Die Bundesregierung hat heute beschlossen in der Untersuchung der Spionageaktivitäten des BND im Inland einen Sonderermittler einsetzen zu lassen. Dieser soll ua die Zielliste des BND sichten dürfen und dem Parlamentarischen Kontrollgremium sowie dem NSA Untersuchungsauschuss Bericht erstatten.
Eine direkte Untersuchung der Vorgänge durch die Legislative wird es damit nicht geben.
Es ist wird dem Parlament sogar untersagt Anfragen an der Sonderermittler zu richten, die die Herausgabe von konkreten Inhalten der Liste zu Folge haben.
Sprich, die Kontrolleinrichtungen des Parlaments dürfen den Sonderermittler nicht fragen was eigentlich auf der List steht.
Und weil das nicht reicht sind Teile der Einlassung der Bundesregierung als geheim eingestuft, sodass sie bei einer möglichen Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht von Juristen nicht verwendet werden können.
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hat heute in Zusammenarbeit mit der Großen Koalition im Bundestag einen Prozess eingeleitet, der die Kontrollfunktion der Legislative über einen wesentlichen Teil der Exekutive faktisch außer Kraft setzt.
Das ist ein Generalangriff auf die Gewaltenteilung und offener Verfassungsbruch.
Immerhin, zu einem zweiminütigen Einspieler in der Tagesschau hats gereicht. Kriegt da eigentlich noch irgendwer was mit?
Zitat:Geheimdienst-Affäre: Merkels Ein-Mann-Kommando brüskiert die Aufklärer
Ein Sonderermittler soll die Geheimdienst-Spähziele der USA untersuchen, das Parlament bleibt außen vor. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen darf es am Ende sogar nur eingeschränkt informiert werden - "konkrete Inhalte" bleiben unter Verschluss.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 39323.html