07.02.2023, 22:37
Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert man durch einen Militärdienst in einer ausländischen Streitkraft nur dann, wenn dies ohne Zustimmung der zuständigen Behörde und vollständig freiwillig geschieht UND man die Staatsangehörigkeit des Staates in dessen Streitkräften man dient ebenfalls besitzt.
Praktisches Beispiel: ein Doppelstaatler, der Franzose und Deutscher ist, verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft wenn er in den französischen Streitkräften freiwillig und ohne Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde dient. Ein Deutscher der nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert diese durch einen Dienst in der französischen Armee nicht.
Spezifisch für die Ukraine bedeutet dies, dass Ukrainer die auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nun in der ukrainischen Armee dienen diese dadurch verlieren.
Praktisches Beispiel: ein Doppelstaatler, der Franzose und Deutscher ist, verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft wenn er in den französischen Streitkräften freiwillig und ohne Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde dient. Ein Deutscher der nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt verliert diese durch einen Dienst in der französischen Armee nicht.
Spezifisch für die Ukraine bedeutet dies, dass Ukrainer die auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nun in der ukrainischen Armee dienen diese dadurch verlieren.