18.03.2022, 14:59
Es freut mich keine Beiträge über Rafale in einem Tornado Nachfolger Thread lesen zu müssen
https://www.deutschlandfunk.de/beistands...g-100.html
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages geht die EU-Beistandsregelung über die Beistandsklausel nach Artikel 5 des NATO-Vertrages hinaus, da sie eine Hilfeleistungspflicht enthalte. Nach Ansicht von Nicole König, stellvertretende Direktorin des Jacques Delors Centre in Berlin, ist die Beistandsklausel der EU hingegen „weicher formuliert“, wie sie am 11.3.2022 im Deutschlandfunk sagte. Denn EU-Staaten könnten sich eben auf rein zivile Maßnahmen beschränken. Außerdem ist in der Beistandsklausel auch festgelegt, dass die NATO-Verträge für NATO-Mitglieder weiterhin „das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung“ sind.
https://www.deutschlandfunk.de/beistands...g-100.html
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages geht die EU-Beistandsregelung über die Beistandsklausel nach Artikel 5 des NATO-Vertrages hinaus, da sie eine Hilfeleistungspflicht enthalte. Nach Ansicht von Nicole König, stellvertretende Direktorin des Jacques Delors Centre in Berlin, ist die Beistandsklausel der EU hingegen „weicher formuliert“, wie sie am 11.3.2022 im Deutschlandfunk sagte. Denn EU-Staaten könnten sich eben auf rein zivile Maßnahmen beschränken. Außerdem ist in der Beistandsklausel auch festgelegt, dass die NATO-Verträge für NATO-Mitglieder weiterhin „das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung“ sind.