07.05.2024, 18:45
(07.05.2024, 13:48)alphall31 schrieb: Bisher haben, soweit ersichtlich, alle deutschen Gerichte entschieden, dass Kriegsdienstverweigerung und Desertion allein nicht als Asylgrund gelten. Nur dann, wenn jemand, der sich dem Kriegsdienst entzieht, eine besonders hohe Bestrafung zu erwarten hat, weil er einer diskriminierten Gruppe angehört, konnte dies auch als Asylgrund anerkannt werden. So kann man das auch beim flüchtlingsrat nachlesen.
Welche Strafe erwartet denn einen ukr. Deserteur bzw. Kriegsdienstverweigerer?