EU vs. Großbritannien: Brexit und Folgen
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Zitat:Stimmt, aber der Austritt vereinfacht auch den nächsten Schritt, nämlich die Souveränität gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder herzustellen. Kein internationaler Vertrag ist zwangsweise ewig bindend, man kann eben auch austreten oder neu verhandeln, wenn sich ein Vertrag als Fehler erweist.
Kann ich so nicht mitgehen. Ja, kein Vertrag muss ewig bindend sein (ggf. ändern sich auch die Rahmenparameter), aber wiederum nein, denn in diesem Fall ist das Argument ziemlich schal. Denn wenn ich es als notwendig ansehen sollte, dass ich mich dadurch zu emanzipieren habe, indem ich ausgerechnet gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention meine wie auch immer definierte Souveränität bzw. Unabhängigkeit von dieser wiederherstelle, dann ist das Problem ein anderes und dann bewege ich mich auf dem Niveau nahöstlicher Potentaten oder von Hr. Lukaschenko.

In jedem Fall ist es Großbritannien sehr unwürdig. Aber wenn man konsequent ist, und Verträge nicht als ewig bindend anzusehen sind, dann wäre es an der Zeit, dass man in London die Habeas Corpus-Akte oder die Magna Carta ebenso neu zu definieren sucht - sie könnten ggf. störend sein... Dodgy

Schneemann
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RE: EU vs. Großbritannien: Brexit und Folgen - von Schneemann - 19.07.2023, 15:17

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