Privates Fahrzeug mit Tarnanstrich erlaubt?
#1
Diese Frage stellt sich mir wirklich, denn der Sicherheitsrat muss die Ausfuhr von LKW, welche in Tarnfarbe lackiert sind, genehmigen... Ich glaube Marokko war es, wo der Hersteller ein Serienfahrzeug nur aufgrund des Tarnanstrichs, extra vom Sicherheitsrat genehmigen lassen musste.

Also ein stink normaler PKW oder LKW in Tarnanstrich... darf ich den privat unterhalten, oder ist dieser dann nicht demilitarisiert bzw. militarisiert?
Oder sind die Ausfuhrkontrollen einfach nur deutlich strenger als die Straßenverkehrsordnung/Waffengesetz und ist somit einfach nur Irrsinn der deutschen Bürokratie?
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#2
(03.03.2019, 22:53)NRKS schrieb: Also ein stink normaler PKW oder LKW in Tarnanstrich... darf ich den privat unterhalten, oder ist dieser dann nicht demilitarisiert bzw. militarisiert?
Oder sind die Ausfuhrkontrollen einfach nur deutlich strenger als die Straßenverkehrsordnung/Waffengesetz und ist somit einfach nur Irrsinn der deutschen Bürokratie?

Du darfst dein Fahrzeug auch in Tarnfarbe lackieren und betreiben, und du darfst es auch genau so exportieren - sofern es nicht auf der "Dual-Use -Liste" steht (und da stehen normale Serien-PKW oder Straßen-LKW meines Wissens nach nicht drauf) und es auch kein besonderes Ausfuhrverbot gibt.
Anders sieht das aus, wenn ein Fahrzeug auf dieser Liste steht (bspw. geländetaugliche LKW). Denn dann müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden, damit es als zivile Fahrzeug und nicht als militärischer Export gilt - und da gibt es auch den Punkt mit der Tarnlackierung.

Ob man das nun als "Irrsinn der deutschen Bürokratie" bewerten möchte sei dahingestellt, ich halte es grundsätzlich nicht für verkehrt, bei Dual-Use-Gütern in Tarnlackierung zumindest mal zu prüfen, wofür die bestimmt sind (so wie bei anderen Auffälligkeiten auch).
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#3
Danke fur die Erläuterung.
Ich ging nach Deinen Worten dann mal vom Schlauch und überlegte weiter...
Wenn es verboten wäre, dann wäre es nur konsequent auch Tarnkleidung zu verbieten, welche in Deutschland nicht nur von Jägern, sondern auch von Förstern ohne Jagtlizens bzw. Waffenschein getragen wird... oder Förster oder Wildbeobachter... oder oder oder.

Trotzdem irgendwie befremdend, ich kann mir hier in Deutschland einen Dual Use LKW kaufen und ihn in Flecktarn lackieren, aber ins Ausland darf ich damit nicht fahren (selbst Frankreich nicht, denn auch das muss genehmigt werden)... weil dann wäre ich Waffenschieber.

Doch, das ist kompliziert.
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#4
(05.03.2019, 01:37)NRKS schrieb: Danke fur die Erläuterung.
Ich ging nach Deinen Worten dann mal vom Schlauch und überlegte weiter...
Wenn es verboten wäre, dann wäre es nur konsequent auch Tarnkleidung zu verbieten, welche in Deutschland nicht nur von Jägern, sondern auch von Förstern ohne Jagtlizens bzw. Waffenschein getragen wird... oder Förster oder Wildbeobachter... oder oder oder.

Es laufen doch auch allerlei Personen mit Tarnkleidung herum, die diese lediglich aus Stilgründen tragen...
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