29.09.2023, 21:58
(29.09.2023, 20:39)Broensen schrieb: Warum zur Hölle gibt man einen Mindestwert für das zul. Gesamtgewicht an?!? Nutzlastreserve hätte ich ja verstanden. Aber ohne verpflichtendes Schutzniveau sich derart auf eine konkrete Gewichtsklasse festzulegen, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich verstehe nicht, an was du dich genau störst. Ein Mindestwert für das zulässige Gesamtgewicht ist doch nichts anderes als die Angabe einer Nutzlastreserve, nur etwas komplizierter ausgedrückt. Und die Maximalgewichte sind durch die geplante Nutzung eingeschränkt, gleichzeitig wird ausgedrückt, dass definitiv ein geschütztes Fahrzeug gefordert ist. Mal abgesehen davon, dass die veröffentlichten Daten nicht vollständig sein müssen, erlaubt ein solches Verfahren eine sinnvolle Gestaltung mit Blick auf technische und ökonomische Aspekte, während gleichzeitig bei einer Konkurrenzsituation die beste Lösung ausgewählt werden kann.
Wenn man umgekehrt ein Schutzniveau festlegt, dann trifft man mit Glück diesen Idealbereich, mit Pech hat man entweder nicht erfüllbare Anforderungen, die den Beschaffungsablauf verlängern oder unsinnig komplexe technische Lösungen erfordern, oder ein unnötig niedriges Schutzniveau, über dass dann eine Ausschreibung gewonnen werden kann, obwohl es bessere Lösungen gäbe. In meinen Augen wäre beides nicht wünschenswert.