinterfragen, ob die Aufrechterhaltung der Blockade zulässig ist (zumal doch - so zumindest die Medienberichte - die Waffenstillstandsvereinbarung ausdrücklich die Passage durch die Straße von Hormus ermöglichen sollte).Sie ist zulässig, zumindest in Bezug auf den Waffenstillstand und der von dir genutzten Passage.
Zitat:Sorry, aber ich frage mich, ob du den von dir selbst gepostete Gesetzestext gelesen hast? Der sagt nämlich das Gegenteil von deiner Auslegung. Und den Punkt hatten wir übrigens schon einmal. Bitte lese sorgfältiger und interpretiere nicht alles wünschenswerte in Texte hinein. Hinzu kommt, dass du im Rahmen deiner Thesenfindung faktisch dreimal das gleiche fragst/feststellst.Zitat:1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, dieblockiert werden aber
dem Gegner gehören oder von diesem besetzt oder kontrolliert werden, anzusteuern oder zu
verlassen (siehe dazu auch Nrn. 1142 ff.). Mit einer Blockade wird die Unterbindung der Zufuhren für
eine gegnerische Küste bezweckt, ohne damit unmittelbar auf die Eroberung dieser Küste abzuzielen.
a) Schiffe, die auslaufen - das ist das Gegenteil von Zufuhr
b) Schiffe, die Öl abtransportieren - das ist das Gegenteil der Unterbindung von kriegswichtigen Anlieferungen
vor allem aber
c) Schiffe, die nie in iranischen Häfen waren sondern nur den iranisch freigegebenen Korridor genutzt haben
Zitat:Dieser "Schreiberling der LTO" (Simon Gauseweg ist akademischer Mitarbeiter...Meine Formulierung vom "Schreiberling" bezog sich auf die ntv-Schlagzeile und nicht auf LTO-Mitarbeiter. Auch hier: Bitte sorgsamer nachlesen.
Zitat:1) der Iran hat das Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen, in dem mit Gefahren aufgrund von Kriegshandlungen zu rechnen ist (z,B, durch Minen, BMVG S. 127 ff). Das ist keine Blockade. Und - der Iran hat eine Alternativ- oder Ausweichmöglichkeit bereit gestellt, etwas, was DT gerade nicht tut.Es gibt keine "Gefahrengebiete". Es gibt Blockadezonen und auch Minenwarngebiete - aber es gibt keine Gefahrengebiete.
Zitat:Ich frage michzu a) Nach meinem Wissenstand gab es bislang im Rahmen der amerikanisch-iranischen Kontakte keine Besprechungen, die zum Inhalt hatten, wonach die USA den Iranern das Minenräumen "erlauben" würden.
a) erlauben die USA dem Iran, dort Minensuch- und Räumoperationen durchzuführen (ich höre eher von Angriffen auf iranische Schiffe) und
b) wann fangen die USA mit der Minenräumung an?
zu b) Gab es begrenzt, als kürzlich zwei DDGs durch die Straße liefen. Eine richtige Räumung war dies aber nicht - zumal die DDGs keine klassischen Minenräumer sind -, indessen werden aktuell Minenräumkräfte verlegt. Gut möglich, dass man bald richtig und umfassend mit dem Clearing anfängt.
Zitat:Containerschiff beschädigtEs sind drei Schiffe attackiert worden, zwei wurden wohl gekapert - die Epaminodes (81.000 BRZ, Flagge: Liberia, aber eigentlich ein Grieche) und die MSC Francesca (131.000 BRZ, Flagge: Panama), die aus Saudi-Arabien kam. Die Epaminodes kam wohl aus Dubai. In beiden Fällen handelt es sich um Containerschiffe.
Angriffe auf zwei Schiffe in der Straße von Hormus
Vermutlich wurde das Schutzgeld nicht abgedrückt...
Schneemann
22.04.2026, 20:26
Zitat:Wieso ist es militärisch notwendig, dass der Iran sein Öl behält?
Weil die Einnahmen aus den Ölverkäufen maßgeblich für die Funktionsfähigkeit der iranischen Streitkräfte sind.
Die rigide rechtliche Trennung von Zivil und Militär in der Lawfare zugunsten des Feindes wäre früher allenorten einfach nur als Hochverrat betrachtet worden. Und heute betreibt man dergestalt das Geschäft derjenigen, welche unsere Feinde sind.
22.04.2026, 20:57
(22.04.2026, 19:34)Schneemann schrieb: [ -> ]@Kongo ErichDu widersprichst DT himself ?
Das geschieht ja auch nicht, die Blockade bezieht sich nur auf iranische Häfen.
Zitat:....wir interpretieren die Normen unterschiedlich; darüber geht die Welt nicht unter.
Sie ist zulässig, zumindest in Bezug auf den Waffenstillstand und der von dir genutzten Passage.
Sorry, aber ich frage mich, ob du den von dir selbst gepostete Gesetzestext gelesen hast? Der sagt nämlich das Gegenteil von deiner Auslegung. Und den Punkt hatten wir übrigens schon einmal.
Zitat:Es gibt keine "Gefahrengebiete". Es gibt Blockadezonen und auch Minenwarngebiete - aber es gibt keine Gefahrengebiete.wie übersetzt Du "Hazardous Aerea" in der iranischen Seekarte in #107?
Zitat:zu a) Nach meinem Wissenstand gab es bislang im Rahmen der amerikanisch-iranischen Kontakte keine Besprechungen, die zum Inhalt hatten, wonach die USA den Iranern das Minenräumen "erlauben" würden.U.S. Navy deploys USS George H. W. Bush aircraft carrier toward Iran - sie befindet sich nach der Karte zwischen Madagaskar und Tansania mit grobem Kurs Nordost, hat vielleicht Helis mit Minenräumgerät an Bord ...
zu b) Gab es begrenzt, als kürzlich zwei DDGs durch die Straße liefen. Eine richtige Räumung war dies aber nicht - zumal die DDGs keine klassischen Minenräumer sind -, indessen werden aktuell Minenräumkräfte verlegt. Gut möglich, dass man bald richtig und umfassend mit dem Clearing anfängt.
Zitat:Es sind drei Schiffe attackiert worden, ....Du bestätigst mich?
Zitat:Vermutlich wurde das Schutzgeld nicht abgedrückt...Vermuten können wir alle viel ...
Schneemann
(22.04.2026, 20:26)Quintus Fabius schrieb: [ -> ]Weil die Einnahmen aus den Ölverkäufen maßgeblich für die Funktionsfähigkeit der iranischen Streitkräfte sind.die zunehmend schärfe Trennung zwischen Zivil und Militärisch ist eine generelle Entwicklung des Kriegsrechts in den letzten Jahrzehnten. Recht entwickelt sich und bleibt nicht statisch. Man kann das bedauern oder begrüßen - es ändert nichts an der Entwicklung.
Die rigide rechtliche Trennung von Zivil und Militär in der Lawfare zugunsten des Feindes wäre früher allenorten einfach nur als Hochverrat betrachtet worden. Und heute betreibt man dergestalt das Geschäft derjenigen, welche unsere Feinde sind.