07.04.2014, 22:18
Quintus Fabius schrieb:Nightwatch:Warum auch nicht? Wenn immer schön staatstragend verkündet wird, dass dies und jenes völkerrechtswidrig sein müsse ist es meistens ganz interessant mal nachzubohren wie das tatsächlich aussieht. Oft findet man dann heraus, dass das alles andere als einfach zu bestimmen ist und manche Thesen die sich so im Rechtsempfinden der (interessierten) Öffentlichkeit eingebürgert haben einfach nicht stimmen.
In der letzten Zeit hast du es aber irgendwie mit dem Völkerrrecht?!
Davon ab, ich ganz persönlich habe einiges Interesse an Rechtsthemen allgemein.
Völkerrecht im speziellen ist da eben ein sehr spannendes weil oft wenig entwickeltes und offenes Recht mit vielen unerforschten Räumen und ständigem Wandel.
Natürlich ist dabei der Verweis, dass in der geostrategischen Praxis tatsächliches Völkerrecht oft keine praktische Relevanz entfaltet völlig richtig.
Zitat:Die interessante Frage ist, ob man Privatpersonen, Nicht-Staatlichen Organisationen etc überhaupt einen Krieg erklären kann?!Warum sollte man es denn nicht können wenn es die USA faktisch getan haben? Das interessante am Völkerrecht ist das es sich durch Aktionen völkerrechtlicher Subjekte selbst bilden kann. Souveräne Akteure handeln und das Völkerrecht bildet oft nur hinterher das ab was (gerade und aktuell) als Recht oder Unrecht angesehen wird.
Was ist eine Kriegserklärung? Du findest im Völkerrecht keine Definition was eine Kriegserklärung genau ist. Erst recht wer sich den Krieg erklären darf und wer nicht.
Am ehesten kommt man da noch mit der Haager Landkriegsordnung hin, die in Artikel 1 von Vertragsparteien spricht die sich den Krieg erklären müssen bevor sie ihn führen.
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass völkerrechtlich gesehen nur Vertragsparteien der Haager Landkriegsordnung nach Kriegserklärung legal Krieg gegeneinander führen können.
Die Haager Landkriegsordnung schränkt sich hier in seinem Regelungsbereich nur ein und beschränkt nicht die Rechte und Möglichkeiten Souveräner Staaten außerhalb seines Geltungsbereich (Völkergewohnheitsrecht einmal ausgeklammert an dieser Stelle).
Der springende Punkt, was nicht verboten ist muss erlaubt sein. Wenn sich ein Souverän entscheidet etwas zu tun, dann ist dass (nicht nur im Völkerrecht aber eben dort auch) nicht verboten nur weil es nirgendwo erlaubt ist. Das Völkerrecht stellt Staaten eben keinen abgeschlossenen Katalog mit Handlungsoptionen zu Verfügung, es regelt lediglich unter welchen Rahmenbedingungen das zwischenstaatliche Miteinander stattfinden soll. Diese Rahmen ist nicht in sich geschlossen sondern bleibt offen. Alles andere würde dem Souveränitätsprinzip widersprechen.
Insofern, ich erkenne keine völkerrechtlichen Gründen die dagegen sprechen würden einer Nichtstaatliche Organisation den Krieg zu erklären. Es muss damit möglich sein.
Angewandt bedeutet das natürlich aber auch, wenn militärische Aktionen gegen solche Organisationen in Drittstaaten stattfinden ist das natürlich immer ein kriegerischer Akt gegenüber jenem Drittland und kann entsprechend beantwortet werden.
Zitat:Wenn ich mich aber mit einem Staat nicht im Kriegszustand befinde, mit welchem Recht töte ich dann Einzelpersonen in dessen Staatsgebiet?Das ist eben falschrum gedacht. Der Staat hat als souveränes Völkerrechtsubjekt bereits die Gewalt. Er braucht kein Rechts das ihm diese Handlungsoption einräumt. Das Völkerrecht ist dazu da, die Ausübung der Gewalt an gewisse Richtlinien zu binden.
Zitat:Nehmen wir mal den Yemen: die USA befinden sich meiner Kenntnis nach nicht im Krieg mit dem Yemen. Mit welchem Recht also führen die USA miliärische Angriffe im Yemen gegen dort lebende Einzelpersonen durch?! Außer dem Recht des Stärkeren.Tatsächlich befinden sich die USA und Yemen durch die Drohnenangriffe durchaus in einem bewaffneten Konflikt - sofern der Yemen diese Angriffe nicht erlaubt hat.
Wie gesagt, die Frage ist nicht mit welchen Recht die das da tun. Die Frage ist welches Recht es ihnen verbieten könnte. Da wird es eng, wir landen da eben beim Gewaltverbot der UN Charta. Das die Amerikaner wie erläutert umgehen, indem sie ihr natürliches Selbstverteidigungsrecht (siehe auch Art 51 der UN Charta) verweisen und die Aktionen in Yemen und anderswo als Teil ihres Krieges gegen Al Quaida sehen. Damit sind sie schon in ziemlich sicheren Fahrwasser. Praktisch sowieso, da es keine höhere Instanz gibt, die dieser Auslegung widersprechen könnte.
Zitat:Wie kann man einer Einzelperson als Staat völkerrechtlich den Krieg erklären?Indem man sie einer nichtstaatlichen Organisation zuschreibt die man ob ihrer Struktur und Operationsweise militärisch bekämpfen will.