Privates Fahrzeug mit Tarnanstrich erlaubt?
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(03.03.2019, 22:53)NRKS schrieb: Also ein stink normaler PKW oder LKW in Tarnanstrich... darf ich den privat unterhalten, oder ist dieser dann nicht demilitarisiert bzw. militarisiert?
Oder sind die Ausfuhrkontrollen einfach nur deutlich strenger als die Straßenverkehrsordnung/Waffengesetz und ist somit einfach nur Irrsinn der deutschen Bürokratie?

Du darfst dein Fahrzeug auch in Tarnfarbe lackieren und betreiben, und du darfst es auch genau so exportieren - sofern es nicht auf der "Dual-Use -Liste" steht (und da stehen normale Serien-PKW oder Straßen-LKW meines Wissens nach nicht drauf) und es auch kein besonderes Ausfuhrverbot gibt.
Anders sieht das aus, wenn ein Fahrzeug auf dieser Liste steht (bspw. geländetaugliche LKW). Denn dann müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden, damit es als zivile Fahrzeug und nicht als militärischer Export gilt - und da gibt es auch den Punkt mit der Tarnlackierung.

Ob man das nun als "Irrsinn der deutschen Bürokratie" bewerten möchte sei dahingestellt, ich halte es grundsätzlich nicht für verkehrt, bei Dual-Use-Gütern in Tarnlackierung zumindest mal zu prüfen, wofür die bestimmt sind (so wie bei anderen Auffälligkeiten auch).
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RE: Privates Fahrzeug mit Tarnanstrich erlaubt? - von Helios - 04.03.2019, 13:00

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