07.05.2024, 17:46
(07.05.2024, 10:02)alphall31 schrieb: Wo steht den geschrieben das man an Flüchtlinge Geld zahlen muss ? Das können genauso Sachleistungen oder bezahlkarte sein . Außerdem steht in dem Artikel das man gegebenenfalls das Bürgergeld aussetzen könnte, das kriegen sie ja durch Sonderregelung und nicht weil es Gesetz so vorschreibt.Sachleisten und Bezahlkarte verstoßen nach diversen Autoren gegen Art. 1 S. 1 GG, weil sie als diskriminierend empfunden werden können. Und das gilt für alle Menschen, nicht nur für Empfänger von Sozialhilfe sondern auch für Flüchtlinge.
(07.05.2024, 10:02)alphall31 schrieb: Mal davon abgesehen zählen Artikel 9 und 14 nicht für die Ukraine . Da das ukrainische Parlament im Jahr 2015 in demokratischer Abstimmung beschlossen hat einige Menschenrechte auszusetzen ...Bei Art. 9 könnte man das herauslesen (Alle Deutschen haben das Recht ...) wenngleich nach ständiger Rechtsprechung das Demonstrations- und Versammlungsrecht genauso für Nichtdeutsche gilt.
Bei Art. 14 (Eigentum verpflichtet ...) sehe ich jetzt überhaut keinen Grund, warum der nur für Deutsche gelten soll.